Vergleich bei Musterfeststellungsklage

30.03.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (104 mal gelesen)
Volkswagen macht rund 260.000 Personen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, ein Vergleichsangebot. Warum es ratsam ist, sich bezüglich dieses Angebots anwaltliche Beratung zu suchen, erfahren Sie nachfolgend.

Ab Mitte März sollten etwa 260.000 Personen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, ein Vergleichsangebot von VW bekommen. Diese Personen müssen sich spätestens bis zum 20.04.2020 entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot annehmen wollen.

Wer sich entscheidet, das Angebot abzulehnen, hat 6 Monate Zeit, um selbst noch gegen Volkswagen zu klagen und so die eigenen Ansprüche geltend zu machen. Doch was ist nun der bessere Weg? Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss von Fall zu Fall geprüft werden.

Dabei sind insbesondere die Höhe des Vergleichsangebots von Volkswagen sowie Laufleistung und Kaufpreis des jeweiligen Fahrzeuges zu berücksichtigen. Für Betroffene, die keine Rechtsschutzversicherung haben, ist zudem noch wichtig, mit welchen Kosten ein eigenständiges Durchsetzen der Ansprüche möglicherweise verbunden wäre.

Wenn Sie ein Vergleichsangebot von Volkswagen erhalten haben, ist es in jedem Falle sinnvoll, sich anwaltlich beraten zu lassen, bevor Sie  eine Entscheidung treffen. Im Rahmen einer solchen Beratung können wir in der Anwaltskanzlei Lenné für Sie berechnen, wie hoch Ihre Ansprüche ggf. sind, wenn Sie sich für ein eigenständiges Vorgehen gegen Volkswagen entscheiden, und welche Kosten dabei auf Sie zukommen könnten. Zudem erhalten Sie eine realistische Einschätzung dazu, wie hoch Ihre Erfolgsaussichten in dem Verfahren sind. Basierend auf unserer umfassenden Beratung können Sie dann in Kenntnis aller relevanten Fakten eine gute und für Sie richtige Entscheidung treffen.

Verbraucherzentrale rät: unbedingt anwaltlich beraten lassen

Selbst die Verbraucherzentrale rät dringend, sich anwaltlich beraten zu lassen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. In unserer Kanzlei ist diese Beratung für Sie kostenlos. Sollten Sie sich dafür entscheiden, den Vergleich anzunehmen, übernimmt Volkswagen die Beratungsgebühren. Wenn Sie beschließen, eigenständig gegen den Automobilhersteller vorzugehen, werden die Kosten für die Beratung auf die später entstehenden Verfahrenskosten angerechnet.

Nutzen Sie daher die Möglichkeit einer für Sie kostenlosen Beratung, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. In der Anwaltskanzlei Lenné haben wir bereits zahlreiche Verfahren gegen die Volkswagen AG geführt und diese erfolgreich abgeschlossen. Wenn auch Sie von unserer weitreichenden Erfahrung profitieren möchten, vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Beratungsgespräch bei uns.

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