Restschuldversicherung: teurer Spaß?

23.10.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (142 mal gelesen)
Selbst beim Abschluss kleinerer Ratenkredite bieten Banken gerne eine Restschuldversicherung an, die einspringen soll, wenn der Kreditnehmer wegen unvorhergesehener Umstände die Ratenzahlungen nicht mehr bewältigen kann. Doch oft stehen die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen – selbst in Fällen, in denen die Versicherung aufgrund der Höhe des Kredits tatsächlich sinnvoll sein könnte.

Die Banken bieten eine Restschuldversicherung sogar schon bei kleineren Ratenkrediten an, bei denen sie eigentlich überflüssig ist. Aber auch bei größeren Darlehen – wenn also der Abschluss einer Restschuldversicherung durchaus sinnvoll sein könnte – ist die Versicherung vielfach schlicht zu kostenintensiv. Wie teuer darf eine solche Versicherung sein? Diese Frage lässt sich leider nicht eindeutig beantworten, denn die Kosten lassen sich nicht pauschal beziffern. Feste Prozentsätze oder Formeln, anhand derer sich berechnen ließe, wie teuer die Absicherung des Darlehens wäre, gibt es nicht. Vielmehr kommt es immer auf den Einzelfall und den Anbieter an.

Große Kostenunterschiede von Anbieter zu Anbieter

Die verschiedenen Angebote unterscheiden sich drastisch in Bezug auf die Kosten. Bei einer Kreditsumme von 10.000 € liegen laut Verbraucherzentralen die Kosten für einen Komplettschutz zwischen 1.000 und 2.840 €, für die Absicherung vor Arbeitsunfähigkeit und Tod zwischen 600 und 1.700 € und für den Todesfallschutz zwischen 240 und 875 €. Hierin sind die Zinsen noch gar nicht eingerechnet.

Die Prämien bei der Absicherung eines Ratenkredits bewegen sich oft zwischen 13 und 17 Prozent des Auszahlungsbetrags. Das Landgericht Nürnberg befand die Höhe der Prämie einer Restkreditversicherung, die 15,6 Prozent des Auszahlungsbetrags betrug, für „bedenklich hoch“ (Urteil vom 7. April 2014, Az. 6 O 754/14).

Ebenfalls problematisch: zahlreiche Ausschlussklauseln

Zu allem Überfluss zahlt die Versicherung oft nicht, wenn der Kreditnehmer sie tatsächlich einmal braucht. Denn die Versicherer schließen viele Fälle im Vorfeld aus, beispielsweise wenn der Versicherungsnehmer durch eine Krebserkrankung arbeitsunfähig wird. Angesichts der verschiedenen Ausschlussklauseln solcher Policen stehen die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen für den Versicherungsnehmer.

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) stieß in einer Marktuntersuchung aus dem Jahr 2017 auf noch weit höhere Kosten. Da Restschuldversicherungen nicht standardisiert sind, können Beiträge, Kosten und Leistungen enorm variieren. Im teuersten Tarif für den Todesfallschutz, den die BaFin untersuchte, betrugen die abgezinsten Vertriebskosten 85 Prozent des Einmalbetrags.

Vor Abschluss einer Restschuldversicherung ist Kreditnehmern daher unbedingt zu raten, genauestens zu prüfen, ob eine solche Versicherung in ihrem Fall überhaupt Sinn macht. Falls ja, sollten zunächst verschiedene Angebote eingeholt werden. Auch die Prüfung bereits existierender Kredit- und Restschuldversicherungsverträge kann sich lohnen.  Möglicherweise ist die Versicherung nämlich anfechtbar. Für eine genaue Prüfung der Police und der Prämien steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie hierfür einfach eine kostenlose Erstberatung.

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