Erfolg bei Klage gegen Nissan-Bank wegen Bearbeitungsgebühren

31.08.2012, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 1 Min. (2582 mal gelesen)
In einem von uns geführten Prozess vor dem Amtsgericht Neuss hat die beklagte Nissan-Bank mit Schreiben vom 28.08.2012 erklärt, dass sie vereinnahmte Bearbeitungsgebühren aus einem Darlehensvertrag herausgibt und eine Verzinsung vornimmt.

In einem von uns geführten Klageverfahren vor dem Amtsgericht Neuss hat die beklagte Nissan-Bank mit Schreiben vom 28.08.2012 erklärt, dass sie die Erstattung vereinnahmter Bearbeitungsgebühren aus einem Darlehensvertrag und eine Verzinsung mit 4 % vornehmen wird.

Die von uns vertretenen Kläger hatten im Juli 2009 einen Darlehensvertrag mit der Nissan-Bank abgeschlossen und hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 3% der Darlehenssumme, immerhin 560,00 €, zahlen müssen.

Die Nissan-Bank versuchte vor Gericht die vorhandene Rechtsprechung von 9 Oberlandesgerichten in Frage zu stellen, jedoch glaubte sie wohl aufgrund aktueller Entwicklung der Rechtsprechung selbst nicht daran, sich damit durchsetzen zu können. Sie erklärte sich daher zur Erstattung des geforderten Betrages nebst Zinsen bereit.

9 Oberlandesgerichte hatten zuvor entschieden, dass die Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig ist, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern ausschließlich im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Dem Bundesgerichtshof wurde eine Möglichkeit zur Entscheidung bislang genommen, siehe hier.

Haben auch Sie beim Abschluss eines Kredites Bearbeitungsgebühren zahlen müssen? Dann raten wir Ihnen dringend diese Gebühr herauszufordern. Unsere Erfahrung zeigt, dass es sich lohnt.

Wir haben Ihnen ein Musterschreiben für die Forderung zur Verfügung erstellt, welches Sie dazu gerne benutzen können.
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/items/121.html

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