Anleger der EN Storage GmbH sollten jetzt handeln

10.03.2017, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 1 Min. (181 mal gelesen)
Am 23.02.2017 leitete die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug durch die Geschäftsführer der EN Storage GmbH ein. Anleger der EN Storage GmbH sollten nunmehr schnell handeln. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu sichern und erläutern, wie es geht…

Anleger der EN Storage GmbH müssen in diesen Tagen Nerven zeigen. Die Zeichen stehen schlecht, dass angelegte Kapitalbeträge an die Anleger wieder zurückgeführt werden können.

Laut eigener Angaben soll die EN Storage GmbH die Datenspeicherung für international tätige Firmen, Industrieunternehmen und staatliche Nutzer als Dienstleitung angeboten haben. Das von zwei Geschäftsführern geführte Unternehmen finanzierte die Geschäfte unter anderem über Anlegergelder.

Mit Direktinvestments und sogenannten Inhaberteilschuldverschreibungen hatte das Unternehmen so Gelder im Bereich zwischen 15-30 Millionen Euro bei Anlegern gesammelt.

Diese Beträge könnten nunmehr verloren sein.

Bereits im Jahr 2014 fiel die EN Storage GmbH negativ auf, als die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der EN Storage GmbH die Annahme von Anlegergeldern untersagte.

Am 23.02.2017 dann hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug durch die Geschäftsführer der EN Storage GmbH eingeleitet. Durchsuchungen fanden statt.

EN Storage-Geschäftsführer Edvin Novalic befindet sich derzeit nach Auskunft der Behörden in Untersuchungshaft. Und der zweite geschäftsführende Gesellschafter Lutz Beier teilt lapidar mit: „Die EN Storage GmbH muss ihren Geschäftsbetrieb vorerst einstellen“. Kurz darauf wurde der Geschäftsbetrieb eingestellt und Insolvenzantrag gestellt.

Anleger sollten nunmehr schnell handeln. Vorhandene Geldbeträge des Unternehmens sollten arrestiert werden. Darüber hinaus kommen Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen und Vermittler in Betracht. Außerdem können Ansprüche gegen die zuständige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie die Geschäftsführer im Rahmen einer persönlichen Haftung bestehen.

Gerne beraten wir Sie hier zu den Möglichkeiten eines raschen Vorgehens. Sprechen Sie uns an: 0214 90 98 400. Die Erstberatung ist für Sie kostenfrei.

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