Was ist ein partiarisches Darlehen?

02.03.2013, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (1368 mal gelesen)
Bei einem partiarischen Darlehen ist die Gegenleistung für die Überlassung des Kreditbetrages ein Anteil am geschäftlichen Erfolg eines Unternehmens. Häufig sind Anlegern die Risiken nicht bekannt.

Immer wieder beraten wir Kapitalanleger, die partiarische Darlehen unterschrieben haben. Nicht selten sollen Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder in den USA Vertragspartner sein. Häufig ist die Rechtsform Corp. oder Ltd. In der Vielzahl der hier bekannten Fälle investieren Anleger zwischen 5.000 € bis zu 150.000 €. Das Investment ist für Anleger aus unserer Sicht sehr riskant. Die Anlageberatungen, die uns bekannt geworden sind, sind regelmäßig unzureichend, fehlerhaft und begründen Schadensersatzansprüche.

Was ist ein partiarisches Darlehen?

Ein partiarisches Darlehen wird gelegentlich auch Beteiligungsdarlehen genannt. Als Gegenleistung für die Überlassung des Kreditbetrages soll ein Anteil am geschäftlichen Erfolg eines Unternehmens gezahlt werden. Der Kapitalanleger ist hier Kreditgeber. Er bekommt sein Geld regelmäßig nur dann zurück, wenn das kreditnehmende Unternehmen erfolgreich ist. Er partizipiert also am Erfolg eines Unternehmens.

Häufige Risiken bei partiarischen Darlehen:

Bei partiarischen Darlehen besteht keine Prospektpflicht. Entsprechend ist hier auch in keiner uns bekannten Anlageberatung ein Anlageprospekt genutzt oder übergeben worden. Ausschließlich mündlich erteilten Anlageberater Hinweise zum Geschäftszweck des kreditnehmenden Unternehmens. Und diese Hinweise waren häufig falsch oder unzureichend.

Die in einem Anlageprospekt regelmäßig üblichen Warn- und Risikohinweise fehlen in aller Regel beim Abschluss von partiarischen Darlehen.

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass die kreditnehmenden Unternehmen nur schwer habhaft zu machen sind, weil offizielle Geschäftssitze in Deutschland fehlen.

Es gibt diverse weitere Risiken für Kapitalanleger!

Wie ist im Schadensfalle zu handeln?

Im Schadensfalle sind nach unserer Erfahrung Schadensersatzansprüche häufig gegen den jeweiligen in Deutschland ansässigen Vertreter des kreditnehmenden Unternehmens möglich. Ferner bestehen häufig Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegen Anlageberater oder Anlagevermittler.

Ansprüche gegen Anlageberater / -vermittler:

Es ist ständige Rechtsprechung, dass auch der Anlagevermittler dem Interessenten eine richtige und vollständige Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für dessen Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind, schuldet.

Der Anlagevermittler muss das Anlagekonzept, bezüglich dessen er Auskunft erteilt, wenigstens auf Plausibilität, insbesondere wirtschaftliche Tragfähigkeit hin überprüfen. Ansonsten kann er keine sachgerechten Auskünfte erteilen.

Bleibt dies aus, ist er dem geschädigten Kapitalanleger zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.

Ansprüche gegen den Vertreter des kreditnehmenden Unternehmens in Deutschland:

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstdienstleistungen erbringt, wie dies bei Unternehmen, die partiarische Kreditverträge abschließen, immer wieder vorkommt, benötigt hierzu eine Erlaubnis. Fehlt diese Erlaubnis, sind Ansprüche gegen den Geschäftsleiter möglich.

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