Guido Lenné im WDR: nachträglicher Frust mit Corona-Soforthilfe
16.11.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (159 mal gelesen)
Auch Soloselbstständigen sollte die Corona-Soforthilfe helfen, Umsatzrückgänge im Rahmen des ersten Lockdowns im Frühjahr zu überbrücken. Obwohl aber das Geld in der Regel schnell und unkompliziert einging, wartete auf viele im Nachhinein eine böse Überraschung – z. B. in Form von Post von der Staatsanwaltschaft. In einer aktuellen Ausgabe berichtet die WDR Servicezeit über solche Fälle und zieht Guido Lenné als Experten zurate.
Im Zuge des ersten coronabedingten Lockdowns im Frühjahr 2020 beantragten zahllose Soloselbstständige die von der Regierung zur Verfügung gestellte Corona-Soforthilfe. Im Nachgang kam es jedoch zu der einen oder anderen bösen Überraschung. Einige Antragsteller bekamen sogar Post von der Staatsanwaltschaft, in der ihnen beispielsweise Subventionsbetrug und wahrheitswidrige Angaben vorgeworfen wurden.
So erging es auch einem Ingenieur, der zum Zeitpunkt des Lockdowns freiberuflich für einen Automobilzulieferer arbeitete. Die Kooperation wurde dann aber im Zuge der Corona-Krise beendet. Daher beantragte der Ingenieur die Soforthilfe NRW für Soloselbstständige, die ihm auch genehmigt wurde. Da er aber zuvor auch hin und wieder befristet als angestellter Projektleiter beschäftigt worden war, warf ihm die Staatsanwaltschaft nun vor, die Förderbedingungen – in diesem Fall, selbstständig tätig zu sein – nicht zu erfüllen. Hier läge daher ein Subventionsbetrug vor.
Besondere berufliche Situation
Der Ingenieur wehrte sich mit der Aussage, dass seine Tätigkeit es nun mal mit sich brächte, ab und an kurzzeitig angestellt zu sein. Würde er dem nicht zustimmen, würde ihm ca. ein Drittel der Aufträge verloren gehen. Eine rechtliche Grauzone? Der WDR holt sich Expertenrat von Guido Lenné. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist der Meinung, dass der Ingenieur durchaus als förderwürdig anzusehen sei, weil seine besondere berufliche Situation erfordere, dass er zeitweise angestellt und dann wieder über einen längeren Zeitraum als Selbstständiger tätig sei. „Grundsätzlich ist er eher als Selbstständiger einzuordnen“, so Lenné.
Weiteres Problem: Lebenshaltungskosten
Auch bei Soloselbstständigen, die die Corona-Soforthilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts, etwa für Wohnen, Krankenversicherung etc., nutzen wollten, gab es Probleme. Dabei hatte das Land NRW diese Möglichkeit eigentlich eingeräumt. Diese Vergabekriterien wurden aber rückwirkend wieder geändert. So hieß es plötzlich, dass von dem Geld doch lediglich fixe Betriebskosten bezahlt werden dürften. Viele Soloselbstständige und Freiberufler haben solche Betriebskosten aber gar nicht oder nur in geringer Form, vor allem, wenn sie von zu Hause arbeiten. Aus der Arbeit wird unmittelbar der eigene Lebensunterhalt erwirtschaftet. Zwar hat das Land NRW die einmalige Anrechnung von 2.000 € aus der Soforthilfe für Lebenshaltungskosten schließlich doch genehmigt, allerdings ist das auf einen Zeitraum von drei Monaten verteilt für viele nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Ihre einzige Option: Arbeitslosengeld II.
Wenn auch Sie während des ersten Lockdowns die Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen haben und sich im Nachhinein mit Problemen konfrontiert sehen, z. B. seitens der Staatsanwaltschaft, dann steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Seite und prüft, ob die Vorwürfe begründet sind oder ob möglicherweise dagegen vorgegangen werden kann. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch. Den Beitrag der WDR Servicezeit können Sie sich hier ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=1UrLAugVQmw .
Im Zuge des ersten coronabedingten Lockdowns im Frühjahr 2020 beantragten zahllose Soloselbstständige die von der Regierung zur Verfügung gestellte Corona-Soforthilfe. Im Nachgang kam es jedoch zu der einen oder anderen bösen Überraschung. Einige Antragsteller bekamen sogar Post von der Staatsanwaltschaft, in der ihnen beispielsweise Subventionsbetrug und wahrheitswidrige Angaben vorgeworfen wurden.
So erging es auch einem Ingenieur, der zum Zeitpunkt des Lockdowns freiberuflich für einen Automobilzulieferer arbeitete. Die Kooperation wurde dann aber im Zuge der Corona-Krise beendet. Daher beantragte der Ingenieur die Soforthilfe NRW für Soloselbstständige, die ihm auch genehmigt wurde. Da er aber zuvor auch hin und wieder befristet als angestellter Projektleiter beschäftigt worden war, warf ihm die Staatsanwaltschaft nun vor, die Förderbedingungen – in diesem Fall, selbstständig tätig zu sein – nicht zu erfüllen. Hier läge daher ein Subventionsbetrug vor.
Besondere berufliche Situation
Der Ingenieur wehrte sich mit der Aussage, dass seine Tätigkeit es nun mal mit sich brächte, ab und an kurzzeitig angestellt zu sein. Würde er dem nicht zustimmen, würde ihm ca. ein Drittel der Aufträge verloren gehen. Eine rechtliche Grauzone? Der WDR holt sich Expertenrat von Guido Lenné. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist der Meinung, dass der Ingenieur durchaus als förderwürdig anzusehen sei, weil seine besondere berufliche Situation erfordere, dass er zeitweise angestellt und dann wieder über einen längeren Zeitraum als Selbstständiger tätig sei. „Grundsätzlich ist er eher als Selbstständiger einzuordnen“, so Lenné.
Weiteres Problem: Lebenshaltungskosten
Auch bei Soloselbstständigen, die die Corona-Soforthilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts, etwa für Wohnen, Krankenversicherung etc., nutzen wollten, gab es Probleme. Dabei hatte das Land NRW diese Möglichkeit eigentlich eingeräumt. Diese Vergabekriterien wurden aber rückwirkend wieder geändert. So hieß es plötzlich, dass von dem Geld doch lediglich fixe Betriebskosten bezahlt werden dürften. Viele Soloselbstständige und Freiberufler haben solche Betriebskosten aber gar nicht oder nur in geringer Form, vor allem, wenn sie von zu Hause arbeiten. Aus der Arbeit wird unmittelbar der eigene Lebensunterhalt erwirtschaftet. Zwar hat das Land NRW die einmalige Anrechnung von 2.000 € aus der Soforthilfe für Lebenshaltungskosten schließlich doch genehmigt, allerdings ist das auf einen Zeitraum von drei Monaten verteilt für viele nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Ihre einzige Option: Arbeitslosengeld II.
Wenn auch Sie während des ersten Lockdowns die Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen haben und sich im Nachhinein mit Problemen konfrontiert sehen, z. B. seitens der Staatsanwaltschaft, dann steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Seite und prüft, ob die Vorwürfe begründet sind oder ob möglicherweise dagegen vorgegangen werden kann. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch. Den Beitrag der WDR Servicezeit können Sie sich hier ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=1UrLAugVQmw .