Digitale, automatische Schadensteuerung bei Kfz-Schäden: Top oder Flop?
13.03.2021, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 3 Min. (350 mal gelesen)
Wenn es gekracht hat, sofort Geld bekommen – die neue vollautomatische Schadenregulierung der Kfz-Versicherungen soll vor allem mit schneller Abwicklung punkten. Doch es gibt auch Kritik an der digitalen Regulierung, denn sie könnte die Kunden bares Geld kosten.
Nach einem Verkehrsunfall soll die vollautomatische Schadensteuerung die schnelle Regulierung von Kfz-Schäden möglich machen. Doch darüber können die Versicherer noch mehr Einfluss auf den Leistungsumfang nehmen – insbesondere bei Haftpflichtschäden.
Die neue Schadenregulierung wurde von der R+V Allgemeine Versicherung AG vorgestellt. Unfallgeschädigte können dabei mit nur einem Klick wählen, ob sie eine Reparatur oder eine finanzielle Entschädigung wünschen. Wer sich für die zweite Variante entscheidet, soll schon nach wenigen Stunden das Geld erhalten. Wer eine Reparatur wählt, soll nach einem Anruf direkt das Go bekommen. Werden Fotos benötigt, kann der Versicherte diese einfach per Smartphone-App an die Versicherung übermitteln.
So weit, so gut. Jedoch stellt sich die Frage, ob die finanzielle Entschädigung dabei wirklich angemessen ist. Da die Besichtigung durch einen Sachverständigen entfällt, hat der Versicherungsnehmer nämlich keine Gelegenheit das zu überprüfen.
Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Bei dem digitalen Schadenmanagement erfolgt die Schadenprognose durch den Einsatz einer Künstlichen Intelligenz. Das vollautomatische Gutachten soll 800 Parameter berücksichtigen, z. B. Kosten für Reparatur, Ersatzteile oder Lackierarbeiten. Vergleichbare Tools zur Schadenregulierung werden bereits von anderen Versicherungen wie der Allianz angeboten.
Die Kfz-Versicherer sparen durch das schnelle Schadenmanagement ca. 20 Prozent Kosten pro Schaden. Bis Mitte 2021 wollen über 40 Versicherungen ein sog. Schadentracking anbieten. Der Service für Unfallgeschädigte soll sich dadurch weiter verbessern, die so immer genau verfolgen können, wie die Regulierung voranschreitet – vergleichbar mit dem Pakettracking. Diesen Service bietet aktuell z. B. schon die WWK Allgemeinen Versicherung AG. Der Dienstleister für dieses Schadentracking, die Innovation Group, vermittelt pro Tag bereits ca. 300 Schäden an Werkstätten. Genauer gesagt: an die Partnerwerkstätten der Versicherungen.
Zusätzlich zum Schadentracking locken weitere Servicevorteile, z. B. der Transport des beschädigten Kfz zur Werkstatt und zurück oder ein kostenloser Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur.
Kürzungen seitens der Versicherer
Liegt ein Kaskoschaden (also ein selbstverschuldeter Unfall) vor, kann die Versicherung grundsätzlich bestimmen, dass die Höhe des Schadens durch einen von ihr beauftragten Sachverständigen ermittelt wird. Bei unverschuldeten Haftpflichtschäden müssen sich Versicherungsnehmer hingegen nicht an einen Kooperationspartner des Versicherers verweisen lassen. Hier lohnt es sich, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren, um sich einen kompetenten Sachverständigen empfehlen zu lassen. Doch genau dieser Schritt entfällt bei der vollautomatischen Schadenregulierung.
So viele Vorteile diese neue Form der Schadenabwicklung zu bieten scheint, so sehr sind doch Kürzungen berechtigter Ansprüche der Versicherungsnehmer zu befürchten. Denn die schnelle Regulierung und das vermeintliche Rundum-sorglos-Paket nehmen Sachverständige bzw. Anwälte, die sonst die Ansprüche der Kunden vertreten würden, aus der Gleichung.
Zudem lassen die Kfz-Versicherer von Prüfdiensten die Rechnungen der Werkstätten und freien Sachverständigen im Nachgang noch einmal prüfen, was fast immer zu Kürzungen führt. Dabei geht es oft um kleine Beträge bis 100 Euro. Bei diesen geringen Streitwerten sehen Versicherte meistens davon ab, sich mithilfe eines Anwalts gegen die Kürzung zu wehren. Die Taktik der Versicherungen geht auf. Besteht allerdings eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, können auch Kleinstbeträge ohne finanzielles Risiko eingetrieben werden, evtl. auch über eine Klage.
Gerne steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné in solchen Fällen zur Seite, um das Ihnen zustehende Geld einzutreiben. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch von Anfang an bei der Schadenregulierung. Sollten Sie in einen Unfall verwickelt gewesen sein und wollen sich direkt anwaltliche Unterstützung sichern, beraten wir Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.
Nach einem Verkehrsunfall soll die vollautomatische Schadensteuerung die schnelle Regulierung von Kfz-Schäden möglich machen. Doch darüber können die Versicherer noch mehr Einfluss auf den Leistungsumfang nehmen – insbesondere bei Haftpflichtschäden.
Die neue Schadenregulierung wurde von der R+V Allgemeine Versicherung AG vorgestellt. Unfallgeschädigte können dabei mit nur einem Klick wählen, ob sie eine Reparatur oder eine finanzielle Entschädigung wünschen. Wer sich für die zweite Variante entscheidet, soll schon nach wenigen Stunden das Geld erhalten. Wer eine Reparatur wählt, soll nach einem Anruf direkt das Go bekommen. Werden Fotos benötigt, kann der Versicherte diese einfach per Smartphone-App an die Versicherung übermitteln.
So weit, so gut. Jedoch stellt sich die Frage, ob die finanzielle Entschädigung dabei wirklich angemessen ist. Da die Besichtigung durch einen Sachverständigen entfällt, hat der Versicherungsnehmer nämlich keine Gelegenheit das zu überprüfen.
Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Bei dem digitalen Schadenmanagement erfolgt die Schadenprognose durch den Einsatz einer Künstlichen Intelligenz. Das vollautomatische Gutachten soll 800 Parameter berücksichtigen, z. B. Kosten für Reparatur, Ersatzteile oder Lackierarbeiten. Vergleichbare Tools zur Schadenregulierung werden bereits von anderen Versicherungen wie der Allianz angeboten.
Die Kfz-Versicherer sparen durch das schnelle Schadenmanagement ca. 20 Prozent Kosten pro Schaden. Bis Mitte 2021 wollen über 40 Versicherungen ein sog. Schadentracking anbieten. Der Service für Unfallgeschädigte soll sich dadurch weiter verbessern, die so immer genau verfolgen können, wie die Regulierung voranschreitet – vergleichbar mit dem Pakettracking. Diesen Service bietet aktuell z. B. schon die WWK Allgemeinen Versicherung AG. Der Dienstleister für dieses Schadentracking, die Innovation Group, vermittelt pro Tag bereits ca. 300 Schäden an Werkstätten. Genauer gesagt: an die Partnerwerkstätten der Versicherungen.
Zusätzlich zum Schadentracking locken weitere Servicevorteile, z. B. der Transport des beschädigten Kfz zur Werkstatt und zurück oder ein kostenloser Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur.
Kürzungen seitens der Versicherer
Liegt ein Kaskoschaden (also ein selbstverschuldeter Unfall) vor, kann die Versicherung grundsätzlich bestimmen, dass die Höhe des Schadens durch einen von ihr beauftragten Sachverständigen ermittelt wird. Bei unverschuldeten Haftpflichtschäden müssen sich Versicherungsnehmer hingegen nicht an einen Kooperationspartner des Versicherers verweisen lassen. Hier lohnt es sich, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren, um sich einen kompetenten Sachverständigen empfehlen zu lassen. Doch genau dieser Schritt entfällt bei der vollautomatischen Schadenregulierung.
So viele Vorteile diese neue Form der Schadenabwicklung zu bieten scheint, so sehr sind doch Kürzungen berechtigter Ansprüche der Versicherungsnehmer zu befürchten. Denn die schnelle Regulierung und das vermeintliche Rundum-sorglos-Paket nehmen Sachverständige bzw. Anwälte, die sonst die Ansprüche der Kunden vertreten würden, aus der Gleichung.
Zudem lassen die Kfz-Versicherer von Prüfdiensten die Rechnungen der Werkstätten und freien Sachverständigen im Nachgang noch einmal prüfen, was fast immer zu Kürzungen führt. Dabei geht es oft um kleine Beträge bis 100 Euro. Bei diesen geringen Streitwerten sehen Versicherte meistens davon ab, sich mithilfe eines Anwalts gegen die Kürzung zu wehren. Die Taktik der Versicherungen geht auf. Besteht allerdings eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, können auch Kleinstbeträge ohne finanzielles Risiko eingetrieben werden, evtl. auch über eine Klage.
Gerne steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné in solchen Fällen zur Seite, um das Ihnen zustehende Geld einzutreiben. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch von Anfang an bei der Schadenregulierung. Sollten Sie in einen Unfall verwickelt gewesen sein und wollen sich direkt anwaltliche Unterstützung sichern, beraten wir Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.