Streit um Betriebsschließungsversicherung: Allianz hat vor Gericht schlechte Karten
16.10.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 3 Min. (238 mal gelesen)
Seit dem Lockdown im Frühjahr 2020 streiten sich Versicherer und Versicherungsnehmer in Bezug auf die Betriebsschließungsversicherung. Viele Assekuranzen wollen für die Schäden nicht aufkommen. Unter anderem die Allianz. Doch hätte der Versicherungsriese vor Gericht schlechte Karten, so das Landgericht München.
Versicherer wurden im Zuge der Corona-Pandemie von Gastronomen und Hoteliers, die während des Lockdowns ihre Betriebe schließen mussten, stark gefordert. Doch viele Versicherungen wollten für die Schäden nicht aufkommen, z. B. auch die Allianz. Bei einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München I im September wurde jedoch deutlich, dass der Münchener Versicherungskonzern vor Gericht schlechte Karten hätte. Die vorsitzende Richterin ließ durchblicken, dass der Versicherungsriese in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit Hoteliers und Gastwirten eine Niederlage erwarten dürfte.
Worum geht es?
Die Auseinandersetzungen drehen sich um die Frage, ob betroffene Gastronomen und Hoteliers aus ihrer Betriebsschließungsversicherung Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Wegen des behördlich angeordneten Lockdowns mussten Hotels, Geschäfte und Gaststätten vorübergehend geschlossen werden. Viele gerieten so ohne eigenes Verschulden in Existenznot. Daraufhin wollten die betroffenen Betriebe ihre Betriebsschließungsversicherung in Anspruch nehmen, um für die Schäden aufzukommen.
Viele Versicherer verwiesen aber darauf, dass es sich bei der Corona-Pandemie nicht um einen speziellen Einzelfall in dem jeweiligen Betrieb handele, der von der Betriebsschließungsversicherung abgedeckt werde: also keine Infektionen bzw. Krankheitserreger im Unternehmen selbst, die eine Schließung erforderlich machten. War es früher z. B. in einem Eiscafé zu einem Salmonellenbefall gekommen oder war unter Hotelangelstellten eine Norovirus-Erkrankung aufgetreten, hatte ein Versicherungsfall vorgelegen. Das sei aber laut den Versicherern bei der Corona-Pandemie nicht der Fall. Viele beriefen sich außerdem darauf, dass Pandemien in den Versicherungsverträgen nicht abgedeckt seien.
Allianz hat keine guten Chancen vor Gericht
Im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München ließ die vorsitzende Richterin durchblicken, dass die Allianz in einem Gerichtsverfahren keine guten Karten hätte. Vielmehr müsse die Betriebsschließungsversicherung unter Umständen auch dann zahlen, wenn es in der Versicherungspolice keine konkreten Hinweise auf das COVID-19-Virus gebe. Geklagt hatte in dem vorliegenden Fall das bekannte Wirtshaus Paulaner am Nockherberg.
Vor allem Gastronomen hatten zuletzt häufig Klage gegen die Versicherer erhoben. Allein am Landgericht München sind um die 70 Klagen eingegangen. In Bayern war es zwar zu einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Hotel- und Gaststättenverband mit den Versicherungen gekommen, die dem Gastgewerbe 15 Prozent der vertraglich vereinbarten Tagesentschädigung zusprach. Doch für die Gastronomen war das lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein.
Prüfung der Versicherungspolicen im Einzelfall
Der Branchenverband GDV gibt an, dass in Deutschland ca. ein Viertel der Hotels und Gaststätten über eine Betriebsschließungsversicherung verfügen. Die Rede ist von rund 73.000 Policen. Eine pauschale Beurteilung der unterschiedlichen Versicherungsverträge sei aber nach Auffassung des Landgerichts München nicht möglich. Bei einer Verhandlung im Sommer dieses Jahres hatte die vorsitzende Richterin bereits erklärt, dass die individuellen Klauseln von Fall zu Fall zu prüfen wären. Im Rahmen dieser früheren Verhandlung wurde die Allianz von der Kammer bereits stark kritisiert. Der Vorwurf: Die Verträge seien intransparent. So müsse ein Versicherungsnehmer schließlich auch verstehen können, wann sein Versicherungsschutz greife bzw. wann nicht.
Solche Auseinandersetzungen zwischen Versicherern und Gastronomen gibt es auch in der Schweiz, in Österreich und Großbritannien. Es gab bereits einige Richtersprüche zu Gunsten der Gastronomen. Grundsätzlich verweisen die Gerichte aber wiederholt auf die individuelle Ausgestaltung der jeweiligen Policen, die im Einzelfall zu prüfen seien.
Gastronomen und Hoteliers, die herausfinden möchten, wie ihre Chancen gegen ihren Versicherer vor Gericht stehen, sollten ihren Versicherungsvertrag daher im Vorfeld genauestens von einem Fachanwalt prüfen lassen. Dafür steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Verfügung. Lassen Sie sich einfach im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs beraten.
Versicherer wurden im Zuge der Corona-Pandemie von Gastronomen und Hoteliers, die während des Lockdowns ihre Betriebe schließen mussten, stark gefordert. Doch viele Versicherungen wollten für die Schäden nicht aufkommen, z. B. auch die Allianz. Bei einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München I im September wurde jedoch deutlich, dass der Münchener Versicherungskonzern vor Gericht schlechte Karten hätte. Die vorsitzende Richterin ließ durchblicken, dass der Versicherungsriese in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit Hoteliers und Gastwirten eine Niederlage erwarten dürfte.
Worum geht es?
Die Auseinandersetzungen drehen sich um die Frage, ob betroffene Gastronomen und Hoteliers aus ihrer Betriebsschließungsversicherung Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Wegen des behördlich angeordneten Lockdowns mussten Hotels, Geschäfte und Gaststätten vorübergehend geschlossen werden. Viele gerieten so ohne eigenes Verschulden in Existenznot. Daraufhin wollten die betroffenen Betriebe ihre Betriebsschließungsversicherung in Anspruch nehmen, um für die Schäden aufzukommen.
Viele Versicherer verwiesen aber darauf, dass es sich bei der Corona-Pandemie nicht um einen speziellen Einzelfall in dem jeweiligen Betrieb handele, der von der Betriebsschließungsversicherung abgedeckt werde: also keine Infektionen bzw. Krankheitserreger im Unternehmen selbst, die eine Schließung erforderlich machten. War es früher z. B. in einem Eiscafé zu einem Salmonellenbefall gekommen oder war unter Hotelangelstellten eine Norovirus-Erkrankung aufgetreten, hatte ein Versicherungsfall vorgelegen. Das sei aber laut den Versicherern bei der Corona-Pandemie nicht der Fall. Viele beriefen sich außerdem darauf, dass Pandemien in den Versicherungsverträgen nicht abgedeckt seien.
Allianz hat keine guten Chancen vor Gericht
Im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München ließ die vorsitzende Richterin durchblicken, dass die Allianz in einem Gerichtsverfahren keine guten Karten hätte. Vielmehr müsse die Betriebsschließungsversicherung unter Umständen auch dann zahlen, wenn es in der Versicherungspolice keine konkreten Hinweise auf das COVID-19-Virus gebe. Geklagt hatte in dem vorliegenden Fall das bekannte Wirtshaus Paulaner am Nockherberg.
Vor allem Gastronomen hatten zuletzt häufig Klage gegen die Versicherer erhoben. Allein am Landgericht München sind um die 70 Klagen eingegangen. In Bayern war es zwar zu einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Hotel- und Gaststättenverband mit den Versicherungen gekommen, die dem Gastgewerbe 15 Prozent der vertraglich vereinbarten Tagesentschädigung zusprach. Doch für die Gastronomen war das lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein.
Prüfung der Versicherungspolicen im Einzelfall
Der Branchenverband GDV gibt an, dass in Deutschland ca. ein Viertel der Hotels und Gaststätten über eine Betriebsschließungsversicherung verfügen. Die Rede ist von rund 73.000 Policen. Eine pauschale Beurteilung der unterschiedlichen Versicherungsverträge sei aber nach Auffassung des Landgerichts München nicht möglich. Bei einer Verhandlung im Sommer dieses Jahres hatte die vorsitzende Richterin bereits erklärt, dass die individuellen Klauseln von Fall zu Fall zu prüfen wären. Im Rahmen dieser früheren Verhandlung wurde die Allianz von der Kammer bereits stark kritisiert. Der Vorwurf: Die Verträge seien intransparent. So müsse ein Versicherungsnehmer schließlich auch verstehen können, wann sein Versicherungsschutz greife bzw. wann nicht.
Solche Auseinandersetzungen zwischen Versicherern und Gastronomen gibt es auch in der Schweiz, in Österreich und Großbritannien. Es gab bereits einige Richtersprüche zu Gunsten der Gastronomen. Grundsätzlich verweisen die Gerichte aber wiederholt auf die individuelle Ausgestaltung der jeweiligen Policen, die im Einzelfall zu prüfen seien.
Gastronomen und Hoteliers, die herausfinden möchten, wie ihre Chancen gegen ihren Versicherer vor Gericht stehen, sollten ihren Versicherungsvertrag daher im Vorfeld genauestens von einem Fachanwalt prüfen lassen. Dafür steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Verfügung. Lassen Sie sich einfach im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs beraten.