Vorsicht Insolvenzanfechtung: wenn der Insolvenzverwalter Geld zurückverlangt
15.04.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (490 mal gelesen)
Vorsicht ist geboten, wenn sich ein Insolvenzverwalter oder ein Rechtsanwalt Sie im Namen eines Insolvenzverwalters auffordert, Geld zurückzuzahlen, das Sie vor langer Zeit - oft sogar vor mehreren Jahren - erhalten haben, z. B. aus einer Beteiligung an einem Kapitalanlagemodell oder von einem Ihrer Kunden.
Das Problem in solchen Situationen ist, dass inzwischen Insolvenz beantragt wurde. Das heißt, die Kapitalanlage ist fehlgeschlagen bzw. der frühere Kunde inzwischen pleite. Selbst wenn damals alles richtig lief und Sie davon ausgegangen sind, Ihr Geld berechtigterweise bekommen zu haben, ist jetzt eine genaue Prüfung angezeigt!
Der juristische Hintergrund einer solchen Forderung des Insolvenzverwalters ist eine sogenannte „Insolvenzanfechtung“.
Insolvenzverwalter können Zahlungen eines Schuldners (insolventes Unternehmen oder Kapitalanlagemodell) an einen Gläubiger (also Sie) nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen zurückverlangen.
Bei Insolvenzen geht es für gewöhnlich als erstes darum, die Insolvenzmasse – also das, was verteilt werden kann – zu mehren. Anfechtungen sind ein gern genutztes Mittel, um genau das zu tun. Der Insolvenzverwalter hat aller Wahrscheinlichkeit nach nicht nur Sie zur Erstattung aufgefordert, sondern auch zahlreiche andere in ähnlicher Situation. So kann er nämlich kurzfristig eine Vermehrung der Insolvenzmasse erreichen.
Doch Vorsicht: Auch wenn es die Grundidee der Anfechtung ist, Gerechtigkeit herzustellen, weil kein Gläubiger gegenüber einem anderen Gläubiger bevorzugt oder benachteiligt werden soll, ist das Missbrauchspotenzial unserer Erfahrung nach hoch.
Ob die für eine Anfechtung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, ist daher kritisch zu überprüfen. Regelmäßig sehen wir in unserer Kanzlei Verteidigungsstrategien, die auch in Ihrem Fall erfolgreich sein könnten:
So kann sehr häufig die Höhe der Rückforderung angegriffen werden. Immer wieder können sich Betroffene auch auf eine sog. Entreicherung berufen. Zahlreiche weitere Verteidigungsstrategien ergeben sich von Fall zu Fall. Oft müssen Sie letztendlich entweder gar nicht zahlen oder aber weniger, als zunächst gefordert wurde.
Wer ein Anfechtungsschreiben erhält, sollte die behauptete Forderung daher niemals einfach ungeprüft begleichen. Die Anwaltskanzlei Lenné ist bestens mit solchen Forderungen in Insolvenzverfahren vertraut. Im Laufe der Jahre haben wir an zahlreichen Insolvenzverfahren mitgearbeitet und verfügen dementsprechend über weitreichende Erfahrungen auf diesem Gebiet. Wenn Sie eine Rückzahlungsaufforderung erhalten haben, sollten Sie diese durch uns prüfen lassen. Nutzen hierfür gerne unsere kostenlose Erstberatung.
Das Problem in solchen Situationen ist, dass inzwischen Insolvenz beantragt wurde. Das heißt, die Kapitalanlage ist fehlgeschlagen bzw. der frühere Kunde inzwischen pleite. Selbst wenn damals alles richtig lief und Sie davon ausgegangen sind, Ihr Geld berechtigterweise bekommen zu haben, ist jetzt eine genaue Prüfung angezeigt!
Der juristische Hintergrund einer solchen Forderung des Insolvenzverwalters ist eine sogenannte „Insolvenzanfechtung“.
Insolvenzverwalter können Zahlungen eines Schuldners (insolventes Unternehmen oder Kapitalanlagemodell) an einen Gläubiger (also Sie) nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen zurückverlangen.
Bei Insolvenzen geht es für gewöhnlich als erstes darum, die Insolvenzmasse – also das, was verteilt werden kann – zu mehren. Anfechtungen sind ein gern genutztes Mittel, um genau das zu tun. Der Insolvenzverwalter hat aller Wahrscheinlichkeit nach nicht nur Sie zur Erstattung aufgefordert, sondern auch zahlreiche andere in ähnlicher Situation. So kann er nämlich kurzfristig eine Vermehrung der Insolvenzmasse erreichen.
Doch Vorsicht: Auch wenn es die Grundidee der Anfechtung ist, Gerechtigkeit herzustellen, weil kein Gläubiger gegenüber einem anderen Gläubiger bevorzugt oder benachteiligt werden soll, ist das Missbrauchspotenzial unserer Erfahrung nach hoch.
Ob die für eine Anfechtung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, ist daher kritisch zu überprüfen. Regelmäßig sehen wir in unserer Kanzlei Verteidigungsstrategien, die auch in Ihrem Fall erfolgreich sein könnten:
So kann sehr häufig die Höhe der Rückforderung angegriffen werden. Immer wieder können sich Betroffene auch auf eine sog. Entreicherung berufen. Zahlreiche weitere Verteidigungsstrategien ergeben sich von Fall zu Fall. Oft müssen Sie letztendlich entweder gar nicht zahlen oder aber weniger, als zunächst gefordert wurde.
Wer ein Anfechtungsschreiben erhält, sollte die behauptete Forderung daher niemals einfach ungeprüft begleichen. Die Anwaltskanzlei Lenné ist bestens mit solchen Forderungen in Insolvenzverfahren vertraut. Im Laufe der Jahre haben wir an zahlreichen Insolvenzverfahren mitgearbeitet und verfügen dementsprechend über weitreichende Erfahrungen auf diesem Gebiet. Wenn Sie eine Rückzahlungsaufforderung erhalten haben, sollten Sie diese durch uns prüfen lassen. Nutzen hierfür gerne unsere kostenlose Erstberatung.