Corona-Pandemie: Betriebsschließungsversicherungen verweigern Zahlung
03.04.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (237 mal gelesen)
Derzeit trifft die Corona-Krise vor allem Hotels, Bars und Restaurants. Gut, wenn man über eine sogenannte Betriebsschließungsversicherung verfügt, die in so einem Fall einspringen soll. Leider verweigern aber viele Versicherungen die Zahlung.
Hotelbetreiber und Gastwirte sind besonders hart von der Corona-Krise betroffen. Falls vorhanden, nehmen diese nun ihre Betriebsschließungsversicherung in Anspruch. Diese soll einspringen, wenn der Betrieb wegen Krankheit oder dem Auftreten eines Erregers eingestellt werden muss. Die Anwaltskanzlei Lenné vertritt immer häufiger Mandanten, die angenommen hatten, durch ihre Versicherung gegen diese Infektionsrisiken abgesichert zu sein. Müssen beispielsweise große Hotelbetriebe wegen eines Krankheitserregers schließen, geht es für sie dabei täglich um mehr als 5.000 Euro, die der Versicherer zahlen müsste.
Versicherungen weigern sich zu zahlen
Bis auf einige wenige Versicherungen, z. B. Signal Iduna oder HDI, weigert sich jedoch der Großteil der Versicherer zu zahlen. HDI gab öffentlich bekannt, sich zur Zahlung verpflichtet zu fühlen. Anders als die Allianz, die angab, Zahlungen zwar nicht pauschal abzulehnen, die Ansprüche allerdings auf Einzelfallbasis prüfen.
Aktuell ist noch nicht bekannt, wie viele Policen in Deutschland betroffen sind und um welche Summen es im Einzelnen geht. Klar ist hingegen, dass es sich offensichtlich um eine Vielzahl von Policen mit beträchtlichen Summen handeln muss – in einigen Fällen vermutlich im dreistelligen Millionenbereich. Anders ist die Verweigerungshaltung der meisten Versicherungsgesellschaften kaum zu erklären. Die entsprechenden Versicherungen werden in erster Linie von Gastronomen, Arztpraxen und Hotelbetreibern abgeschlossen.
Selbst in einer solchen Krisensituation hoffen die Versicherten also scheinbar vergebens auf ein Entgegenkommen der Versicherungen. Dass es auch anders geht, verdeutlicht ein Blick auf unsere Nachbarn: So hat die Assekuranz in Frankreich 200 Millionen Euro in einen Solidarfonds eingezahlt, der Versicherungsnehmern zugutekommen soll, die von ihrer Police nicht 100%ig abgedeckt sind.
Den deutschen Versicherern scheint jedoch allmählich klarzuwerden, dass sich diese Haltung dramatisch auf den ohnehin angekratzten Ruf der Versicherungsbranche auswirken könnte. Angeblich sollen zurzeit Gespräche mit der Politik auf Bundes- wie Landesebene stattfinden, in denen es um die Einrichtung eines solchen Solidarfonds gehen soll.
Eine Frage des Kleingedruckten
Auch in der Anwaltskanzlei Lenné vertreten wir inzwischen viele Bars, Restaurants und Hotels, denen ihre Versicherung eine Absage erteilt hat. In vielen Fällen ist davon auszugehen, dass die Erfolgschancen aufgrund nicht eindeutiger Klauseln in den Versicherungspolicen durchaus gut stehen dürften.
Allerdings wird es auch hier, wie so oft in Versicherungsangelegenheiten, auf das Kleingedruckte im Vertrag hinauslaufen. So beschränken einige der umstrittenen Verträge die Leistungen beispielsweise auf einzelne, klar definierte Krankheiten bzw. Erreger. Andere Verträge hingegen verweisen allgemein auf das Infektionsseuchengesetz.
Bei Letzteren besteht seitens des Versicherten eindeutig Anspruch auf die Versicherungsleistung. Beschränkt sich der Vertrag hingegen auf einzelne Erreger, wird es schon etwas schwieriger, denn dann ist es eine Frage der Auslegung. Die Versicherungsgesellschaften werden sich darauf berufen, dass das bislang noch unbekannte Coronavirus nicht Bestandteil des Vertrags sei. Dem stünde die Auslegung entgegen, dass es sich beim Coronavirus um eine Abwandlung bereits bekannter Viren handelt, sodass die Versicherung greifen müsste.
Verweigert auch Ihr Versicherer die Zahlung? Dann stehen wir Ihnen in der Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Seite und kämpfen dafür, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihren Versicherungsvertrag und besprechen Ihren individuellen Fall mit Ihnen.
Hotelbetreiber und Gastwirte sind besonders hart von der Corona-Krise betroffen. Falls vorhanden, nehmen diese nun ihre Betriebsschließungsversicherung in Anspruch. Diese soll einspringen, wenn der Betrieb wegen Krankheit oder dem Auftreten eines Erregers eingestellt werden muss. Die Anwaltskanzlei Lenné vertritt immer häufiger Mandanten, die angenommen hatten, durch ihre Versicherung gegen diese Infektionsrisiken abgesichert zu sein. Müssen beispielsweise große Hotelbetriebe wegen eines Krankheitserregers schließen, geht es für sie dabei täglich um mehr als 5.000 Euro, die der Versicherer zahlen müsste.
Versicherungen weigern sich zu zahlen
Bis auf einige wenige Versicherungen, z. B. Signal Iduna oder HDI, weigert sich jedoch der Großteil der Versicherer zu zahlen. HDI gab öffentlich bekannt, sich zur Zahlung verpflichtet zu fühlen. Anders als die Allianz, die angab, Zahlungen zwar nicht pauschal abzulehnen, die Ansprüche allerdings auf Einzelfallbasis prüfen.
Aktuell ist noch nicht bekannt, wie viele Policen in Deutschland betroffen sind und um welche Summen es im Einzelnen geht. Klar ist hingegen, dass es sich offensichtlich um eine Vielzahl von Policen mit beträchtlichen Summen handeln muss – in einigen Fällen vermutlich im dreistelligen Millionenbereich. Anders ist die Verweigerungshaltung der meisten Versicherungsgesellschaften kaum zu erklären. Die entsprechenden Versicherungen werden in erster Linie von Gastronomen, Arztpraxen und Hotelbetreibern abgeschlossen.
Selbst in einer solchen Krisensituation hoffen die Versicherten also scheinbar vergebens auf ein Entgegenkommen der Versicherungen. Dass es auch anders geht, verdeutlicht ein Blick auf unsere Nachbarn: So hat die Assekuranz in Frankreich 200 Millionen Euro in einen Solidarfonds eingezahlt, der Versicherungsnehmern zugutekommen soll, die von ihrer Police nicht 100%ig abgedeckt sind.
Den deutschen Versicherern scheint jedoch allmählich klarzuwerden, dass sich diese Haltung dramatisch auf den ohnehin angekratzten Ruf der Versicherungsbranche auswirken könnte. Angeblich sollen zurzeit Gespräche mit der Politik auf Bundes- wie Landesebene stattfinden, in denen es um die Einrichtung eines solchen Solidarfonds gehen soll.
Eine Frage des Kleingedruckten
Auch in der Anwaltskanzlei Lenné vertreten wir inzwischen viele Bars, Restaurants und Hotels, denen ihre Versicherung eine Absage erteilt hat. In vielen Fällen ist davon auszugehen, dass die Erfolgschancen aufgrund nicht eindeutiger Klauseln in den Versicherungspolicen durchaus gut stehen dürften.
Allerdings wird es auch hier, wie so oft in Versicherungsangelegenheiten, auf das Kleingedruckte im Vertrag hinauslaufen. So beschränken einige der umstrittenen Verträge die Leistungen beispielsweise auf einzelne, klar definierte Krankheiten bzw. Erreger. Andere Verträge hingegen verweisen allgemein auf das Infektionsseuchengesetz.
Bei Letzteren besteht seitens des Versicherten eindeutig Anspruch auf die Versicherungsleistung. Beschränkt sich der Vertrag hingegen auf einzelne Erreger, wird es schon etwas schwieriger, denn dann ist es eine Frage der Auslegung. Die Versicherungsgesellschaften werden sich darauf berufen, dass das bislang noch unbekannte Coronavirus nicht Bestandteil des Vertrags sei. Dem stünde die Auslegung entgegen, dass es sich beim Coronavirus um eine Abwandlung bereits bekannter Viren handelt, sodass die Versicherung greifen müsste.
Verweigert auch Ihr Versicherer die Zahlung? Dann stehen wir Ihnen in der Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Seite und kämpfen dafür, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihren Versicherungsvertrag und besprechen Ihren individuellen Fall mit Ihnen.