Sparkasse fürchtet Bundesgerichtshof - Bearbeitungsgebühren in Darlehen unzulässig
21.08.2012, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 1 Min. (2448 mal gelesen)
Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen sind häufig unzulässig. Kunden haben Anspruch auf Erstattung. Wir sagen wie das geht.
"Verhandlungstermin betreffend eine "Bearbeitungsgebühr" bei Darlehen aufgehoben", so lautet der Titel der Pressemitteilung des BGH vom gestrigen Tage.
Was wenig spektakulär klingt, dürfte weitreichende Folgen für den gesamten Bankensektor haben. "Kunden dürften Erstattungsansprüche in Milliardenhöhe haben", erklärte Rechtsanwalt Guido Lenné, Fachanwalt für Bankenrecht.
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den für den 11.09.2012 angekündigten Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer Entgeltklausel über eine "Bearbeitungsgebühr" bei Darlehen aufgehoben. Die beklagte Sparkasse hat ihre Revision zurückgenommen. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden, wonach die streitgegenständliche Bearbeitungsgebühr unwirksam ist, rechtskräftig.
Die zu Unrecht abgerechnete Gebühr können Bankkunden daher zurückfordern.
Dies ergibt sich aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB:
Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.
Hier https://www.anwalt-leverkusen.de/faelle/gebuehren.html finden Sie unser Musterschreiben mit dem Sie Ihr Geld zurückverlangen können. Verweigert die Bank die Erstattung, helfen wir Ihnen gerne.
"Verhandlungstermin betreffend eine "Bearbeitungsgebühr" bei Darlehen aufgehoben", so lautet der Titel der Pressemitteilung des BGH vom gestrigen Tage.
Was wenig spektakulär klingt, dürfte weitreichende Folgen für den gesamten Bankensektor haben. "Kunden dürften Erstattungsansprüche in Milliardenhöhe haben", erklärte Rechtsanwalt Guido Lenné, Fachanwalt für Bankenrecht.
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den für den 11.09.2012 angekündigten Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer Entgeltklausel über eine "Bearbeitungsgebühr" bei Darlehen aufgehoben. Die beklagte Sparkasse hat ihre Revision zurückgenommen. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden, wonach die streitgegenständliche Bearbeitungsgebühr unwirksam ist, rechtskräftig.
Die zu Unrecht abgerechnete Gebühr können Bankkunden daher zurückfordern.
Dies ergibt sich aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB:
Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.
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