Urteil in erstem Testverfahren der P&R-Insolvenzverwalter: Anleger darf Geld behalten

25.08.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 3 Min. (369 mal gelesen)
In einem der Pilotverfahren des P&R-Insolvenzverwalters gegen einen Altanleger ist es nun zu einem Urteil gekommen. Verklagt wurden bislang ausschließlich Anleger, die von P&R bis zu vier Jahre vor der Insolvenz Auszahlungen erhalten haben. Diese sollen sie nun zurückzahlen. Doch das LG Karlsruhe entschied, dass der Anleger sein Geld behalten dürfe.

Für Anleger der insolventen P&R-Containervertriebsgesellschaft, deren Verträge bis zu vier Jahre vor der Insolvenzanmeldung ausgelaufen sind, gibt es einen ersten Hoffnungsschimmer. Als erstes Gericht hat das Landgericht Karlsruhe nämlich entschieden (Az. 20 O 42/20), dass der Anleger die Auszahlungen für seine insgesamt fünf Container nicht zurückzahlen muss.

In dem Fall hatte der Insolvenzverwalter einen Altanleger von P&R auf Herausgabe der Zahlungen seitens des Containerunternehmens verklagt. Es geht um circa 33.500 Euro, davon 15.000 Euro aus Mietzahlungen und ca. 18.500 Euro aus dem Container-Rückkauf durch P&R. Die Zahlungen hatte er vor der Insolvenz im März 2018 erhalten. Doch laut Insolvenzverwalter gehöre das Geld in die Insolvenzmasse.

Klagen gegen Altanleger als „Testverfahren“

Dies ist das erste Urteil in einer Reihe von Pilotverfahren, in denen die Insolvenzverwalter Auszahlungen der P&R-Gesellschaften an Anleger vor der Insolvenz anfechten. Konkret geht es um Zahlungen, die innerhalb der vier Jahre zwischen dem 15. März 2014 und dem Insolvenzstichtag am 15. März 2018 erfolgt sind.

In diesen „Testverfahren“ fordern die Insolvenzverwalter die Altanleger im Rahmen der sog. Insolvenzanfechtung zur Rückzahlung von erfolgten Ausschüttungen auf. Laut § 134 der Insolvenzordnung müssen Insolvenzverwalter in Deutschland nämlich sogenannte „unentgeltliche Leistungen“ anfechten, wenn sie innerhalb von vier Jahren vor der Insolvenz erfolgt sind. Doch eigentlich geht es dem Insolvenzverwalter gar nicht um das Geld. Er spekuliert auf eine Eskalation über den Klageweg. Ob die Zahlungen zurückgefordert werden dürfen, soll am Ende der BGH entscheiden.

So entschied das LG Karlsruhe

Seit der Insolvenzanmeldung wird eine Streitfrage immer wieder diskutiert, die auch in dem Verfahren vor dem Landgericht Karlsruhe im Mittelpunkt stand. Es geht um den sog. Eigentumsübergang, also um die Frage, ob die P&R-Anleger überhaupt Eigentum an den Containern erworben hatten. Laut Insolvenzverwalter seien die Investoren zu keinem Zeitpunkt Eigentümer der Container gewesen. Daher seien Mietzahlungen wie auch der Rückkauf der Container unentgeltlich erfolgt. Der Anleger habe dafür keine Gegenleistung erbracht.

Doch die Richter in Karlsruhe kamen zu einem anderen Schluss. Es sei nicht von Bedeutung, ob die Investoren zu Eigentümern der Container geworden wären oder nicht. Denn die garantierte Miete sei unabhängig von dem später vorgesehenen Eigentumserwerb vereinbart worden. Damit habe es sich um eine rein vertragliche Vereinbarung gehandelt.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Mietraten für die Container vertraglich fest vereinbart waren – wie auch der Rückkauf durch P&R. Zwar sei der Preis nicht im Vertrag selbst, sondern lediglich in einem Angebot genannt worden, sei aber durchaus als angemessen zu betrachten. Außerdem hätte der Insolvenzverwalter nicht belegen können, dass die strittigen Container des Anlegers nicht existiert hatten. Tatsächlich waren fünf Container dieses Typs im Bestand enthalten gewesen.

Für Anleger, die in den vier Jahren vor der Insolvenz Auszahlungen von P&R erhalten haben, ist dieses Urteil also durchaus als Hoffnungsschimmer zu betrachten, dass sie die erhaltenen Auszahlungen behalten dürfen.

Auch in steuerlicher Sicht gibt es Neuigkeiten: Nach einer einheitlichen Regelung zwischen Bund und Ländern dürfen Anleger Abschreibungen auf die Container für die ersten acht Monate 2018 geltend machen. Der restliche Buchwert der Container kann als Verlust geltend gemacht werden, wenn nach Abschluss des Insolvenzverfahrens feststeht, was noch übrig ist.

Immer wieder bangen Investoren in Insolvenzfällen wie diesem um ihr Geld. Die Anwaltskanzlei Lenné verfügt über weitreichende Erfahrungen mit Insolvenzen. Alleine im Fall von P&R vertreten wir zahlreiche Anleger und kämpfen darum, möglichst große Teile ihrer Investitionen zu retten. Wenn auch Sie Gläubiger in einem Insolvenzverfahren sind, beraten wir Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.

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