Widerrufsbelehrungen in Immobilienkrediten oft falsch
20.08.2013, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 1 Min. (1071 mal gelesen)
Wie die Verbraucherzentralen mitteilen, sind über 60 % der Widerrufsbelehrungen in Baufinanzierungsdarlehen fehlerhaft. Wer betroffen ist, kann seinen Kredit häufig noch heute widerrufen und damit viel Geld sparen. Wie funktioniert das?
Ein immer wieder festgestellter Fehler in Darlehensverträgen ist es, dass in der Widerrufsbelehrung zum Vertrag nicht richtig informiert wird, wann die Widerrufsfrist losläuft.
Auch die rechtlichen Konsequenzen einer Widerrufserklärung sind häufig mißverständlich, oder sogar falsch dargestellt.
Mißverständliche oder verwirrende Formulierungen können dazu führen, dass eine Widerrufsbelehrung als fehlerhaft zu beurteilen ist.
Eine solche unzureichende Widerrufsbelehrung eröffnet die Möglichkeit, noch viele Jahre nach Vertragsunterzeichnung vorzeitig eine Vertragsauflösung zu erwirken.
Was passiert dann?
In der derzeitigen Niedrigzinsphase kann ggf. eine Umschuldung vorgenommen werden, die zu deutlichen Zinsersparnissen führt.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss nicht gezahlt werden, wenn ein Widerruf möglich ist. Auch dies erspart regelmäßig immense Summen.
Auch kann der Fehler im Kredit dazu genutzt werden, um mit der Bank oder Sparkasse bessere Vertragsbedingungen nachzuverhandeln.
Wir unterstützen und beraten Sie in jedem Fall gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.
Ein immer wieder festgestellter Fehler in Darlehensverträgen ist es, dass in der Widerrufsbelehrung zum Vertrag nicht richtig informiert wird, wann die Widerrufsfrist losläuft.
Auch die rechtlichen Konsequenzen einer Widerrufserklärung sind häufig mißverständlich, oder sogar falsch dargestellt.
Mißverständliche oder verwirrende Formulierungen können dazu führen, dass eine Widerrufsbelehrung als fehlerhaft zu beurteilen ist.
Eine solche unzureichende Widerrufsbelehrung eröffnet die Möglichkeit, noch viele Jahre nach Vertragsunterzeichnung vorzeitig eine Vertragsauflösung zu erwirken.
Was passiert dann?
In der derzeitigen Niedrigzinsphase kann ggf. eine Umschuldung vorgenommen werden, die zu deutlichen Zinsersparnissen führt.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss nicht gezahlt werden, wenn ein Widerruf möglich ist. Auch dies erspart regelmäßig immense Summen.
Auch kann der Fehler im Kredit dazu genutzt werden, um mit der Bank oder Sparkasse bessere Vertragsbedingungen nachzuverhandeln.
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