VW-Abgasskandal: Ausstieg aus der Musterklage?
02.09.2019, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (304 mal gelesen)
Im Diesel-Abgasskandal haben sich viele Geschädigte der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen. Nun steht im September die erste mündliche Verhandlung an. Doch bis zu einer Entscheidung kann es noch lange dauern. Einige fragen sich jetzt, ob ein eigenständiges Vorgehen gegen VW doch besser wäre.
Bislang haben sich rund 420.000 Geschädigte der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen. Nachdem über Monate nicht viel passierte, steht am 30. September nun der erste Verhandlungstag vor dem OLG Braunschweig an. Bis dahin können sich Betroffene noch von der Musterfeststellungsklage abmelden und selber gegen VW vorgehen. Das sollten Sie durchaus in Erwägung ziehen, denn es ist abzusehen, dass es bis zum Abschluss des Musterfeststellungsverfahrens noch sehr lange dauern wird.
Zum einen ist es gut möglich, dass das OLG Braunschweig zugunsten von VW entscheidet. Denn das Gericht hat bereits in anderen Verfahren gegen VW wegen der Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtungen entschieden, dass die Betroffenen keine Ansprüche gegen den Automobilhersteller haben.
Unabhängig davon ist außerdem nicht damit zu rechnen, dass das Urteil des OLG Braunschweig rechtskräftig wird. Wahrscheinlich wird die Sache schlussendlich durch den BGH entschieden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung kann es also noch drei Jahre oder länger dauern. VW rechnet erst 2023 mit einem rechtskräftigen Urteil. Anschließend muss dann erst noch einzeln die Höhe des Anspruchs der 420.000 Betroffenen festgelegt werden.
Musterfeststellungsklage: aussteigen oder nicht?
Alle, die ihre Ansprüche zum Klageregister angemeldet haben und bei der Musterklage mitmachen, haben zunächst einmal nichts falsch gemacht. Da aber das Verfahren sehr lange dauern wird und die Nutzungsentschädigung nach den gefahrenen Kilometern berechnet wird, wird jeder einzelne Betroffene am Ende wahrscheinlich nur noch einen relativ geringen Anspruch gegen VW haben.
Wer das verhindern will, hat noch die Möglichkeit, in einem eigenständigen Verfahren, das vermutlich deutlich früher abgeschlossen werden wird, gegen VW vorzugehen. Doch die Zeit wird knapp: Eine Abmeldung von der Musterfeststellungsklage muss auf jeden Fall noch im September erfolgen.
Wenn Sie also überlegen, aus der Musterklage auszusteigen und eigenständig gegen VW vorzugehen, berät Sie die Anwaltskanzlei Lenné in einem kostenlosen Erstgespräch zu Ihrem Fall und wird gerne für Sie tätig. Auch wer sich bislang noch nicht der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat, kann noch eigenständig gegen VW vorgehen. Auch in diesem Fall steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Verfügung.
Bislang haben sich rund 420.000 Geschädigte der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen. Nachdem über Monate nicht viel passierte, steht am 30. September nun der erste Verhandlungstag vor dem OLG Braunschweig an. Bis dahin können sich Betroffene noch von der Musterfeststellungsklage abmelden und selber gegen VW vorgehen. Das sollten Sie durchaus in Erwägung ziehen, denn es ist abzusehen, dass es bis zum Abschluss des Musterfeststellungsverfahrens noch sehr lange dauern wird.
Zum einen ist es gut möglich, dass das OLG Braunschweig zugunsten von VW entscheidet. Denn das Gericht hat bereits in anderen Verfahren gegen VW wegen der Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtungen entschieden, dass die Betroffenen keine Ansprüche gegen den Automobilhersteller haben.
Unabhängig davon ist außerdem nicht damit zu rechnen, dass das Urteil des OLG Braunschweig rechtskräftig wird. Wahrscheinlich wird die Sache schlussendlich durch den BGH entschieden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung kann es also noch drei Jahre oder länger dauern. VW rechnet erst 2023 mit einem rechtskräftigen Urteil. Anschließend muss dann erst noch einzeln die Höhe des Anspruchs der 420.000 Betroffenen festgelegt werden.
Musterfeststellungsklage: aussteigen oder nicht?
Alle, die ihre Ansprüche zum Klageregister angemeldet haben und bei der Musterklage mitmachen, haben zunächst einmal nichts falsch gemacht. Da aber das Verfahren sehr lange dauern wird und die Nutzungsentschädigung nach den gefahrenen Kilometern berechnet wird, wird jeder einzelne Betroffene am Ende wahrscheinlich nur noch einen relativ geringen Anspruch gegen VW haben.
Wer das verhindern will, hat noch die Möglichkeit, in einem eigenständigen Verfahren, das vermutlich deutlich früher abgeschlossen werden wird, gegen VW vorzugehen. Doch die Zeit wird knapp: Eine Abmeldung von der Musterfeststellungsklage muss auf jeden Fall noch im September erfolgen.
Wenn Sie also überlegen, aus der Musterklage auszusteigen und eigenständig gegen VW vorzugehen, berät Sie die Anwaltskanzlei Lenné in einem kostenlosen Erstgespräch zu Ihrem Fall und wird gerne für Sie tätig. Auch wer sich bislang noch nicht der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat, kann noch eigenständig gegen VW vorgehen. Auch in diesem Fall steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Verfügung.