Corona-Krise: KfW-Fördermittel beantragen

23.03.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (135 mal gelesen)
Aktuell ist die gesamte Bevölkerung von dem Coronavirus betroffen, aber auch die Wirtschaft spürt die Auswirkungen. Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler: Alle stehen vor einer großen Herausforderung. Doch welche Fördermöglichkeiten gibt es aktuell?

Wir möchten Sie im Folgenden über die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau („KfW“) informieren. Laut unseren Recherchen bietet die KfW zurzeit folgende Unterstützungsmaßnahmen an:

  • KfW-Unternehmerkredit (037/047) – für Unternehmen, die länger als 5 Jahre auf dem Markt sind
  • ERP-Gründerkredit-Universell (073/074/075/076) – für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre auf dem Markt sind
  • Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung (855)
Seit dem 23.03.2020 können Freiberufler, Selbstständige sowie Unternehmen bei ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Betriebsmittel und Investitionen beantragen, insofern sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren.

Wichtig: Die Kredite werden nicht bei der KfW direkt beantragt, sondern bei der eigenen Hausbank bzw. Sparkasse. Finanzierungen sind für Investitionen oder Betriebsmittel verfügbar.

Aktuell steht in erster Linie die Finanzierung von Betriebsmitteln im Fokus. Dazu zählen alle laufenden Kosten, also Miete, Personal- und Energiekosten. Doch auch Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, Beratung, Werbung, Anmeldungen und Genehmigungen, Mitarbeiterschulung, vorfinanzierte Aufträge und eingeräumte Zahlungsziele fallen darunter.

Bei den verfügbaren KfW-Programmen fließen allerdings keine Gelder von der KfW direkt, sondern diese übernimmt das Risiko der Banken - bis zu 90 %, abhängig von der Unternehmensgröße und Finanzierungshöhe. Die Finanzierungsmittel werden also direkt von der jeweiligen Bank oder Sparkasse zur Verfügung gestellt. Die Risikoübernahme durch die KfW erhöht jedoch deutlich die Chancen, eine Kreditzusage zu erhalten.

Informieren Sie sich bei Ihrer Bank oder Sparkasse zu weiteren Voraussetzungen für die Förderdarlehen. Setzen Sie sich dafür einfach telefonisch oder online mit Ihrer Bank bzw. Sparkasse in Verbindung.

Weitere Infromationen finden Sie auch unter:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Gerne beraten wir in unserer Kanzlei alle Unternehmer, Selbstständigen und Freiberufler, die direkt von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind. Wir informieren Sie zu für Sie verfügbaren Fördermöglichkeiten und weiteren Maßnahmen zur Liquiditätssicherung.

Bleiben Sie gesund!

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Guido Lenné

Anwaltskanzlei Lenné

Weitere Rechtstipps (149)

Anschrift
Max-Delbrück-Straße 18
51377 Leverkusen
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Guido Lenné

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Guido Lenné

Anwaltskanzlei Lenné

Weitere Rechtstipps (149)

Anschrift
Max-Delbrück-Straße 18
51377 Leverkusen
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Guido Lenné