BGH-Termin im VW-Abgasskandal aufgehoben
14.12.2018, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (144 mal gelesen)
Im Januar 2019 sollte sich der BGH zum ersten Mal mit dem VW-Abgasskandal befassen. Ein geschädigter Autokäufer hatte gegen einen Händler auf Minderung und Rückzahlung geklagt. Nun hat der Bundesgerichtshof bekanntgegeben, dass der für Januar angesetzte Verhandlungstermin aufgehoben wurde.
Im Januar 2019 sollte sich der BGH erstmals mit dem VW-Abgasskandal befassen. In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein betroffener Autokäufer einen Händler auf Minderung und Rückzahlung in Höhe von 5.500,00 € verklagt. Den Artikel dazu finden Sie auf unserer Website unter: https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/vw-abgasskandal-bundesgerichtshof-entscheidet-erstmals-am-9-januar-2019.html.
Am 11. Dezember 2018 hat der Bundesgerichtshof nun eine Pressemitteilung herausgegeben, laut derer der für Januar 2019 angesetzte Verhandlungstermin aufgehoben wurde, da die Kläger die Revision zurückgezogen haben.
Auf den ersten Blick mag das wie eine Niederlage für betroffene VW-Kunden erscheinen. Denn damit wird das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden rechtskräftig, welches dem VW-Händler Recht gegeben und die Klage abgewiesen hatte. De facto ist aber davon auszugehen, dass der Volkswagen-Konzern, mit dem sich die beklagten Händler für gewöhnlich abstimmen, vermeiden wollte, dass es zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs kommt, und sich schließlich doch noch mit dem Kläger geeinigt hat.
Es wäre überaus ungewöhnlich, dass ein Kläger, der ein Verfahren bis zu diesem Punkt ausgefochten hat, kurz vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aufgibt. Zumal eine Privatperson, die als Kläger den Fall so lange verfolgt, die Kosten aller Wahrscheinlichkeit nach von ihrer Rechtsschutzversicherung erstattet bekommt und folglich nicht vorzeitig aufgeben würde.
VW hingegen dürfte ein großes Interesse daran gehabt haben, eine mögliche rechtliche Feststellung des BGH zulasten von Volkswagen und den Händlern zu vermeiden, insbesondere im Hinblick auf die derzeit laufende Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Braunschweig. Denn das OLG hätte seinerseits über getroffene Rechtsgrundsätze vom Bundesgerichtshof nicht hinweggehen können.
Da wir in der Anwaltskanzlei Lenné mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs zugunsten der betroffenen Kunden gerechnet haben, bedauern wir die Aufhebung durchaus. Geht man allerdings von der Annahme aus, dass eine Einigung zugunsten des Klägers der Grund für die Rücknahme der Revision war, sehen wir uns darin bestätigt, dass sich das Weiterkämpfen für betroffene Kunden lohnt.
Im Januar 2019 sollte sich der BGH erstmals mit dem VW-Abgasskandal befassen. In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein betroffener Autokäufer einen Händler auf Minderung und Rückzahlung in Höhe von 5.500,00 € verklagt. Den Artikel dazu finden Sie auf unserer Website unter: https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/vw-abgasskandal-bundesgerichtshof-entscheidet-erstmals-am-9-januar-2019.html.
Am 11. Dezember 2018 hat der Bundesgerichtshof nun eine Pressemitteilung herausgegeben, laut derer der für Januar 2019 angesetzte Verhandlungstermin aufgehoben wurde, da die Kläger die Revision zurückgezogen haben.
Auf den ersten Blick mag das wie eine Niederlage für betroffene VW-Kunden erscheinen. Denn damit wird das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden rechtskräftig, welches dem VW-Händler Recht gegeben und die Klage abgewiesen hatte. De facto ist aber davon auszugehen, dass der Volkswagen-Konzern, mit dem sich die beklagten Händler für gewöhnlich abstimmen, vermeiden wollte, dass es zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs kommt, und sich schließlich doch noch mit dem Kläger geeinigt hat.
Es wäre überaus ungewöhnlich, dass ein Kläger, der ein Verfahren bis zu diesem Punkt ausgefochten hat, kurz vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aufgibt. Zumal eine Privatperson, die als Kläger den Fall so lange verfolgt, die Kosten aller Wahrscheinlichkeit nach von ihrer Rechtsschutzversicherung erstattet bekommt und folglich nicht vorzeitig aufgeben würde.
VW hingegen dürfte ein großes Interesse daran gehabt haben, eine mögliche rechtliche Feststellung des BGH zulasten von Volkswagen und den Händlern zu vermeiden, insbesondere im Hinblick auf die derzeit laufende Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Braunschweig. Denn das OLG hätte seinerseits über getroffene Rechtsgrundsätze vom Bundesgerichtshof nicht hinweggehen können.
Da wir in der Anwaltskanzlei Lenné mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs zugunsten der betroffenen Kunden gerechnet haben, bedauern wir die Aufhebung durchaus. Geht man allerdings von der Annahme aus, dass eine Einigung zugunsten des Klägers der Grund für die Rücknahme der Revision war, sehen wir uns darin bestätigt, dass sich das Weiterkämpfen für betroffene Kunden lohnt.