P&R-Insolvenz: Altanleger sollen Geld zurückzahlen

15.10.2019, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (317 mal gelesen)
Ehemalige Anleger des insolventen Containervertriebs P&R wurden kürzlich vom Insolvenzverwalter aufgefordert, erhaltene Gelder zurückzahlen. Als Begründung wurde angegeben, dass der Containervertrieb P&R jahrelang als Schneeballsystem fungiert habe, sodass Altanleger lediglich aus dem Geld neuer Anleger bedient worden wären. Demzufolge handele es sich hierbei um Scheingewinne. Im Laufe des Insolvenzverfahrens hatte sich herausgestellt, dass rund eine Million Container nur auf dem Papier exisitierte. Die Auszahlungen an Anleger bezogen sich also nicht auf existierende Container. Damit könnte der Tatbestand der Schenkungsanfechtung erfüllt sein. Solche Zahlungen müsste der Insolvenzverwalter zurückholen.

Der Insolvenzverwalter von P&R hat nun auch ehemalige Anleger des insolventen Containervertriebs aufgefordert, erhaltene Gelder zurückzahlen.

Die Begründung: Der Containervertrieb P&R habe über Jahre als Schneeballsystem funktioniert. Folglich wären Altanleger nur aus dem Geld neuer Anleger bedient worden, sodass es sich lediglich um Scheingewinne handeln würde.

Wie sich im Laufe des Insolvenzverfahrens herausgestellt hatte, gab es ca. eine Million Container nur auf dem Papier, sodass sich Auszahlungen an Anleger auf nicht existierende Container bezogen hätten. Damit könnte der Tatbestand der Schenkungsanfechtung erfüllt sein und der Insolvenzverwalter müsste solche Zahlungen zurückholen.

Insolvenzverwalter muss Scheingewinne anfechten

Gemäß § 134 der Insolvenzordnung müssen Insolvenzverwalter in Deutschland sog. „unentgeltliche Leistungen“ anfechten, insofern sie innerhalb von 4 Jahren vor der Insolvenz erfolgt sind. So soll beispielsweise verhindert werden, dass Geschäftsführer kurz vor einer Insolvenz Angehörigen oder Geschäftspartnern auf Kosten des Unternehmens Geschenke machen. Auch Scheingewinne, wie sie im Rahmen von Schneeballsystemen oft an Anleger ausgeschüttet werden, sind anfechtbar.

Bislang ist noch nicht eindeutig geklärt, ob diese Regelung auf die zehntausenden P&R-Anleger zutrifft. Denn bis heute gibt es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu, ob der Insolvenzverwalter die Mietzahlungen und Rückkäufe von P&R anfechten muss oder nicht. Genau das versucht er jetzt herauszufinden.

In einem ersten „Testlauf“ wurden nun also einige Altanleger zu Rückzahlungen innerhalb einer bestimmten Frist aufgefordert. Sollten Sie bis zum Ablauf der Frist nicht zahlen, droht ihnen eine Anfechtungsklage. Laut dem Insolvenzverwalter handele es sich dabei jedoch ausschließlich um Anleger, die aktuell keine Forderung in den Insolvenzverfahren hätten, da ihre Anlage schon vor der Insolvenz in vollem Umfang ausgezahlt wurde. Die Rückforderungssummen lägen dabei zwischen 9.000 und 30.000 Euro. Darüber hinaus wurden offensichtlich gezielt Anleger ausgesucht, die voraussichtlich in der Lage sein werden, eine solche Klage auch führen zu können.

In der Anwaltskanzlei Lenné halten wir es jedoch für fraglich, ob es in diesen Fällen überhaupt zu einem höchstrichterlichen Urteil kommen kann.

Eskalation über den Klageweg

Bei diesem Vorgehen geht es dem Insolvenzverwalter eigentlich gar nicht ums Geld. Er hofft vielmehr auf eine Eskalation über den Klageweg. In seinem Anschreiben empfiehlt er den Anlegern daher, sich „zeitnah rechtlichen Rat“ einzuholen.

Ganz offensichtlich rechnet er nicht damit, dass die angeschriebenen Altanleger die Beträge zurückzahlen. Im Zuge der Klärung möglicher Anfechtungsansprüche werde eine abschließende Auswahl der Fälle erfolgen, in denen Klageverfahren geführt werden sollen.

Sollten sie keine Rechtsschutzversicherung haben, sehen Betroffene, die die Frist verstreichen lassen und die Klage abwarten wollen, im schlimmsten Fall weiteren Kosten in Form von Anwalts- und Gerichtskosten entgegen. Doch wie sollte man sich am besten verhalten? Geld zurückzahlen und dann feststellen, dass der Insolvenzverwalter gar nicht hätte anfechten müssen?

In der Anwaltskanzlei Lenné sind wir bestens mit den verschiedenen Szenarien bei Insolvenzverfahren vertraut. Jene, die eine Rückzahlungsaufforderung erhalten haben, können sich gerne einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch geben und eingehend beraten lassen.

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