Kredit-Bearbeitungsgebühren zurückholen ist einfacher als Sie denken.
23.09.2012, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 3 Min. (4183 mal gelesen)
Lohnt sich der Aufwand bei der geringen Bearbeitungsgebühr überhaupt? Die Bank hat auf das Musterschreiben eine Absage gesendet. Was stimmt denn nun? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung? Hier finden Sie Antworten auf aktuelle Fragen.
Wir geben Antworten auf aktuelle Fragen.
Frage 1:
Viele Banken nehmen zwischen 2 % und 4 % der finanzierten Summe. Dass dies unzulässig ist, wissen mittlerweile die Meisten. Nach unseren Erfahrungen geht es durchschnittlich um ca. 850 €. Lohnt es sich dafür einen Anwalt zu beauftragen?
Antwort:
Ja, warum denn nicht? Wie viel Geld haben Sie zu verschenken? Bei einem Streitwert von 850 € müssen Sie Kosten in Höhe von ca. 130 € für das gesamte außergerichtliche Tätigwerden eines Rechtsanwalts einplanen, also Beratungsgespräch, Prüfung, Schreiben an die Bank, Prüfung der Antwort der Bank usw.
Also weniger, als Sie vielleicht geglaubt haben.
Frage 2:
Wie viel Aufwand habe ich, wenn ich den Anwalt einschalte.
Antwort:
Fast gar keinen. Benötigt wird nur Ihr Darlehensvertrag, ein von Ihnen verwendetes Muster-Forderungsschreiben und im Idealfall noch die Ablehnung der Bank.
Um alles Weitere kümmert sich Ihr Anwalt gerne für Sie.
Frage 3:
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Antwort:
In fast allen uns bekannten Fällen ist die Antwort „Ja“.
Wichtig ist, dass die Rechtsschutzversicherung schon bestand, als Sie das Darlehen abgeschlossen haben.
Viele Anwälte arbeiten über eine elektronische Schnittstelle mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und können Ihnen oft schon am Folgetag mitteilen, ob Ihre Versicherung Kostenrisiken trägt oder nicht.
Wenn nicht, gibt es auch dafür eine gute Lösung. Sprechen Sie einfach mit Ihrem Anwalt darüber.
Frage 4:
Ich habe derzeit kein / nur ein geringes Einkommen. Was kann ich tun?
Antwort:
Gehen Sie zum Amtsgericht Ihres Wohnortes und fragen dort nach einem Beratungshilfeschein.
Nehmen Sie dazu einen Nachweis über Ihr (geringes / fehlendes ) Einkommen, Ihren Mietvertrag, Ihren Darlehensvertrag, das Musterschreiben und die ablehnende Antwort der Bank mit.
Haben Sie den Schein, kontaktieren Sie Ihren Anwalt. Sie zahlen dann nur 10 €, weitere Kosten rechnet Ihr Anwalt direkt mit der Staatskasse ab.
Frage 5:
In meiner Nähe ist kein Fachanwalt für Bankenrecht. Ist Beratung per Telefon oder Email möglich?
Antwort:
Das ist bei den meisten uns bekannten Kanzleien kein Problem.
Frage 6:
Auf das Musterschreiben habe ich keine Antwort von der Bank bekommen, aber die Frist ist schon vorbei. Was soll ich tun?
Antwort:
Wenn die Frist reaktionslos verstrichen ist, können Sie unmittelbar einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Bank ist dann in Verzug und muss Anwaltskosten im Erfolgsfalle als sogenannten Verzugsschaden ersetzen.
Frage 7:
Auf das Musterschreiben habe ich eine Ablehnung der Bank bekommen. Was ist denn nun richtig?
Antwort:
Fast alle Banken senden solche Briefe. Damit versucht man Kunden „abzuwimmeln“. Das ist für die Banken offenbar günstiger, als freiwillig zu zahlen.
Viele Oberlandesgerichte halten Bearbeitungsgebühren für unzulässig.
Frage 8:
Kann mir die Bank das Darlehen kündigen?
Antwort:
Die Angst wird gelegentlich von Bankmitarbeitern geschürt. Sie ist aber unberechtigt.
Frage 9:
Gibt es Sammelklagen oder Musterklagen?
Antwort:
Mit dem Begriff „Musterklage“ ist meist die Hoffnung verbunden, dass Banken nach ersten Klageniederlagen alle ihre Kunden freiwillig entschädigen. Das klappt nach unserer Erfahrung fast nie. Besonders dann nicht, wenn so viele Bankkunden betroffen sind. Banken lenken dann häufig nicht ein, sondern behaupten, es handele sich bei dem Musterverfahren um eine Einzelfallentscheidung.
"Sammelklagen" gibt es in der deutschen Zivilprozessordnung nicht. Der Begriff wird oft benutzt, um Klagegemeinschaften zu bezeichnen.
Ein häufig genutztes Mittel ist die Abtretung des Anspruchs von vielen Betroffenen an einen Kläger.
Nach unserer Erfahrung wird diese Vorgehensweise von den meisten Rechtsschutzversicherern nicht unterstützt. Auch ansonsten ist es nicht immer sinnvoll. Häufig findet sich niemand, der der Kläger sein will. Häufig ist nicht klar geregelt, wie der Gewinn verteilt wird, wenn einzelne abgetretene Ansprüche gewonnen werden, andere aber verloren werden. Außerdem sitzen Sie mit Betroffenen im gleichen Boot, die Sie noch nie gesehen haben. Unklar ist oft auch, wie Vergleiche geschlossen werden. Also der Gegner bietet an, 75% der Forderung zu bedienen. Wer darf entscheiden, ob das akzeptiert wird oder nicht. Die häufig so positiv besetzten "Sammelklagen" sind oft nicht vorteilhaft.
Frage 10:
In Internetforen habe ich gelesen, dass meine Bank ein Ablehnungsschreiben schickt. Muss ich das Musterschreiben überhaupt noch senden?
Antwort:
Leider ja. Auch wenn absehbar ist, was die Bank antwortet. Weist die Bank Ihre Forderung zurück, oder lässt sie die gesetzte Frist reaktionslos verstreichen, ist sie in Verzug und muss auch Anwaltskosten als Verzugsschaden ersetzen.
Es ist also sinnvoll ein Muster zu nutzen!
Wir stellen Ihnen hier eins zur Verfügung https://www.anwalt-leverkusen.de/faelle/gebuehren.html
Wir geben Antworten auf aktuelle Fragen.
Frage 1:
Viele Banken nehmen zwischen 2 % und 4 % der finanzierten Summe. Dass dies unzulässig ist, wissen mittlerweile die Meisten. Nach unseren Erfahrungen geht es durchschnittlich um ca. 850 €. Lohnt es sich dafür einen Anwalt zu beauftragen?
Antwort:
Ja, warum denn nicht? Wie viel Geld haben Sie zu verschenken? Bei einem Streitwert von 850 € müssen Sie Kosten in Höhe von ca. 130 € für das gesamte außergerichtliche Tätigwerden eines Rechtsanwalts einplanen, also Beratungsgespräch, Prüfung, Schreiben an die Bank, Prüfung der Antwort der Bank usw.
Also weniger, als Sie vielleicht geglaubt haben.
Frage 2:
Wie viel Aufwand habe ich, wenn ich den Anwalt einschalte.
Antwort:
Fast gar keinen. Benötigt wird nur Ihr Darlehensvertrag, ein von Ihnen verwendetes Muster-Forderungsschreiben und im Idealfall noch die Ablehnung der Bank.
Um alles Weitere kümmert sich Ihr Anwalt gerne für Sie.
Frage 3:
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Antwort:
In fast allen uns bekannten Fällen ist die Antwort „Ja“.
Wichtig ist, dass die Rechtsschutzversicherung schon bestand, als Sie das Darlehen abgeschlossen haben.
Viele Anwälte arbeiten über eine elektronische Schnittstelle mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und können Ihnen oft schon am Folgetag mitteilen, ob Ihre Versicherung Kostenrisiken trägt oder nicht.
Wenn nicht, gibt es auch dafür eine gute Lösung. Sprechen Sie einfach mit Ihrem Anwalt darüber.
Frage 4:
Ich habe derzeit kein / nur ein geringes Einkommen. Was kann ich tun?
Antwort:
Gehen Sie zum Amtsgericht Ihres Wohnortes und fragen dort nach einem Beratungshilfeschein.
Nehmen Sie dazu einen Nachweis über Ihr (geringes / fehlendes ) Einkommen, Ihren Mietvertrag, Ihren Darlehensvertrag, das Musterschreiben und die ablehnende Antwort der Bank mit.
Haben Sie den Schein, kontaktieren Sie Ihren Anwalt. Sie zahlen dann nur 10 €, weitere Kosten rechnet Ihr Anwalt direkt mit der Staatskasse ab.
Frage 5:
In meiner Nähe ist kein Fachanwalt für Bankenrecht. Ist Beratung per Telefon oder Email möglich?
Antwort:
Das ist bei den meisten uns bekannten Kanzleien kein Problem.
Frage 6:
Auf das Musterschreiben habe ich keine Antwort von der Bank bekommen, aber die Frist ist schon vorbei. Was soll ich tun?
Antwort:
Wenn die Frist reaktionslos verstrichen ist, können Sie unmittelbar einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Bank ist dann in Verzug und muss Anwaltskosten im Erfolgsfalle als sogenannten Verzugsschaden ersetzen.
Frage 7:
Auf das Musterschreiben habe ich eine Ablehnung der Bank bekommen. Was ist denn nun richtig?
Antwort:
Fast alle Banken senden solche Briefe. Damit versucht man Kunden „abzuwimmeln“. Das ist für die Banken offenbar günstiger, als freiwillig zu zahlen.
Viele Oberlandesgerichte halten Bearbeitungsgebühren für unzulässig.
Frage 8:
Kann mir die Bank das Darlehen kündigen?
Antwort:
Die Angst wird gelegentlich von Bankmitarbeitern geschürt. Sie ist aber unberechtigt.
Frage 9:
Gibt es Sammelklagen oder Musterklagen?
Antwort:
Mit dem Begriff „Musterklage“ ist meist die Hoffnung verbunden, dass Banken nach ersten Klageniederlagen alle ihre Kunden freiwillig entschädigen. Das klappt nach unserer Erfahrung fast nie. Besonders dann nicht, wenn so viele Bankkunden betroffen sind. Banken lenken dann häufig nicht ein, sondern behaupten, es handele sich bei dem Musterverfahren um eine Einzelfallentscheidung.
"Sammelklagen" gibt es in der deutschen Zivilprozessordnung nicht. Der Begriff wird oft benutzt, um Klagegemeinschaften zu bezeichnen.
Ein häufig genutztes Mittel ist die Abtretung des Anspruchs von vielen Betroffenen an einen Kläger.
Nach unserer Erfahrung wird diese Vorgehensweise von den meisten Rechtsschutzversicherern nicht unterstützt. Auch ansonsten ist es nicht immer sinnvoll. Häufig findet sich niemand, der der Kläger sein will. Häufig ist nicht klar geregelt, wie der Gewinn verteilt wird, wenn einzelne abgetretene Ansprüche gewonnen werden, andere aber verloren werden. Außerdem sitzen Sie mit Betroffenen im gleichen Boot, die Sie noch nie gesehen haben. Unklar ist oft auch, wie Vergleiche geschlossen werden. Also der Gegner bietet an, 75% der Forderung zu bedienen. Wer darf entscheiden, ob das akzeptiert wird oder nicht. Die häufig so positiv besetzten "Sammelklagen" sind oft nicht vorteilhaft.
Frage 10:
In Internetforen habe ich gelesen, dass meine Bank ein Ablehnungsschreiben schickt. Muss ich das Musterschreiben überhaupt noch senden?
Antwort:
Leider ja. Auch wenn absehbar ist, was die Bank antwortet. Weist die Bank Ihre Forderung zurück, oder lässt sie die gesetzte Frist reaktionslos verstreichen, ist sie in Verzug und muss auch Anwaltskosten als Verzugsschaden ersetzen.
Es ist also sinnvoll ein Muster zu nutzen!
Wir stellen Ihnen hier eins zur Verfügung https://www.anwalt-leverkusen.de/faelle/gebuehren.html