Extrem langwierig: Musterfeststellungsklage gegen VW
18.03.2019, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (110 mal gelesen)
401.000 Kunden haben sich den Musterfeststellungsklagen gegen VW angeschlossen. Doch stellen sich diese als langwierig heraus. Noch ist es möglich, sich von der Musterfeststellungsklage abzumelden und eigenständig gegen VW vorzugehen.
Viele Verbraucher haben sich über die Möglichkeit gefreut, sich einer Musterfeststellungsklage anzuschließen, um wegen der illegalen Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen gegen VW vorzugehen.
Musterfeststellungsklage: ein langwieriges Unterfangen
Mittlerweile wird jedoch klar: Dieses Verfahren wird sich extrem lange hinziehen. Bis heute wurden noch nicht einmal die vom Bundesamt für Justiz angekündigten, schriftlichen Bestätigungen über die Anmeldung versendet. Aufgrund der sehr hohen Anzahl von Personen, die sich dieser Klage angeschlossen haben, ist das zwar nachvollziehbar, lässt aber auch erahnen, wie viel Zeit wahrscheinlich noch bis zu einem Urteil vergehen wird.
Viele Betroffene verunsichert auch die Tatsache, dass das zuständige Oberlandesgericht Braunschweig der Auffassung ist, dass Käufer von Fahrzeugen mit einer illegalen Abschalteinrichtung keinerlei Ansprüche gegen VW haben. Die Mehrheit der deutschen Gerichte sieht das zwar anders, doch das OLG Braunschweig hält bislang dennoch daran fest.
Ohnehin muss damit gerechnet werden, dass das Urteil des OLG Braunschweig nicht rechtskräftig werden und das Verfahren bis zum BGH gehen wird. Das wird zusätzlich viel Zeit kosten, sodass eine rechtskräftige Entscheidung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass im Zuge der Musterfeststellungsklage lediglich festgestellt wird, ob ein Anspruch gegen VW überhaupt besteht. Anschließend muss die Höhe der individuellen Ansprüche noch gesondert festgestellt werden. Dazu werden die Betroffenen vermutlich selber noch ein Verfahren gegen VW führen müssen. Theoretisch ist es zwar denkbar, dass VW sich mit den Betroffenen außergerichtlich einigt, aufgrund der Vielzahl der Fälle wird auch das jedoch viele Monate in Anspruch nehmen.
Für alle Betroffenen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, ist dies in doppelter Hinsicht nachteilig, denn einerseits bleibt lange unklar, ob und welche Ansprüche gegen VW bestehen. Hinzu kommt, dass die Gerichte bislang in der Regel der Auffassung sind, dass die Käufer von betroffenen Fahrzeugen nicht den vollen Kaufpreis von VW erstattet bekommen. Vielmehr müssen sie für jeden gefahrenen Kilometer Wertersatz leisten. Somit verringert sich der Anspruch gegen VW mit jedem gefahrenen Kilometer. Werden die streitgegenständlichen Fahrzeuge also während der langen Verfahrensdauer weiter genutzt, dann verringert sich der Anspruch entsprechend weiter.
Wie bekomme ich schneller eine Entscheidung?
Bis zum Ende des Tages der ersten mündlichen Verhandlung besteht noch die Möglichkeit, sich von der Musterfeststellungsklage abzumelden und eigenständig gegen VW vorzugehen. Dem steht auch keine eventuelle Verjährung der Ansprüche entgegen, denn durch die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage bis zum Ablauf des 31.12.2018 wurde die Verjährung gehemmt. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass man nach der Abmeldung von der Musterfeststellungsklage noch sechs Monate lang erneut gegen VW vorgehen kann.
Betroffene VW-Kunden haben also die Möglichkeit, deutlich früher ein Urteil zu erhalten und den Kaufpreis, abzüglich eines Betrages für die bis dato mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer, gegen Rückgabe des Autos erstattet zu bekommen.
Berücksichtigt man, dass in immer mehr Städten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge drohen, ist dies in vielen Fällen eine sinnvolle Alternative zur Musterfeststellungsklage.
Sie haben sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen und denken nun darüber nach, vielleicht doch eigenständig gegen VW vorzugehen? Dann vereinbaren Sie gerne einen kostenlosen Beratungstermin mit uns. Wir besprechen Ihren individuellen Fall und wägen Vor- bzw. Nachteile gegeneinander ab.
Viele Verbraucher haben sich über die Möglichkeit gefreut, sich einer Musterfeststellungsklage anzuschließen, um wegen der illegalen Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen gegen VW vorzugehen.
Musterfeststellungsklage: ein langwieriges Unterfangen
Mittlerweile wird jedoch klar: Dieses Verfahren wird sich extrem lange hinziehen. Bis heute wurden noch nicht einmal die vom Bundesamt für Justiz angekündigten, schriftlichen Bestätigungen über die Anmeldung versendet. Aufgrund der sehr hohen Anzahl von Personen, die sich dieser Klage angeschlossen haben, ist das zwar nachvollziehbar, lässt aber auch erahnen, wie viel Zeit wahrscheinlich noch bis zu einem Urteil vergehen wird.
Viele Betroffene verunsichert auch die Tatsache, dass das zuständige Oberlandesgericht Braunschweig der Auffassung ist, dass Käufer von Fahrzeugen mit einer illegalen Abschalteinrichtung keinerlei Ansprüche gegen VW haben. Die Mehrheit der deutschen Gerichte sieht das zwar anders, doch das OLG Braunschweig hält bislang dennoch daran fest.
Ohnehin muss damit gerechnet werden, dass das Urteil des OLG Braunschweig nicht rechtskräftig werden und das Verfahren bis zum BGH gehen wird. Das wird zusätzlich viel Zeit kosten, sodass eine rechtskräftige Entscheidung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass im Zuge der Musterfeststellungsklage lediglich festgestellt wird, ob ein Anspruch gegen VW überhaupt besteht. Anschließend muss die Höhe der individuellen Ansprüche noch gesondert festgestellt werden. Dazu werden die Betroffenen vermutlich selber noch ein Verfahren gegen VW führen müssen. Theoretisch ist es zwar denkbar, dass VW sich mit den Betroffenen außergerichtlich einigt, aufgrund der Vielzahl der Fälle wird auch das jedoch viele Monate in Anspruch nehmen.
Für alle Betroffenen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, ist dies in doppelter Hinsicht nachteilig, denn einerseits bleibt lange unklar, ob und welche Ansprüche gegen VW bestehen. Hinzu kommt, dass die Gerichte bislang in der Regel der Auffassung sind, dass die Käufer von betroffenen Fahrzeugen nicht den vollen Kaufpreis von VW erstattet bekommen. Vielmehr müssen sie für jeden gefahrenen Kilometer Wertersatz leisten. Somit verringert sich der Anspruch gegen VW mit jedem gefahrenen Kilometer. Werden die streitgegenständlichen Fahrzeuge also während der langen Verfahrensdauer weiter genutzt, dann verringert sich der Anspruch entsprechend weiter.
Wie bekomme ich schneller eine Entscheidung?
Bis zum Ende des Tages der ersten mündlichen Verhandlung besteht noch die Möglichkeit, sich von der Musterfeststellungsklage abzumelden und eigenständig gegen VW vorzugehen. Dem steht auch keine eventuelle Verjährung der Ansprüche entgegen, denn durch die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage bis zum Ablauf des 31.12.2018 wurde die Verjährung gehemmt. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass man nach der Abmeldung von der Musterfeststellungsklage noch sechs Monate lang erneut gegen VW vorgehen kann.
Betroffene VW-Kunden haben also die Möglichkeit, deutlich früher ein Urteil zu erhalten und den Kaufpreis, abzüglich eines Betrages für die bis dato mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer, gegen Rückgabe des Autos erstattet zu bekommen.
Berücksichtigt man, dass in immer mehr Städten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge drohen, ist dies in vielen Fällen eine sinnvolle Alternative zur Musterfeststellungsklage.
Sie haben sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen und denken nun darüber nach, vielleicht doch eigenständig gegen VW vorzugehen? Dann vereinbaren Sie gerne einen kostenlosen Beratungstermin mit uns. Wir besprechen Ihren individuellen Fall und wägen Vor- bzw. Nachteile gegeneinander ab.