Ans Licht der Öffentlichkeit – von kleinen Geheimnissen und großen Entdeckungen
05.04.2013, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (1446 mal gelesen)
Verbotene Steuerschlupflöcher „blühen“ im Geheimen. Durch eine jetzt öffentlich gewordene konzertierte Aktion des internationalen Zusammenschlusses von Journalisten verblühen solche illegitimen Optionen rasch. Wer Handlungsbedarf ahnt, um nicht ins Licht der Öffentlichkeit zu gelangen, muss schnellstens gegensteuern. Diskretion zu wahren ist jetzt angesagt – wie das geht, erklären GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE.
Es war eine Festplatte mit ungeheuer vielen Daten, die der Journalistenorganisation ICIJ in Washington (USA) per Post zugespielt worden war. Beim Auslesen der Bits und Bytes wurde schnell klar, dass legitime und illegale Steuergeheimnisse öffentlich würden. So wurde recherchiert und am 4. April publizierten ausgewählte Medien auf einen Gongschlag hin weltweit die Steuergeheimnisse und –oasen, die für Normalverdienende eine wohl unvorstellbare Vielfalt hat.
Manche Prominente, die sonst nicht die Öffentlichkeit scheuen, erscheinen hiernach in einem vollkommen neuen, zweifelhaften Licht; auch wenn nicht jede Briefkastenfirma in einer Steueroase gleich ein Steuerdelikt indiziert. Gesetze aus Off-Shore-Ländern, wie British Vergin Island BVI (Britische Jungferninseln), Bahamas oder Cook-Inseln, mit ihrem großen laissez-faire-Charakter bieten den „idealen“ Stoff, aus dem sich im Geheimen individuelle Steuerbetrügereien schneidern lassen.
Insgesamt seien etwa 130.000 Anleger aus über 170 Ländern betroffen – auch aus Deutschland. Berichtet wird im Zusammenhang mit den Enthüllungen von über 120.000 Briefkastenfirmen, die sich unter anderem auch auf den Cayman-Inseln, in Hongkong, Samoa und auf Mauritius befinden sollen. Eigentlich sollten alle diese Daten – man redet in Medienberichten von etwa 2,5 Millionen Dokumenten – vertraulich sein. Jetzt sind sie nicht mehr „top secret“. Die Folge dieser Veröffentlichung ist ein höchst unangenehmes Schaulaufen von „TopModels“ aus Politik und Wirtschaft. Zitiert wird in diesem Zusammenhang der Vorsitzende der deutschen Steuergewerkschaft, der von einem weltweiten Hinterziehungsvolumen deutscher Steuerpflichtiger von rund 400 Milliarden Euro ausgeht. Ob und inwieweit deutsche Staatsanwaltschaften jetzt aktiv werden, ist kurz nach dem „Medienknall“ des Skandals über die Niedrigsteuerländer noch nicht sicher zu beurteilen.
Die Süddeutsche Zeitung redet vom größten Datenleck in der Geschichte und zitiert in ihrer Ausgabe vom 04.04.2013 einen Experten, der von einem der kapitalsten Enthüllungsfälle von Steuerstraftaten ausgeht. Ermittlungen von Steuerfahndern werden in vielen Teilen der Welt erwartet. Datenbanken von Porcullis Trustnet und Commonwealth Trust Limited als große Vermögensbetreuer seien von den Journalisten ausgewertet worden – zu entdecken gab es jede Menge Namen halbseidener Wirtschaftsmagnaten und auch von Normalpersonen.
Für Betroffene, die gerade nicht wegen ihrer Steuerangelegenheiten im Licht der Öffentlichkeit stehen wollen, bietet sich an, eine offensive Strategie gegenüber dem Finanzamt zu fahren und gleichzeitig individuell ein Kommunikationskonzept für den „Fall der Fälle“ zu erstellen. GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE kombinieren beides auf Wunsch; die Privatsphäre des Mandanten bleibt dabei weitgehend erhalten. Der „Marterpfahl“ einer Veröffentlichung, die über kurz oder lang im Internet landet, oder einer Hausdurchsuchung soll dabei vermieden werden.
https://www.steuern-rechtinfo.de/
Hartmut Göddecke
Es war eine Festplatte mit ungeheuer vielen Daten, die der Journalistenorganisation ICIJ in Washington (USA) per Post zugespielt worden war. Beim Auslesen der Bits und Bytes wurde schnell klar, dass legitime und illegale Steuergeheimnisse öffentlich würden. So wurde recherchiert und am 4. April publizierten ausgewählte Medien auf einen Gongschlag hin weltweit die Steuergeheimnisse und –oasen, die für Normalverdienende eine wohl unvorstellbare Vielfalt hat.
Manche Prominente, die sonst nicht die Öffentlichkeit scheuen, erscheinen hiernach in einem vollkommen neuen, zweifelhaften Licht; auch wenn nicht jede Briefkastenfirma in einer Steueroase gleich ein Steuerdelikt indiziert. Gesetze aus Off-Shore-Ländern, wie British Vergin Island BVI (Britische Jungferninseln), Bahamas oder Cook-Inseln, mit ihrem großen laissez-faire-Charakter bieten den „idealen“ Stoff, aus dem sich im Geheimen individuelle Steuerbetrügereien schneidern lassen.
Insgesamt seien etwa 130.000 Anleger aus über 170 Ländern betroffen – auch aus Deutschland. Berichtet wird im Zusammenhang mit den Enthüllungen von über 120.000 Briefkastenfirmen, die sich unter anderem auch auf den Cayman-Inseln, in Hongkong, Samoa und auf Mauritius befinden sollen. Eigentlich sollten alle diese Daten – man redet in Medienberichten von etwa 2,5 Millionen Dokumenten – vertraulich sein. Jetzt sind sie nicht mehr „top secret“. Die Folge dieser Veröffentlichung ist ein höchst unangenehmes Schaulaufen von „TopModels“ aus Politik und Wirtschaft. Zitiert wird in diesem Zusammenhang der Vorsitzende der deutschen Steuergewerkschaft, der von einem weltweiten Hinterziehungsvolumen deutscher Steuerpflichtiger von rund 400 Milliarden Euro ausgeht. Ob und inwieweit deutsche Staatsanwaltschaften jetzt aktiv werden, ist kurz nach dem „Medienknall“ des Skandals über die Niedrigsteuerländer noch nicht sicher zu beurteilen.
Die Süddeutsche Zeitung redet vom größten Datenleck in der Geschichte und zitiert in ihrer Ausgabe vom 04.04.2013 einen Experten, der von einem der kapitalsten Enthüllungsfälle von Steuerstraftaten ausgeht. Ermittlungen von Steuerfahndern werden in vielen Teilen der Welt erwartet. Datenbanken von Porcullis Trustnet und Commonwealth Trust Limited als große Vermögensbetreuer seien von den Journalisten ausgewertet worden – zu entdecken gab es jede Menge Namen halbseidener Wirtschaftsmagnaten und auch von Normalpersonen.
Für Betroffene, die gerade nicht wegen ihrer Steuerangelegenheiten im Licht der Öffentlichkeit stehen wollen, bietet sich an, eine offensive Strategie gegenüber dem Finanzamt zu fahren und gleichzeitig individuell ein Kommunikationskonzept für den „Fall der Fälle“ zu erstellen. GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE kombinieren beides auf Wunsch; die Privatsphäre des Mandanten bleibt dabei weitgehend erhalten. Der „Marterpfahl“ einer Veröffentlichung, die über kurz oder lang im Internet landet, oder einer Hausdurchsuchung soll dabei vermieden werden.
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Hartmut Göddecke