Equity Pictures Medienfonds III: Letzte Klappe fällt – Ansprüche verjähren
29.01.2014, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 1 Min. (1000 mal gelesen)
Wenn die letzte Klappe fällt und das Happy End ausbleibt, ist es da: Das Drama. Genau dies droht derzeit auch Anlegern am Equity Pictures Medienfonds III. Möglichkeit, Schadenersatz zu fordern, besteht allenfalls noch für eine kurze Zeit. Jetzt muss schnelles Handeln den Eintritt des Dramas verhindern.
Denn 10 Jahre nach Zeichnung oder der vorhergehenden Beratung ist endgültig Schluss. Taggenau 10 Jahre später verjähren Ansprüche auf Schadenersatz endgültig. Beteiligungen am Equity Pictures Medienfonds III wurden aber regelmäßig bis zum Sommer 2004 gezeichnet. Von daher droht baldiger Eintritt der Verjährung, in einigen Fällen könnte die letzte Klappe schon gefallen sein. Auf ein Happy End wartet der Anleger dann vergeblich.
Jetzt ist schnelles Handeln und eine individuelle Prüfung Ihrer Möglichkeiten gefragt. Ist die Verjährungsfrist einmal abgelaufen, bleibt nur noch der Rat, dass jede Chance vertan ist. Lassen Sie es nicht dazu kommen. Holen Sie sich rechtzeitig professionellen Rat, rufen Sie einfach an.
Anwälte der KANZLEI GÖDDECKE stehen hierzu gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
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Auf dem Seidenberg 5
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Denn 10 Jahre nach Zeichnung oder der vorhergehenden Beratung ist endgültig Schluss. Taggenau 10 Jahre später verjähren Ansprüche auf Schadenersatz endgültig. Beteiligungen am Equity Pictures Medienfonds III wurden aber regelmäßig bis zum Sommer 2004 gezeichnet. Von daher droht baldiger Eintritt der Verjährung, in einigen Fällen könnte die letzte Klappe schon gefallen sein. Auf ein Happy End wartet der Anleger dann vergeblich.
Jetzt ist schnelles Handeln und eine individuelle Prüfung Ihrer Möglichkeiten gefragt. Ist die Verjährungsfrist einmal abgelaufen, bleibt nur noch der Rat, dass jede Chance vertan ist. Lassen Sie es nicht dazu kommen. Holen Sie sich rechtzeitig professionellen Rat, rufen Sie einfach an.
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