Commerzbank zieht sich aus der Schiffsfinanzierung zurück
07.08.2012, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 1 Min. (1806 mal gelesen)
Nicht nur sinkende Charterraten und eine eingetrübte Konjunktur machen der Schifffahrtsbranche zu schaffen. Nun zieht sich auch die Commerzbank AG aus ihrem Geschäftsfeld „Schiffsfinanzierungen“ zurück. Für Schiffsfonds wird es dadurch schwerer, erforderliche Anschlussfinanzierungen zu erhalten. Dies kann sich auch für deren Anleger teuer auswirken.
Die Commerzbank AG hat Ende Juni 2012 mitgeteilt, ihr Geschäftsfeld „Schiffsfinanzierungen“ in das neue Abbausegment „Non Core Assets“ (NCA) zu überführen. Der Schiffsfinanzierung kommt daher keine zentrale Bedeutung mehr zu. Vielmehr ist zu erwarten, dass die Commerzbank AG bestehende Finanzierungen auslaufen lässt und bei problematischen Schiffskrediten erforderliche Sanierungen künftig nicht mehr unterstützt.
Für viele Anleger kommt diese Kehrtwende zur Unzeit. Denn ihre Schiffsbeteiligungen haben ohnehin schon mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die schwache konjunkturelle Lage hat Charterraten in den Keller gezogen. Zahlreiche Schiffsfonds sind daher derzeit nicht mehr in der Lage, Zins- und Tilgungsraten für die finanzierenden Banken zu erwirtschaften.
Gerade vor diesem Hintergrund sind Schiffsfonds aktuell auf die Unterstützung ihrer Banken angewiesen, um den Kapitaldienst strecken und die Durststrecke überstehen zu können. Ohne diese Unterstützung droht die Insolvenz und damit ein Totalverlust der Anleger.
In der aktuellen Krise offenbaren sich die erheblichen Risiken der Anleger, die aufgrund einer oft falschen Beratung meinten, ihre Ersparnisse sicher anzulegen. Dass die Banken, die solche Beteiligungen vor einigen Jahren noch wärmstens empfohlen hatten, die Schiffsfonds nun fallen lassen, muss Anlegern zynisch erscheinen. So erging es beispielsweise den Anlegern der „DS Performer“ und der „DS Power“ der Fondsgesellschaft Dr. Peters, deren Schiffe zwangsversteigert wurden.
Hier ist das Problem an der Wurzel zu packen: Anleger, die aufgrund einer Falschberatung an eine Schiffsbeteiligung geraten sind, sollten ihre Berater auf Schadensersatz in Anspruch nehmen und die Rückabwicklung ihrer Beteiligung verlangen. GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE konnten hierbei bereits für geschädigte Anleger Erfolge erzielen.
Hartmut Göddecke
www.kapital-rechtinfo.de
Die Commerzbank AG hat Ende Juni 2012 mitgeteilt, ihr Geschäftsfeld „Schiffsfinanzierungen“ in das neue Abbausegment „Non Core Assets“ (NCA) zu überführen. Der Schiffsfinanzierung kommt daher keine zentrale Bedeutung mehr zu. Vielmehr ist zu erwarten, dass die Commerzbank AG bestehende Finanzierungen auslaufen lässt und bei problematischen Schiffskrediten erforderliche Sanierungen künftig nicht mehr unterstützt.
Für viele Anleger kommt diese Kehrtwende zur Unzeit. Denn ihre Schiffsbeteiligungen haben ohnehin schon mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die schwache konjunkturelle Lage hat Charterraten in den Keller gezogen. Zahlreiche Schiffsfonds sind daher derzeit nicht mehr in der Lage, Zins- und Tilgungsraten für die finanzierenden Banken zu erwirtschaften.
Gerade vor diesem Hintergrund sind Schiffsfonds aktuell auf die Unterstützung ihrer Banken angewiesen, um den Kapitaldienst strecken und die Durststrecke überstehen zu können. Ohne diese Unterstützung droht die Insolvenz und damit ein Totalverlust der Anleger.
In der aktuellen Krise offenbaren sich die erheblichen Risiken der Anleger, die aufgrund einer oft falschen Beratung meinten, ihre Ersparnisse sicher anzulegen. Dass die Banken, die solche Beteiligungen vor einigen Jahren noch wärmstens empfohlen hatten, die Schiffsfonds nun fallen lassen, muss Anlegern zynisch erscheinen. So erging es beispielsweise den Anlegern der „DS Performer“ und der „DS Power“ der Fondsgesellschaft Dr. Peters, deren Schiffe zwangsversteigert wurden.
Hier ist das Problem an der Wurzel zu packen: Anleger, die aufgrund einer Falschberatung an eine Schiffsbeteiligung geraten sind, sollten ihre Berater auf Schadensersatz in Anspruch nehmen und die Rückabwicklung ihrer Beteiligung verlangen. GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE konnten hierbei bereits für geschädigte Anleger Erfolge erzielen.
Hartmut Göddecke
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