Deshalb sollten Sie Ihre Erbengemeinschaft schnellstens auflösen!
13.05.2023, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (418 mal gelesen)
In diesem Beitrag erfahren Sie, warum die Auflösung der Erbengemeinschaft für Sie hohe Priorität haben sollte.
Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft und möchten schnell und reibungslos an Ihren Nachlassanteil gelangen? Hat sich vielleicht eine Person innerhalb der Erbengemeinschaft an der Erdmasse bedient, ohne dass die anderen davon wissen? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie eine Erbengemeinschaft entsteht, warum sich eine schnelle Auflösung lohnt und wie ein Anwalt dabei helfen kann.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht, um den Nachlass des Erblassers zwischen den Miterben aufzuteilen. Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft wird als Miterbe nach dem Gesetz bezeichnet. Eine Erbengemeinschaft entsteht somit zwangsläufig, wenn nach einem Todesfall mindestens zwei Erben vorhanden sind. Das gilt für die gesetzliche Erbfolge und auch für den Fall, dass ein Testament vorhanden ist. Der Nachlass eines Erblassers steht allen miterbengemeinschaftlich zu, d. h. sie erhalten entsprechend ihrer jeweiligen Erbquote einen Anteil am gesamten Nachlass. Diesen verwalten sie gemeinsam bis zur vollständigen Verteilung der Vermögensgegenstände. Sobald alles verteilt ist, hat die Erbengemeinschaft ihren Zweck erfüllt und wird automatisch aufgelöst.
Warum ist eine schnelle Auflösung sinnvoll?
Eine möglichst rasche Auflösung der Erbengemeinschaft ist in jedem Fall vorzuziehen. Denn sie bietet klare Verhältnisse, Rechtssicherheit und auch finanzielle Sicherheit. Jeder Miterbe bekommt zügig sein Erbteil, und nach Auflösung der Erbengemeinschaft entfällt die Haftung des gesamten Nachlasses für eventuelle Schulden. Eine langwierige Auflösung der Erbengemeinschaft vor Gericht kann hingegen teuer und zeitaufwendig sein.
Wie kann man Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft vermeiden?
Die Auflösung der Erbengemeinschaft läuft nicht immer reibungslos ab, besonders wenn das Familienband zerschnitten ist. Ein jahrelanger Krach ist nicht selten und kann über Generationen hinweg bestehen bleiben. Um dies zu vermeiden, sollte der Erbfall von Anfang an professionell gemanagt werden. Hier lohnt sich die Beratung durch eine erfahrene Anwaltskanzlei. Ziel ist eine endgültige und rechts sichere Auflösung des Nachlasses.
Worauf sollte man bei der Auflösung der Erbengemeinschaft achten?
Die Art und Weise, wie strategisch vorgegangen wird, hängt im starken Maße davon ab, welche Vermögensgegenstände hinterlassen sind. Die Abwicklung von Immobilien hat ganz andere Gesetzmäßigkeiten als Anteile an Fonds, die meist aufwendig zu bewerten sind und steuerlich auch noch Besonderheiten haben. Es sollten Schlagworte wie die vorzeitige Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und Abschichtung berücksichtigt werden.
Noch mehr Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag:
https://rechtinfo.de/erbrecht/erbengemeinschaft-aufloesen/
Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft und möchten schnell und reibungslos an Ihren Nachlassanteil gelangen? Hat sich vielleicht eine Person innerhalb der Erbengemeinschaft an der Erdmasse bedient, ohne dass die anderen davon wissen? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie eine Erbengemeinschaft entsteht, warum sich eine schnelle Auflösung lohnt und wie ein Anwalt dabei helfen kann.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht, um den Nachlass des Erblassers zwischen den Miterben aufzuteilen. Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft wird als Miterbe nach dem Gesetz bezeichnet. Eine Erbengemeinschaft entsteht somit zwangsläufig, wenn nach einem Todesfall mindestens zwei Erben vorhanden sind. Das gilt für die gesetzliche Erbfolge und auch für den Fall, dass ein Testament vorhanden ist. Der Nachlass eines Erblassers steht allen miterbengemeinschaftlich zu, d. h. sie erhalten entsprechend ihrer jeweiligen Erbquote einen Anteil am gesamten Nachlass. Diesen verwalten sie gemeinsam bis zur vollständigen Verteilung der Vermögensgegenstände. Sobald alles verteilt ist, hat die Erbengemeinschaft ihren Zweck erfüllt und wird automatisch aufgelöst.
Warum ist eine schnelle Auflösung sinnvoll?
Eine möglichst rasche Auflösung der Erbengemeinschaft ist in jedem Fall vorzuziehen. Denn sie bietet klare Verhältnisse, Rechtssicherheit und auch finanzielle Sicherheit. Jeder Miterbe bekommt zügig sein Erbteil, und nach Auflösung der Erbengemeinschaft entfällt die Haftung des gesamten Nachlasses für eventuelle Schulden. Eine langwierige Auflösung der Erbengemeinschaft vor Gericht kann hingegen teuer und zeitaufwendig sein.
Wie kann man Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft vermeiden?
Die Auflösung der Erbengemeinschaft läuft nicht immer reibungslos ab, besonders wenn das Familienband zerschnitten ist. Ein jahrelanger Krach ist nicht selten und kann über Generationen hinweg bestehen bleiben. Um dies zu vermeiden, sollte der Erbfall von Anfang an professionell gemanagt werden. Hier lohnt sich die Beratung durch eine erfahrene Anwaltskanzlei. Ziel ist eine endgültige und rechts sichere Auflösung des Nachlasses.
Worauf sollte man bei der Auflösung der Erbengemeinschaft achten?
Die Art und Weise, wie strategisch vorgegangen wird, hängt im starken Maße davon ab, welche Vermögensgegenstände hinterlassen sind. Die Abwicklung von Immobilien hat ganz andere Gesetzmäßigkeiten als Anteile an Fonds, die meist aufwendig zu bewerten sind und steuerlich auch noch Besonderheiten haben. Es sollten Schlagworte wie die vorzeitige Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und Abschichtung berücksichtigt werden.
Noch mehr Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag:
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