PROKON: Vertretung in der Gläubigerversammlung
16.05.2014, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 1 Min. (690 mal gelesen)
Am 22.07.2014 findet in Hamburg die Gläubigerversammlung de PROKON Regenerative Energien GmbH statt. Um an dem weiteren Verfahren entscheidend mitzuwirken, sollten Genussrechtsinha-ber ihr Stimmrecht unbedingt wahrnehmen. Wie Anleger das Heft des Handelns auch weiterhin in Händen halten, lesen sie hier.
Mit der Gläubigerversammlung steht nun der nächste entscheidende Termin an, nachdem das Insolvenzgericht sämtliche Forderungen der Genussrechtsinhaber für vorrangig erklärt hatte. Im Juli haben die Gläubiger dann unter Anderem die Möglichkeit, einen Gläubigerausschuss zu wählen und damit das weitere Verfahren mitzubestimmen. Auch der Insolvenzplan wird Gegenstand der Gläubigerversammlung sein. Dieser enthält unter Anderem das Sanierungsziel und die geplanten Maßnahmen. Für die Genussrechtsinhaber wird dies ein entscheidender Meilenstein sein, der eine erste Richtung im Insolvenzverfahren vorgibt.
STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Anleger sollten diese wichtige Einflussnahmemöglichkeit nutzen. Für die Wahrnehmung der Stimmrechte müssen die Genussrechtsinhaber nicht zwingend persönlich in Hamburg anwesend sein. Sie können auch einen Dritten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, mit der Vertretung und Stimmrechtsausübung beauftragen.
Anleger, die eine Vertretung und Stimmrechtsausübung durch die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in der Gläubigerversammlung wünschen, finden
hier
die entsprechenden Vollmachtsunterlagen. Wir bieten eine Vertretung in der Gläubigerversammlung kombiniert mit der Zusendung unseres Newsletters für einmalig nur 30,00 Euro. Bereits seit Anfang des Jahres versenden wir unveröffentlichte Details und Hintergrundinformationen an die bei uns registrierten Anleger.
Hartmut Göddecke
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 17 33 - 0
Telefax: 02241 / 17 33 – 44
https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_p/Prokon_Vertretung_in_der_Glaeubigerversammlung.shtml?navid=2
Mit der Gläubigerversammlung steht nun der nächste entscheidende Termin an, nachdem das Insolvenzgericht sämtliche Forderungen der Genussrechtsinhaber für vorrangig erklärt hatte. Im Juli haben die Gläubiger dann unter Anderem die Möglichkeit, einen Gläubigerausschuss zu wählen und damit das weitere Verfahren mitzubestimmen. Auch der Insolvenzplan wird Gegenstand der Gläubigerversammlung sein. Dieser enthält unter Anderem das Sanierungsziel und die geplanten Maßnahmen. Für die Genussrechtsinhaber wird dies ein entscheidender Meilenstein sein, der eine erste Richtung im Insolvenzverfahren vorgibt.
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Anleger sollten diese wichtige Einflussnahmemöglichkeit nutzen. Für die Wahrnehmung der Stimmrechte müssen die Genussrechtsinhaber nicht zwingend persönlich in Hamburg anwesend sein. Sie können auch einen Dritten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, mit der Vertretung und Stimmrechtsausübung beauftragen.
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