S&K-Unternehmensgruppe: LV-Kaufverträge sollen rückabgewickelt werden

01.07.2014, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 3 Min. (675 mal gelesen)
Über ein Jahr, nachdem die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main im Fall der S&K-Unternehmensgruppe zahlreiche Wohn- und Geschäftsräume durchsucht und verschiedene Personen verhaftet hat, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gehandelt. Sie hat für drei Gesellschaften der S&K-Unternehmensgruppe die Anordnung der Abwicklung der Geschäfte aus dem Ankauf von Lebensversicherungen veröffentlicht und einen Abwickler bestellt. Welche Gesellschaften sind betroffen und was heißt das jetzt für die Anleger?

Es hat lange gedauert, doch nun hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gehandelt. Mit Bescheiden vom 20.01.2014 bzw. 26.05.2014 hat die BaFin nachfolgenden Gesellschaften die Abwicklung aufgegeben:

- S&K Sachwert AG
- S&K Immobilienhandels GmbH
- S&K Real Estate Value GmbH.

Zum Abwickler wurde für alle drei Gesellschaften Herr Dr. Bernsau, Frankfurt am Main, bestellt. Dieser ist auch dazu befugt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen, wenn er die Voraussetzungen feststellt. Die Verfügungen sind sofort vollziehbar, jedoch aufgrund der Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens noch nicht rechtskräftig.

Zum Hintergrund: Neben dem Einwerben von Anlegerkapital über geschlossene Fonds hat die S&K-Unternehmensgruppe bis ins Jahr 2010 auch Lebensversicherungen, d.h. die Rückkaufswerte, von Anlegern aufgekauft. Je nach Vertragsgestaltung sollten die Kaufpreise ganz oder teilweise gestundet werden und die Beträge nach Ablauf von unterschiedlichen Laufzeiten ausgezahlt werden. Für diese Geschäfte benötigten die Gesellschaften nach Auffassung der BaFin eine Erlaubnis, diese fehlte jedoch. Die Folge eines ohne solche Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäftes ist die Rückabwicklungsverfügung der BaFin. Diese hat sie nun ausgesprochen.

Seit der Festnahme der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main im Februar letzten Jahres, befinden sich zwei der verantwortlichen Geschäftsführer noch immer in Untersuchungshaft. Ein weiterer Geschäftsführer hatte kurze Zeit nach den Durchsuchungen und Festnahmen die Tätigkeit als Geschäftsführer niedergelegt und befindet sich noch auf freiem Fuß.

Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE begrüßt die Entscheidung der BaFin, die Geschäfte der drei Gesellschaften ordnungsgemäß rückabzuwickeln. Die Auffassung, dass es sich bei den Geschäften dieser Gesellschaften um erlaubnispflichtige Einlagengeschäfte handelt, vertreten wir schon seit letztem Jahr und sehen uns nun in dieser Einschätzung bestätigt.

Kritisch sehen wir den Zeitpunkt des Einschreitens. Nach den uns vorliegenden Informationen hatte die BaFin schon sehr viel früher Anhaltspunkte für ein solches Geschäft. Unabhängig davon, wann die BaFin erstmals von diesen Geschäften erfuhr, hatte sie jedoch spätestens seit Mitte letzten Jahres Kenntnis von diesen Geschäften und vertrat intern auch die nun – rund über ein Jahr später – öffentlich gemachte Auffassung. Insbesondere der Bescheid bezüglich der S&K Sachwert AG von Januar diesen Jahres und eine Veröffentlichung erst rund 5 Monate später, zeigt, dass die BaFin effektiver handeln könnte und zum Schutze der Anleger auch müsste.

Positiv ist, dass wir in den von uns bisher in diesen Fällen angestrengten Rechtsstreiten uns nun auf diese Bescheide beziehen können, weswegen der Nachweis des unerlaubten Einlagengeschäftes vor Gericht für die Anleger einfacher ist. Neben einem zivilrechtlichen Anspruch gegen die Gesellschaft selbst kommen in diesen Konstellationen auch persönliche Ansprüche gegen die Geschäftsführer und Vorstände in Betracht.

Da eine Insolvenz der Gesellschaften nicht auszuschließen ist – der Abwickler ist zur Stellung eines Insolvenzantrages ausdrücklich ermächtigt – sollte man neben einer möglichen späteren Insolvenzanmeldung auch diesen Weg nutzen. Zwar wurden eine Reihe von direkten persönlichen Vermögenswerten von Beschuldigten arrestiert, doch wenn man die Verflechtungen der S&K-Gruppe und deren handelnden Personen kennt, kommt es auf diese überhaupt nicht primär an und sie dürften ohnehin nicht für alle Anleger ausreichen. Daher ist es wichtig, neben diesen direkten Vermögenswerten weitere Vermögenswerte der handelnden Personen zu identifizieren und sie entsprechend zuzuordnen. Hieran arbeiten wir und haben bereits für unsere Mandanten Ansprüche gesichert, die nicht auf der Liste der Staatsanwaltschaft stehen.

Für die von uns vertretenen Mandanten haben wir in verschiedenen Angelegenheiten der S&K-Unternehmensgruppe auch bereits rechtskräftige Titel erwirkt. Anderen Anlegern stehen wir für eine Darstellung der sinnvollsten Vorgehensweise zur Verfügung. Anleger können sich für regelmäßige kostenlose Informationen registrieren oder direkt mit uns Kontakt aufnehmen.


Hartmut Göddecke

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