Infinus AG Dresden: Anleger sollten handeln, aber nichts überstürzen
26.11.2013, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (1112 mal gelesen)
Kaum machte die Nachricht, dass die Staatsanwaltschaft Dresden Geschäftsräume der Infinus-Gruppe durchsucht und verschiedene Verantwortliche verhaftet hat, die Runde, schon boten eine Vielzahl von Rechtsanwälten ihre Hilfe an. Diese versprechen mitunter eine kurzfristige Wiedererlangung der möglicherweise verlorenen Gelder. So einfach ist es jedoch nicht.
Tatsächlich sollten betroffene Anleger aber nicht „die Hände in den Schoß“ legen. Denn insbesondere nachdem die zur Infinus-Gruppe gehörenden Gesellschaften Future Business KGaA und Prosavus AG Insolvenzantrag gestellt haben, drohen erhebliche finanzielle Einbußen. Ein zügiges Handeln ist auch angezeigt, weil eventuell Schadensersatzansprüche gegen die Vermittlungsgesellschaft (meist: Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut) bestehen könnten. Für deren Haftung kann es zwar auch auf Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren ankommen. Allerdings spielt hier in erster Linie das konkrete Beratungsgespräch eine Rolle, dessen Inhalt in der Regel bekannt ist.
Allerdings ist es notwendig, jeden einzelnen Fall gesondert zu prüfen. Insbesondere hat die Infinus-Gruppe verschiedene Produkte platziert (Orderschuldverschreibungen, Genussrechte, Beteiligungen, etc.), die auch eine unterschiedliche rechtliche Betrachtung erfordern. Hier kann man nicht alles „über einen Kamm scheren.“ Darüber hinaus ist die Informationslage zum jetzigen Zeitpunkt noch äußerst dünn, so dass sich auch aus diesem Grunde keine tragfähigen Schlüsse über ein etwaiges Fehlverhalten der Verantwortlichen ziehen lassen. Hierfür wird es erforderlich sein, zunächst einmal Akteneinsicht in die staatsanwaltlichen Ermittlungsakten zu erhalten, was aber nicht kurzfristig zu bewerkstelligen sein dürfte. Aussagen dahingehend, dass sich die Verantwortlichen strafbar gemacht und daher für das verlorene Investment haften müssten, sind mithin mit Vorsicht zu genießen. Hier fehlt es einfach noch an entsprechenden Kenntnissen.
Die KANZLEI GÖDDECKE rät betroffenen Anlegern auf jeden Fall, sich anwaltlich beraten zu lassen. Dabei sollte man sich aber genau ansehen, welche Versprechungen gemacht werden und ggfls. explizit nachfragen. Insbesondere zu etwaigen Strafbarkeiten der Verantwortlichen lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nichts Genaues sagen. Bei Anlegern, die ihr Investment über einen Vermittler/ Berater getätigt haben, lassen sich ggfls. auch schon jetzt Aussagen zu einer etwaigen Haftung treffen. Die KANZLEI GÖDDECKE steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
www.kapital-rechtinfo.de
Hartmut Göddecke
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
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https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_i/Infinus_AG_Dresden_Anleger_sollten_handeln_aber_nichts_ueberstuerzen.shtml?navid=2
Tatsächlich sollten betroffene Anleger aber nicht „die Hände in den Schoß“ legen. Denn insbesondere nachdem die zur Infinus-Gruppe gehörenden Gesellschaften Future Business KGaA und Prosavus AG Insolvenzantrag gestellt haben, drohen erhebliche finanzielle Einbußen. Ein zügiges Handeln ist auch angezeigt, weil eventuell Schadensersatzansprüche gegen die Vermittlungsgesellschaft (meist: Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut) bestehen könnten. Für deren Haftung kann es zwar auch auf Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren ankommen. Allerdings spielt hier in erster Linie das konkrete Beratungsgespräch eine Rolle, dessen Inhalt in der Regel bekannt ist.
Allerdings ist es notwendig, jeden einzelnen Fall gesondert zu prüfen. Insbesondere hat die Infinus-Gruppe verschiedene Produkte platziert (Orderschuldverschreibungen, Genussrechte, Beteiligungen, etc.), die auch eine unterschiedliche rechtliche Betrachtung erfordern. Hier kann man nicht alles „über einen Kamm scheren.“ Darüber hinaus ist die Informationslage zum jetzigen Zeitpunkt noch äußerst dünn, so dass sich auch aus diesem Grunde keine tragfähigen Schlüsse über ein etwaiges Fehlverhalten der Verantwortlichen ziehen lassen. Hierfür wird es erforderlich sein, zunächst einmal Akteneinsicht in die staatsanwaltlichen Ermittlungsakten zu erhalten, was aber nicht kurzfristig zu bewerkstelligen sein dürfte. Aussagen dahingehend, dass sich die Verantwortlichen strafbar gemacht und daher für das verlorene Investment haften müssten, sind mithin mit Vorsicht zu genießen. Hier fehlt es einfach noch an entsprechenden Kenntnissen.
Die KANZLEI GÖDDECKE rät betroffenen Anlegern auf jeden Fall, sich anwaltlich beraten zu lassen. Dabei sollte man sich aber genau ansehen, welche Versprechungen gemacht werden und ggfls. explizit nachfragen. Insbesondere zu etwaigen Strafbarkeiten der Verantwortlichen lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nichts Genaues sagen. Bei Anlegern, die ihr Investment über einen Vermittler/ Berater getätigt haben, lassen sich ggfls. auch schon jetzt Aussagen zu einer etwaigen Haftung treffen. Die KANZLEI GÖDDECKE steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
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