Gothaer Lebensversicherung: GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE erreichen Rückabwicklung durch Widerspruch
17.04.2018, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 1 Min. (89 mal gelesen)
Trennen Sie sich mit einem finanziellen Maximum von Ihrer veralteten Lebens- oder Rentenversicherung. Überlassen Sie dabei einem spezialisierten Anwalt die Korrespondenz mit dem Versicherer und profitieren Sie so schnell und sicher von dem „Widerspruchsjoker“.
Der Mandant der GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE hatte im Jahr 1998 eine Lebensversicherung bei der Gothaer abgeschlossen. Nachdem die ursprünglich in Aussicht gestellten Renditen jedoch in den Folgejahren nicht erreicht wurden, sondern stetig sanken, erklärte er mit Hilfe der GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE den Widerspruch. Der Versicherer erstattete daraufhin sämtliche geleisteten Versicherungsbeiträge zurück. Zusätzlich zahlte er noch den mit den Beiträgen erwirtschafteten Gewinn aus. Es erfolgte lediglich ein geringer Abzug für den zwischenzeitlich genossenen Versicherungsschutz (Todesfall, Berufsunfähigkeit u.Ä.).
Mehrwert durch Widerspruch
Wer an den „wahren Wert“ seiner Lebens- oder Rentenversicherung heran möchte, kann den „Widerspruchsjoker“ für sich nutzen. Gerade anders als bei einer Kündigung darf der Versicherer bei einem Widerspruch die Kosten für den Abschluss und die Verwaltung des Vertrags nicht von dem Ihnen zustehenden Erstattungsbetrag abziehen.
Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Es lohnt sich seine alten Unterlagen in die Hand zu nehmen und sich von einem Experten beraten zu lassen. Dieser könnte in Ihren Unterlagen enormes Potenzial erkennen und bares Geld für Sie rausschlagen. Reichen Sie also Ihre Unterlagen einfach zur kostenfreien Prüfung bei uns ein.
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 17 33 - 0
Telefax: 02241 / 17 33 – 44
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https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_g/Gothaer_Lebensversicherung_Goeddecke_Rechtsanwaelte_erreichen_Rueckabwicklung_durch_Widerspruch.shtml?navid=2
Der Mandant der GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE hatte im Jahr 1998 eine Lebensversicherung bei der Gothaer abgeschlossen. Nachdem die ursprünglich in Aussicht gestellten Renditen jedoch in den Folgejahren nicht erreicht wurden, sondern stetig sanken, erklärte er mit Hilfe der GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE den Widerspruch. Der Versicherer erstattete daraufhin sämtliche geleisteten Versicherungsbeiträge zurück. Zusätzlich zahlte er noch den mit den Beiträgen erwirtschafteten Gewinn aus. Es erfolgte lediglich ein geringer Abzug für den zwischenzeitlich genossenen Versicherungsschutz (Todesfall, Berufsunfähigkeit u.Ä.).
Mehrwert durch Widerspruch
Wer an den „wahren Wert“ seiner Lebens- oder Rentenversicherung heran möchte, kann den „Widerspruchsjoker“ für sich nutzen. Gerade anders als bei einer Kündigung darf der Versicherer bei einem Widerspruch die Kosten für den Abschluss und die Verwaltung des Vertrags nicht von dem Ihnen zustehenden Erstattungsbetrag abziehen.
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