Schiffsfonds: Dunkle Wolken am Horizont – Der Anfang vom Untergang?
22.02.2012, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 1 Min. (2040 mal gelesen)
Der Sturm bricht los, und manchen Schiffsfonds hat er bereits erreicht. In diesem Monat erfasste er laut Boerse.Express alleine sechs Schiffe des Anbieters HCI: Die Tanker Hellespont Commander und Hellespont Crusader aus dem Fonds Shipping Select 28 sowie die Tankschiffe Hellespont Centurion, Hellespont Challenger, Hellespont Charger als auch Hellespont Chieftrain aus dem Fonds Shipping Select 26 sind dem Untergang geweiht – Insolvenzanmeldung.
Jetzt heißt es: rette sich wer kann. Ansprüche gegen Anlageberater und Initiatoren sind oft der letzte Rettungsanker für das Geld der Anleger. Wer jetzt nicht handelt, dem droht Schiffbruch mit seiner Anlage. Denn das Rettungsbot muss rechtzeitig vor dem Untergang der Ansprüche durch Verjährung und Zahlungsunfähigkeit erreicht werden.
Aber gerade dort, wo die Beteiligung noch nicht in Schräglage geraten ist, besteht Handlungsbedarf – noch ehe wegen Zahlungsunfähigkeit nichts mehr zu holen ist. Denn wer die Risiken des Totalverlustes scheut, der sollte erwägen, seine Beteiligung los zu werden, bevor der Totalverlust da ist. Wolken am Horizont drohen praktisch überall.
Vielen Anlegern wurden Schiffsfonds als sichere Anlage verkauft. Der Hinweis auf ein Totalverlustrisiko wurde dabei genauso vergessen wie die Nennung von Provisionen. Wer davon betroffen ist hat bereits gute Ansatzpunkte, sein Geld zurück zu erhalten. Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihre Chancen richtig einzuschätzen verlangt aber nach fachkundiger Beratung. Hier hilft Ihnen die KANZLEI GÖDDECKE mit ihren erfahrenen Anwälten gerne weiter.
www.kapital-rechtinfo.de
Hartmut Göddecke
Jetzt heißt es: rette sich wer kann. Ansprüche gegen Anlageberater und Initiatoren sind oft der letzte Rettungsanker für das Geld der Anleger. Wer jetzt nicht handelt, dem droht Schiffbruch mit seiner Anlage. Denn das Rettungsbot muss rechtzeitig vor dem Untergang der Ansprüche durch Verjährung und Zahlungsunfähigkeit erreicht werden.
Aber gerade dort, wo die Beteiligung noch nicht in Schräglage geraten ist, besteht Handlungsbedarf – noch ehe wegen Zahlungsunfähigkeit nichts mehr zu holen ist. Denn wer die Risiken des Totalverlustes scheut, der sollte erwägen, seine Beteiligung los zu werden, bevor der Totalverlust da ist. Wolken am Horizont drohen praktisch überall.
Vielen Anlegern wurden Schiffsfonds als sichere Anlage verkauft. Der Hinweis auf ein Totalverlustrisiko wurde dabei genauso vergessen wie die Nennung von Provisionen. Wer davon betroffen ist hat bereits gute Ansatzpunkte, sein Geld zurück zu erhalten. Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihre Chancen richtig einzuschätzen verlangt aber nach fachkundiger Beratung. Hier hilft Ihnen die KANZLEI GÖDDECKE mit ihren erfahrenen Anwälten gerne weiter.
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Hartmut Göddecke