SolarWorld AG: Aktienkapital zur Hälfte weg – Wandelanleihen ebenfalls betroffen

08.05.2013, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 3 Min. (1262 mal gelesen)
Das einstige Vorzeigeunternehmen in der deutschen Solarbranche muss kämpfen, ist ihm doch ein Großteil seines Grundkapitals abhanden gekommen. Ein Verlust nach Steuern in Höhe von Euro 550 Mio. ist danach nicht auszuschließen. Auch der Wert der Anleihen scheint erbarmungslos zu schmelzen. Eiszeit bei SolarWorld-Anleihen bedeutet: Anleger sollten handeln angesichts der mageren Informationspolitik ihres Unternehmens. GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE begleiten schon seit Jahren Gläubiger von Schuldscheinanleihen in schwierigen Zeiten.

Einst übertrafen sich die Meldungen aus dem Bonner Unternehmen – da war noch alles eitel Sonnenschein. Seit Januar 2013 hingegen warten die Kapitalgeber mit bangen Blicken auf Neuigkeiten. Mitte April heißt es kurz und knapp:

„Der Vorstand der SolarWorld AG (ISIN DE0005108401) zeigt an, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist ... . …Der Verlust resultiert zu einem Fünftel aus der Ergebnisbelastung im Zusammenhang mit dem Geschäftsverlauf 2012 und zu vier Fünfteln aus Wertberichtigungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen und auf Beteiligungen / Ausleihungen … .…Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaige Bilanzkorrekturen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die vorgenannten Schätzungen wesentlich verändern können.“

Weitere Einschnitte: Kapitalherabsetzung und Haircut

Nachricht mit Salamitaktik: Erst wurde die Mitteilung aktueller Zahlen verschoben, die zum Frühjahrsbeginn veröffentlicht werden sollten, dann der erhebliche Verlust verkündet. Aktionäre mussten Kursverluste hinnehmen und mit Kapitalschnitten rechnen. Die Anleger der ausgegebenen Anleihen erfahren dann zwei Wochen später in einer weiteren Ad-hoc-Meldung, dass ein „gemeinsames Verständnis über die wirtschaftlichen Eckpunkte eines Konzepts zur Restrukturierung erzielt worden sei“; allerdings nicht mit allen Beteiligten, die in Schuldscheinen ihr Geld anlegten. Was dieses „gemeinsame Verständnis“ konkret heißt, wird nicht erklärt. Vorgesehen ist offensichtlich ein deutlicher Schuldenschnitt (= Haircut) der Anleiheinhaber. Denn es heißt dazu in der Ad-hoc-Meldung vom 30.04.2013:

Die Gläubiger der beiden Anleihen (ISIN XS0478864225 und ISIN XS0641270045) sollen in allen wesentlichen Belangen mit den übrigen unbesicherten Finanzgläubigern der Gesellschaft gleich behandelt werden.

Gleichzeitig wird eine Kapitalherabsetzung um ca. 95 % bekannt gegeben, die die Aktieninhaber betrifft. Ein wesentlicher Teil der bestehenden Finanzverbindlichkeiten sollen darüber hinaus in Eigenkapital umgewandelt werden (Debt-to-Equity-Swap).

Kapital aus dem Sun-Shine-Emirat Katar

Finanzielle Unterstützung kommt möglicherweise aus Katar, wie der Vorstandschef Frank Asbeck am 02. Mai 2013 über die Nachrichtenagentur Reuter verbreiten ließ. Die Einzelheiten dazu sollen auf der außerordentlichen Hauptversammlung veröffentlicht werden. Anscheinend werden sie nicht so erfreulich ausfallen, dass die Schuldscheininhaber sich bequem zurücklehnen können.


Die Informationspolitik der SolarWorld AG ist hart zu kritisieren. Mit keinem Wort wird mitgeteilt, ob auch Ansprüche gegen das Leitungsgremium geltend gemacht werden; auch wird verschwiegen, mit welchen Mitteln und welchem Geschäftsmodell man den Turn-around schaffen will. Nur ein Schnitt alleine zu Lasten der Anleiheinhaber ist für sich genommen kein Konzept, um ein Unternehmen zu retten.

Auf Gläubigerversammlung fachkundig vertreten lassen

In den angekündigten Gläubigerversammlungen sollen für die beiden Anleihen gemeinsame Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz bestellt werden. GÖDDECKE RECHSANWÄLTE haben bereits seit Jahren Erfahrungen, da sie den ersten Prozess für Anleihegläubiger seit Einführung des neuen Schuldverschreibungsgesetzes geführt und gewonnen haben. In weiteren Verfahren haben sie Anleger, die in Schuldverschreibungen ihr Geld investiert haben, wirtschaftlich sinnvoll vertreten. Auch als gemeinsamer Vertreter für Schuldverschreibungsgläubiger sind die Siegburger Anwälte erfahren (Rechtsanwalt Daniel Vos bei WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG). Nur eine gemeinsame Vertretung kann Anlegern helfen, ihre Forderungen durchzusetzen und nicht als letztes Glied in der Kette von Gläubigern zu stehen.

Vollständiger Schadensersatz für Anleiheinhaber

Für manchen Anleger kann dennoch die Sonne scheinen: Vielen Beteiligten der Anleihen stehen Schadensersatzansprüche zu. Sie müssen sich damit nicht gegen die finanzschwache SolarWorld AG wenden, sondern haben finanziell solide Anspruchsgegner, wie z. B. Banken. Es ist sinnvoll, diese Variante mit einem auf diesem Rechtsgebiet etablierten Anwaltsbüro zu besprechen und dann zu entscheiden, welcher Weg der wirtschaftlich sinnvolle ist.

Kündigung der Anleihe als Ausweg?

In den Bedingungen der SolarWorld Anleihe ist von einer Kündigungsmöglichkeit die Rede. Ob die Bedingung für einen Kündigungsausspruch eingetreten ist, muss man wohl sehr vorsichtig beurteilen; denn ein endgültiges Gerichtsurteil gibt es weder für diese Anleihen noch für vergleichbare Fälle. Sicher ist jedenfalls eins: Nur auf ein Kündigungsschreiben hin, wird SolarWorld AG keine Zahlungen vornehmen können. Ob ein Gerichtsverfahren gegen SolarWorld AG der Schlüssel ist, der die Geldkassette aufschließt, ist mit sehr großen Fragezeichen zu sehen.

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