Solar Millennium: Anleger sichern Ihre Ansprüche
05.04.2012, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (2005 mal gelesen)
Bei der Solar Millennium AG ist zügiges Handeln geboten. Mit der Insolvenz der Solar Millennium AG mussten viele Anleger der 2009 emittierten Anleihe (ISIN DE000A0XFKC4) erkennen, bei der Investition in grüne Energie auf das falsche Pferd gesetzt zu haben. Dies hätte vermieden werden können, wenn sie über die tatsächliche Lage des Unternehmens und die maßgeblichen Personen der Unternehmensleitung zutreffend unterrichtet gewesen wären. Hierzu war der veröffentlichte Prospekt nicht geeignet. Umso wichtiger ist es, die sich daraus ergebenden Ansprüche rechtzeitig zu sichern, bevor die Ansprüche in wenigen Tagen verjähren.
Die Solar Millennium AG hatte die Qualität der 2009 emittierten Anleihe mit einem umfangreichen Prospekt zu unterlegen versucht. Dieser Prospekt war aber teils lückenhaft, teils fehlerhaft. Dass die Umsätze der Vorjahre dort zum Teil falsch angegebenen waren, musste die Solar Millennium AG bereits einräumen. Von den Unzulänglichkeiten, die sich in dem Prospekt finden, können Anleger jetzt Nektar saugen.
Doch der Prospekt litt noch an weiteren Fehlern. So wurden Risiken in dem Prospekt zwar angesprochen, aber deren Bedeutung vor dem Leser verschleiert. Auch gab der Prospekt für den Anleger nicht klar zu erkennen, für welche Zwecke die Solar Millennium AG die Anlegergelder überhaupt verwenden wollte.
Der Prospektverantwortliche haftet für Falschinformationen des Prospekts. Prospektverantwortlich sind dabei nicht nur die Emittentin, sondern darüber hinaus alle Personen, die auf den Inhalt des Prospekts maßgeblichen Einfluss genommen haben. Für die Anleger der 2009 emittierten Anleihe (ISIN DE000A0XFKC4) bedeutet dies, dass neben der insolventen Solar Millennium AG auch weitere Personen für die entstandenen Schäden einstehen müssen.
Dabei sind die prospektrechtlichen Verjährungsfristen zu beachten. Gemäß § 46 BörsG verjähren Ansprüche wegen unrichtiger Wertpapierprospekte spätestens drei Jahre nach deren Veröffentlichung. Der Prospekt der 2009 emittierten Anleihe (ISIN DE000A0XFKC4) wurde am 29. April 2009 veröffentlicht. Daher sind Ansprüche hieraus bis spätestens zum 29. April 2012 geltend zu machen. Bis zum 20. April 2012 können sich Anleger bei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE melden.
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) hat uns bereits beauftragt, die Rechte ihrer Mitglieder zu bündeln. Zahlreiche Mitglieder der SdK haben bereits hieran ihr Interesse bekundet, auch Nichtmitglieder der SdK können ihre Ansprüche kostengünstig sichern.
www.kapital-rechtinfo.de
Hartmut Göddecke
Die Solar Millennium AG hatte die Qualität der 2009 emittierten Anleihe mit einem umfangreichen Prospekt zu unterlegen versucht. Dieser Prospekt war aber teils lückenhaft, teils fehlerhaft. Dass die Umsätze der Vorjahre dort zum Teil falsch angegebenen waren, musste die Solar Millennium AG bereits einräumen. Von den Unzulänglichkeiten, die sich in dem Prospekt finden, können Anleger jetzt Nektar saugen.
Doch der Prospekt litt noch an weiteren Fehlern. So wurden Risiken in dem Prospekt zwar angesprochen, aber deren Bedeutung vor dem Leser verschleiert. Auch gab der Prospekt für den Anleger nicht klar zu erkennen, für welche Zwecke die Solar Millennium AG die Anlegergelder überhaupt verwenden wollte.
Der Prospektverantwortliche haftet für Falschinformationen des Prospekts. Prospektverantwortlich sind dabei nicht nur die Emittentin, sondern darüber hinaus alle Personen, die auf den Inhalt des Prospekts maßgeblichen Einfluss genommen haben. Für die Anleger der 2009 emittierten Anleihe (ISIN DE000A0XFKC4) bedeutet dies, dass neben der insolventen Solar Millennium AG auch weitere Personen für die entstandenen Schäden einstehen müssen.
Dabei sind die prospektrechtlichen Verjährungsfristen zu beachten. Gemäß § 46 BörsG verjähren Ansprüche wegen unrichtiger Wertpapierprospekte spätestens drei Jahre nach deren Veröffentlichung. Der Prospekt der 2009 emittierten Anleihe (ISIN DE000A0XFKC4) wurde am 29. April 2009 veröffentlicht. Daher sind Ansprüche hieraus bis spätestens zum 29. April 2012 geltend zu machen. Bis zum 20. April 2012 können sich Anleger bei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE melden.
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) hat uns bereits beauftragt, die Rechte ihrer Mitglieder zu bündeln. Zahlreiche Mitglieder der SdK haben bereits hieran ihr Interesse bekundet, auch Nichtmitglieder der SdK können ihre Ansprüche kostengünstig sichern.
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Hartmut Göddecke