Equity Pictures Medienfonds IV: Letzte Chance auf Schadenersatz
16.07.2015, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (402 mal gelesen)
Für Anleger des Equity Pictures Medienfonds IV zeichnet sich die Chance auf ein Happy End ab. Kurz bevor dies in Sichtweite kommt, droht der letzte Vorhang zu fallen. Die jetzt unmittelbar eintretende Verjährung von Schadenersatzansprüchen kann jederzeit den Hoffnungsschimmer zunichtemachen.
Was bisher geschah:
Die Beteiligung am Equity Pictures Medienfonds IV entwickelte sich zum Horrorszenarium. Statt bereits sicher gewähnter Steuervorteile und satter Filmerlöse droht der totale Verlust und auch die Rückforderung der Steuervorteile. Die hinzukommende sechsprozentige Verzinsung pro Jahr (!) macht die Beteiligung endgültig zum Desaster.
Lähmende Schockstarre bis es zu spät ist:
Seitdem verharren viele Anleger des Equity Pictures Medienfonds IV wie in einer Schockstarre. Dies nicht ohne Grund. Längst hat sich herumgesprochen, dass Schadenersatz nicht leicht zu erlangen ist. Falschberatungen müssen bewiesen werde. Die Berater mussten auch Geld haben, damit sie etwas davon abgeben können. Da beides schwer zu bewerkstelligen ist, warten die meisten Anleger gar bis zum bitteren Ende.
Nur ein kleiner Ort in Deutschland wehrt sich:
Wiedestand gegen diese Haltung kommt dagegen seit Jahren aus dem kleinen Ort Siegburg. Dort kämpft die Kanzlei Göddecke immer wieder finanziell erfolgreich für die Anleger des Equity Pictures Medienfonds. Seit Jahren vertreten wir Investoren mit Beteiligungen in Millionenhöhe vor den Gerichten.
Neue Erkenntnisse bringen große Hoffnung:
Nach neuen Erkenntnissen kristallisiert sich heraus, dass möglicherweise Falschberatungen aus Aussagen der ehemaligen Monopolvermittlerin, der Equity Pictures Vertriebs GmbH, folgen könnten. Dadurch könnten sich die Chancen auf Schadenersatz erheblich verbessern, was freilich noch die Zeit zeigen müsste.
Doch die Zeit zerrinnt:
Die Zeit für Schadenersatzforderungen ist aber mehr als knapp. Spätestens 10 Jahre nach dem Tag der Zeichnung bzw. der zur Zeichnung führenden Beratung des Equity Pictures Medienfonds ist mit Schadenersatz Schluss. Dann tritt endgültig die Höchstverjährungsfrist ein. Für alle zählt definitiv jetzt jeder Tag.
Aufschub der Verjährung möglich:
Auch hier kann die Kanzlei Göddecke aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung den Anlegern helfen. Kurzfristig können wir die jetzt jeden Tag drohende Verjährung insbesondere durch Einreichung eines Güteantrages aufschieben. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie erhalten mehr Zeit, um Ihre Forderung fundiert durchzusetzen.
Letzte Chance auf Happy End:
Dies dürfte für viele Anleger des Equity Pictures Medienfonds die letzte Chance auf ein mögliches Happy End sein.
Wie unsere Erfahrungen und die neusten Stellungnahmen in Sachen Equity Pictures Medienfonds IV zeigen, sind Schadenersatzansprüche durchaus erfolgversprechend. Nutzen Sie Ihre vielleicht noch vorhandene allerletzte Chance, ehe es zu spät ist. Die Anwälte der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte können aufgrund ihrer Erfahrung gerade in diesem speziellen Fonds kurzfristig und kompetent Hilfe leisten. Sprechen Sie uns jetzt an.
Hartmut Göddecke
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 17 33 - 0
Telefax: 02241 / 17 33 – 44
Was bisher geschah:
Die Beteiligung am Equity Pictures Medienfonds IV entwickelte sich zum Horrorszenarium. Statt bereits sicher gewähnter Steuervorteile und satter Filmerlöse droht der totale Verlust und auch die Rückforderung der Steuervorteile. Die hinzukommende sechsprozentige Verzinsung pro Jahr (!) macht die Beteiligung endgültig zum Desaster.
Lähmende Schockstarre bis es zu spät ist:
Seitdem verharren viele Anleger des Equity Pictures Medienfonds IV wie in einer Schockstarre. Dies nicht ohne Grund. Längst hat sich herumgesprochen, dass Schadenersatz nicht leicht zu erlangen ist. Falschberatungen müssen bewiesen werde. Die Berater mussten auch Geld haben, damit sie etwas davon abgeben können. Da beides schwer zu bewerkstelligen ist, warten die meisten Anleger gar bis zum bitteren Ende.
Nur ein kleiner Ort in Deutschland wehrt sich:
Wiedestand gegen diese Haltung kommt dagegen seit Jahren aus dem kleinen Ort Siegburg. Dort kämpft die Kanzlei Göddecke immer wieder finanziell erfolgreich für die Anleger des Equity Pictures Medienfonds. Seit Jahren vertreten wir Investoren mit Beteiligungen in Millionenhöhe vor den Gerichten.
Neue Erkenntnisse bringen große Hoffnung:
Nach neuen Erkenntnissen kristallisiert sich heraus, dass möglicherweise Falschberatungen aus Aussagen der ehemaligen Monopolvermittlerin, der Equity Pictures Vertriebs GmbH, folgen könnten. Dadurch könnten sich die Chancen auf Schadenersatz erheblich verbessern, was freilich noch die Zeit zeigen müsste.
Doch die Zeit zerrinnt:
Die Zeit für Schadenersatzforderungen ist aber mehr als knapp. Spätestens 10 Jahre nach dem Tag der Zeichnung bzw. der zur Zeichnung führenden Beratung des Equity Pictures Medienfonds ist mit Schadenersatz Schluss. Dann tritt endgültig die Höchstverjährungsfrist ein. Für alle zählt definitiv jetzt jeder Tag.
Aufschub der Verjährung möglich:
Auch hier kann die Kanzlei Göddecke aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung den Anlegern helfen. Kurzfristig können wir die jetzt jeden Tag drohende Verjährung insbesondere durch Einreichung eines Güteantrages aufschieben. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie erhalten mehr Zeit, um Ihre Forderung fundiert durchzusetzen.
Letzte Chance auf Happy End:
Dies dürfte für viele Anleger des Equity Pictures Medienfonds die letzte Chance auf ein mögliches Happy End sein.
Wie unsere Erfahrungen und die neusten Stellungnahmen in Sachen Equity Pictures Medienfonds IV zeigen, sind Schadenersatzansprüche durchaus erfolgversprechend. Nutzen Sie Ihre vielleicht noch vorhandene allerletzte Chance, ehe es zu spät ist. Die Anwälte der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte können aufgrund ihrer Erfahrung gerade in diesem speziellen Fonds kurzfristig und kompetent Hilfe leisten. Sprechen Sie uns jetzt an.
Hartmut Göddecke
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 17 33 - 0
Telefax: 02241 / 17 33 – 44