Das müssen Sie beim Vererben von Immobilien beachten!
01.09.2023, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 3 Min. (140 mal gelesen)
Wenn man eine oder mehrere Immobilien an seine Kinder vererben will, dann will man das (natürlich) möglichst steuereffizient schaffen. Dabei gilt es aber gleich mehrere Fallstricke zu beachten. Einige dieser - und vieles mehr, erfahren Sie in diesem Beitrag von Rechtsanwalt Hartmut Göddecke.
Besitzen Sie Immobilien, sei es eine oder mehrere Wohnungen oder Häuser? Möchten Sie sicherstellen, dass diese Vermögenswerte ohne unnötige Konflikte und ohne die Last der Erbschaftssteuer auf Ihre Kinder, Ihren Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin übergehen?
In Fällen von Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnissen besteht immer die potenzielle Gefahr, dass der Staat Steuern einfordert. Dies gilt nicht nur für rein deutsche Szenarien, sondern auch für Immobilien im Ausland, bei denen sowohl deutsche als auch ausländische Steuerbehörden involviert sein können. Die Steuerarten, die in Betracht gezogen werden müssen, sind Erbschafts- oder Schenkungssteuer, gelegentlich ergänzt durch Einkommenssteuer, und selbstverständlich spielen Doppelbesteuerungsabkommen eine Rolle.
Die finanziellen Belastungen, die durch diese Steuerforderungen entstehen können, sind mitunter erheblich. Insbesondere bei ausländischen Immobilien werden oft Erbschaftssteuern in beiden Ländern fällig. Im schlimmsten Fall bleibt den Erben keine andere Wahl, als das geerbte Anwesen zu verkaufen, um ihren Verpflichtungen gegenüber den Steuerbehörden nachzukommen. Dies kann besonders bitter sein, wenn auf der Immobilie noch Darlehen lasten, da die Bank in solchen Fällen oft zusätzliche Gebühren erhebt und weitere Forderungen stellt, um den vorzeitigen Kreditrückzahlung zu erzwingen.
Durch rechtzeitige Planung und geeignete Maßnahmen besteht jedoch die Möglichkeit, Steuern zu reduzieren oder sogar vollständig zu vermeiden. In diesem Beitrag werden Sie erfahren, worauf Sie achten sollten!
Mein Name ist Hartmut Göddecke und ich gehöre dem Team von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg an. Es gibt zahlreiche Strategien zur bestmöglichen Übertragung von Immobilien auf Verwandte, Lebenspartner oder Dritte außerhalb des engsten Familienkreises.
Die optimale Vorgehensweise hängt von einer Vielzahl individueller Faktoren ab. Nur wer frühzeitig über die Struktur seines Vermögens nachdenkt, kann von potenziellen Einsparungen profitieren. Dies kann in den meisten Fällen bereits zu Lebzeiten erfolgen.
Um steuerliche Belastungen zu minimieren oder gänzlich zu vermeiden, ist es ratsam, sämtliche verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Auf völlig legale Weise können Freibeträge mehrfach genutzt werden. Wie der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt einst bemerkte: "Wer die Verpflichtung hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen." Genau dieses Recht möchten wir Ihnen heute näherbringen.
Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Schenker oder Verstorbenen und dem Begünstigten oder Erben. Dabei gilt: Je enger die familiäre Bindung, desto höher der gesetzlich festgelegte Freibetrag.
Es ist von entscheidender Bedeutung zu beachten, dass eine einmal gewährte Steuerbefreiung unter bestimmten Bedingungen rückwirkend aufgehoben werden kann, wenn bestimmte Kriterien nicht erfüllt sind. Ein Beispiel hierfür ist, dass die Steuerbefreiung erlischt, wenn das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall nicht mehr für Wohnzwecke genutzt wird. In solchen Angelegenheiten beraten wir Sie gerne.
Es ist unerlässlich, bei der vorzeitigen Übertragung von Immobilienwerten klarzustellen, wie Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche geregelt werden sollen. Meiner Erfahrung nach ist dies von großer Bedeutung, um zukünftigen Stress für die Erben zu vermeiden.
Als erfahrene Begleiter und Berater in Sachen Erbverträge bieten wir Unterstützung für alle Erben und Erbengemeinschaften. Ob Nießbrauch, Leibrente, Familiengesellschaft oder steueroptimierter Verkauf: Vertrauen Sie von Anfang an auf unsere Expertise, um Ihre Immobilienwerte zu optimieren.
Wer zahlt schon gerne übermäßig hohe Steuern? Wer klug handelt und rechtzeitig Maßnahmen ergreift, kann bei Erbschaften und Schenkungen erhebliche Geldbeträge einsparen. Schützen Sie Ihre finanzielle Position durch frühzeitige Beratung. Lassen Sie uns rasch und unkompliziert prüfen, wie viel Steuern Sie sparen können.
Unser Hauptziel ist Ihre finanzielle Ersparnis. Wir erstellen Testamente, überarbeiten sie bei Bedarf oder widerrufen sie. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Vermächtnisse, Teilungsanordnungen sowie Rückfall- und Wertsicherungsklauseln.
Denken Sie darüber nach, einen Teil Ihres Immobilienbestandes zu verkaufen? Möchten Sie nicht innerhalb der Familie, sondern an gewerbliche Interessenten veräußern? In diesen Fällen zögern Sie bitte nicht, sich mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen.
Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, finden Sie ausführliche Details auf unserer Website.
Ihr Hartmut Göddecke
Besitzen Sie Immobilien, sei es eine oder mehrere Wohnungen oder Häuser? Möchten Sie sicherstellen, dass diese Vermögenswerte ohne unnötige Konflikte und ohne die Last der Erbschaftssteuer auf Ihre Kinder, Ihren Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin übergehen?
In Fällen von Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnissen besteht immer die potenzielle Gefahr, dass der Staat Steuern einfordert. Dies gilt nicht nur für rein deutsche Szenarien, sondern auch für Immobilien im Ausland, bei denen sowohl deutsche als auch ausländische Steuerbehörden involviert sein können. Die Steuerarten, die in Betracht gezogen werden müssen, sind Erbschafts- oder Schenkungssteuer, gelegentlich ergänzt durch Einkommenssteuer, und selbstverständlich spielen Doppelbesteuerungsabkommen eine Rolle.
Die finanziellen Belastungen, die durch diese Steuerforderungen entstehen können, sind mitunter erheblich. Insbesondere bei ausländischen Immobilien werden oft Erbschaftssteuern in beiden Ländern fällig. Im schlimmsten Fall bleibt den Erben keine andere Wahl, als das geerbte Anwesen zu verkaufen, um ihren Verpflichtungen gegenüber den Steuerbehörden nachzukommen. Dies kann besonders bitter sein, wenn auf der Immobilie noch Darlehen lasten, da die Bank in solchen Fällen oft zusätzliche Gebühren erhebt und weitere Forderungen stellt, um den vorzeitigen Kreditrückzahlung zu erzwingen.
Durch rechtzeitige Planung und geeignete Maßnahmen besteht jedoch die Möglichkeit, Steuern zu reduzieren oder sogar vollständig zu vermeiden. In diesem Beitrag werden Sie erfahren, worauf Sie achten sollten!
Mein Name ist Hartmut Göddecke und ich gehöre dem Team von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg an. Es gibt zahlreiche Strategien zur bestmöglichen Übertragung von Immobilien auf Verwandte, Lebenspartner oder Dritte außerhalb des engsten Familienkreises.
Die optimale Vorgehensweise hängt von einer Vielzahl individueller Faktoren ab. Nur wer frühzeitig über die Struktur seines Vermögens nachdenkt, kann von potenziellen Einsparungen profitieren. Dies kann in den meisten Fällen bereits zu Lebzeiten erfolgen.
Um steuerliche Belastungen zu minimieren oder gänzlich zu vermeiden, ist es ratsam, sämtliche verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Auf völlig legale Weise können Freibeträge mehrfach genutzt werden. Wie der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt einst bemerkte: "Wer die Verpflichtung hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen." Genau dieses Recht möchten wir Ihnen heute näherbringen.
Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Schenker oder Verstorbenen und dem Begünstigten oder Erben. Dabei gilt: Je enger die familiäre Bindung, desto höher der gesetzlich festgelegte Freibetrag.
Es ist von entscheidender Bedeutung zu beachten, dass eine einmal gewährte Steuerbefreiung unter bestimmten Bedingungen rückwirkend aufgehoben werden kann, wenn bestimmte Kriterien nicht erfüllt sind. Ein Beispiel hierfür ist, dass die Steuerbefreiung erlischt, wenn das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall nicht mehr für Wohnzwecke genutzt wird. In solchen Angelegenheiten beraten wir Sie gerne.
Es ist unerlässlich, bei der vorzeitigen Übertragung von Immobilienwerten klarzustellen, wie Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche geregelt werden sollen. Meiner Erfahrung nach ist dies von großer Bedeutung, um zukünftigen Stress für die Erben zu vermeiden.
Als erfahrene Begleiter und Berater in Sachen Erbverträge bieten wir Unterstützung für alle Erben und Erbengemeinschaften. Ob Nießbrauch, Leibrente, Familiengesellschaft oder steueroptimierter Verkauf: Vertrauen Sie von Anfang an auf unsere Expertise, um Ihre Immobilienwerte zu optimieren.
Wer zahlt schon gerne übermäßig hohe Steuern? Wer klug handelt und rechtzeitig Maßnahmen ergreift, kann bei Erbschaften und Schenkungen erhebliche Geldbeträge einsparen. Schützen Sie Ihre finanzielle Position durch frühzeitige Beratung. Lassen Sie uns rasch und unkompliziert prüfen, wie viel Steuern Sie sparen können.
Unser Hauptziel ist Ihre finanzielle Ersparnis. Wir erstellen Testamente, überarbeiten sie bei Bedarf oder widerrufen sie. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Vermächtnisse, Teilungsanordnungen sowie Rückfall- und Wertsicherungsklauseln.
Denken Sie darüber nach, einen Teil Ihres Immobilienbestandes zu verkaufen? Möchten Sie nicht innerhalb der Familie, sondern an gewerbliche Interessenten veräußern? In diesen Fällen zögern Sie bitte nicht, sich mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen.
Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, finden Sie ausführliche Details auf unserer Website.
Ihr Hartmut Göddecke