Lehman-Zertifikate: BGH bestärkt erstmals Anleger – Sparkasse erleidet Niederlage

21.04.2011, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 1 Min. (2370 mal gelesen)
Die ersten Lehman Anleger können sich freuen. Denn die Gerichte haben ihnen Schadenersatz zugesprochen. Dabei bleibt es auch nach einer Entscheidung des BGH. Denn dort hat die Bank klein bei gegeben und die Revision zurückgenommen.

Bereits das Landgericht (LG) Frankfurt am Main und das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hatten den geprellten Lehman Anlegern recht gegeben. Der Bankberater hatte ihnen die Risikostruktur der konkret empfohlen Lehman Zertifikate nicht richtig erklärt.

Jetzt steht fest: Die Bank muss dafür gerade stehen und den Anlegern Schadenersatz leisten. Daran konnte auch die Revision der Bank beim BGH nichts ändern. Denn die hat sie schnell zurückgenommen, bevor es zu einem für sie negativen Urteil kommen konnte.

Die Rücknahme der Revision zeigt, dass die Banken den BGH fürchten. Mit gutem Grund, denn ein negatives Urteil für die Bank lag nahe, nachdem sie die beiden vorherigen Verfahren verloren hatte. Schlecht für die Bank, gut für die Anleger. Sie erhalten positiven Rückenwind für Ihre Klagen. Ob auch Sie in Ihrem konkreten Fall auf diesem positiven Wind zum Klageerfolg segeln können, erfahren Sie von uns.

www.kapital-rechtinfo.de
Hartmut Göddecke

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Hartmut Göddecke

GÖDDECKE Rechtsanwälte

Weitere Rechtstipps (330)

Anschrift
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Hartmut Göddecke

GÖDDECKE Rechtsanwälte

Weitere Rechtstipps (330)

Anschrift
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke