P&R-Container: Arrest durch Münchener Gericht sichert Anleger Zugriff auf Vermögen

17.09.2018, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (113 mal gelesen)
Das Landgericht München hat für von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE vertretene P&R-Anleger Mitte September 2018 einen Beschluss erlassen, womit verhindert werden kann, dass der ehemalige Unternehmensleiter Heinz Roth sein Vermögen verschiebt.

P&R-Geldgeber sehen sich nicht nur einem finanziellen Desaster gegenüber, weil die Insolvenz eingetreten ist und damit das investierte Geld nicht zum disponierten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht. Sie müssen auch befürchten, nicht den gesamten Betrag zurück zu erhalten. Da ist es verständlich, wenn daran gedacht wird, auch den vermeintlich zentral Verantwortlichen in Regress zu nehmen, denn er soll sich nicht im Licht von Anlegerschäden sonnen dürfen.

 

Schadensersatz durch den Unternehmenslenker Roth

Mit dem aktuell erzielten Erfolg auf einstweiligen Rechtsschutz in Form des dinglichen Arrests erkennt auf Basis unserer Argumentation an, dass Herr Heinz Roth in der Haftung stehen könnte. Natürlich hat dieser Gerichtsbeschluss noch keinen endgültigen Charakter, jedoch ist diese Entscheidung ein Indiz in die richtige Richtung.

 

Vermögenswerte sichern

Interessant wird ein Anspruch nämlich erst dann, wenn er werthaltig ist. Damit ein Schuldner seine Vermögensteile nicht einem Anleger entzieht, ist es wichtig, diese Vermögenswerte zu sichern. Dieses ist Sinn des von uns beantragten dinglichen Arrests. Wenn diese Sicherung eingetreten ist, kann das ordentliche Gerichtsverfahren durchgeführt werden.

 

Stufenweise Vorgehensweise

Im ersten Schritt erfolgt die Sicherung und „Reservierung“ der Vermögenswerte. Im zweiten Schritt wird ein ordentliches Gerichtsverfahren mit dem Ziel einer Verurteilung zum Schadensersatz auf den Weg gebracht.

 

Der dingliche Arrest ist ein probates Mittel, wenn es darum geht, die Gefahr einer Vermögensverschiebung zu beseitigen. Es muss schnell erfolgen und zielgerichtet eingesetzt werden.

 

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Da zu befürchten steht, das nicht alle P&R-Geschädigten befriedigt werden können, wenn Verantwortliche zum Schadensersatz verurteilt werden, sollte die Durchsetzung von Forderungen nicht auf die lange Bank geschoben werden. Anderenfalls sind andere Gläubiger schneller. 



Göddecke Rechtsanwälte

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