Euro Grundinvest (EGI) Fonds: Anleger bangen um ihr gesamtes Vermögen

14.11.2016, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (260 mal gelesen)
- Insolvenz der Komplementärin zieht Kreise bis in Private der Anleger
- Neue Komplementärin muss eingesetzt werden
- Anleger übernehmen die Initiative

Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE hielt mit Unterstützung der EuroGrundinvest Anleger e.V. am 26.10.2016 einen Investorencall für die EGI-Fonds Anleger ab. Anlass waren die Insolvenzanträge für die so genannten Gründungsgesellschaften. Der Investorencall öffnete vielen Fondanleger die Augen. Zentraler Aspekt war die Klärung der unbeschränkten Privathaftung, die bis dahin für die meisten Geldanleger neu war. Die Anleger sind nun besorgt und wissen nicht, was mit ihrem Geld sein wird.

Umfang der Anlegerhaftung

 

Wenn dem Insolvenzantrag der Euro Grundinvest Management GmbH (= Komplementärin) stattgegeben wird, müssen die Investoren damit rechnen, unbeschränkt zu haften, d.h. mit ihrem kompletten privaten Vermögen. Davon betroffen ist das ganze Vermögen der Geldanleger, vom Sparbuch bis hin zum Lohn. Die Fondsanleger müssten im schlimmsten Falle alles offen legen und das jahrelang hart ersparte Geld stünde dann in der Folge Gläubigern des von Ihnen gezeichneten EGI-Fonds zur Verfügung.

 

Dies geschieht bei Ausstieg der insolventen Komplementärin, weil aus dem Fonds, an dem sich die Anleger beteiligt haben, im Endeffekt eine offene Handelsgesellschaft (OHG) wird. Dass dies nicht gewollt ist, sollte jedem klar sein, deshalb muss sich schnellst möglich eine Lösung gegen diese Haftung finden. Die Situation spitzt sich bei den vier noch verbliebenen Fonds noch weiter zu, da nicht nur die Komplementärin, sondern auch die geschäftsführende Kommanditisten (Euro Grundinvest Consulting GmbH) und die im Interesse der Anleger tätige Kommanditistin (= OVT Odeon Verwaltungs- und Beteiligungstreuhand Managment GmbH & Co. KG) im Insolvenzantragsverfahren sind.

 

Leider hat die bisherige Fondsgeschäftsführung für die Anleger kein taugliches Konzept vorgelegt, dass diese Gefahr beseitigt.

 

Möglichkeit der Krisenabwendung

 

Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE hat eine ganze klare Ziellösung vor Augen. Es muss eine neue Komplementärin berufen werden. Diese würde als neue Hafterin der Gesellschaft eingetragen sein. Um diese bestmögliche Lösung in die Tat umsetzen zu können, bedarf es der Mehrheit der Gesellschafter. Deshalb ist es für die Investoren sehr wichtig, aktiv zu werden. Die Kanzlei steht dabei beratend zur Seite. Denn andernfalls könnte es zu jahrelangen Prozessen kommen, die massig Geld kosten würden. Und von dem niemand jetzt wüsste, wie sie nach vielen Jahren der Prozessdauer ausgehen.

 

Auch Anleger, die ihre Fondsbeteiligung gekündigt haben, sind davon betroffen, da sie noch 5 Jahre ab der Kündigung haften. Anleger, die nur über Genussrechte verfügen, sind nicht von der persönlichen Haftung betroffen.  

 
 

Anleger der

- Euro Grundinvest Deutschland 15 GmbH & Co. KG
- Euro Grundinvest Deutschland 17 GmbH & Co. KG
- Euro Grundinvest Deutschland 18 GmbH & Co. KG
- Euro Grundinvest Deutschland 20 GmbH & Co. KG

sollten in jedem die Chance nutzen, das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen, und sich daran beteiligen, dass eine neue Komplementärin eingesetzt wird. Nähere Informationen dazu und die Option, sich dafür einzusetzen, finden Sie in unserem Rundbrief Nr. 4 unter https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_e/Rundbrief_Nr_4.pdf ; außerdem werden Sie dann als Anleger über die neuen Entwicklungen informiert.

 

Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE hat in den vergangenen 10 Jahren bereits eine Reihe von Fonds dadurch vor dem finanziellen Ausbluten der Fonds durch das Missmanagement der Fondsgeschäftsführung bewahrt und Anlegergelder geschützt, weil sie in zahlreichen Fällen die juristischen Arbeiten zum Auswechseln der Komplementärin durchgeführt hat und das gesamte Prozedere mit ihrem fachlichen know how begleitete.

 


Hartmut Göddecke

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