Verbraucherdarlehen: Über Widerruf günstig umschulden
07.04.2014, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (854 mal gelesen)
Die Zinsen sind niedrig. Viele Häuslebauer, die vor Jahren Darlehen abgeschlossen haben, ärgern sich heute schwarz. Sie zahlen hohe Zinsen und sind hieran noch Jahre gebunden. Das muss nicht sein. Die KANZLEI GÖDDECKE verrät Ihnen, wie Sie Ihr Darlehen ggfls. loswerden können. Registrieren Sie sich jetzt hier.
Nahezu jedes Darlehen, das von Privatleuten aufgenommen wird, ist ein sog. Verbraucherdarlehen. Bei solchen Darlehen besteht immer ein meist zweiwöchiges Widerrufsrecht. Der Gesetzgeber verlangt von den Banken, dass sie Ihren Kunden über dieses Recht belehren. Dies gelingt vielen Banken nicht immer. Die Krux ist jedoch, dass die Frist dann überhaupt nicht zu laufen beginnt, was dazu führt, dass die Darlehensverträge grundsätzlich auch noch nach mehreren Jahren widerrufen werden können.
Ist so ein Widerruf erfolgreich, führt er dazu, dass das Darlehen rückabgewickelt werden muss. Das heißt, der Kunde kann sich eine neue Bank suchen und sein Darlehen vorzeitig zurückzahlen. Natürlich funktioniert das Ganze auch, wenn die Ablösung nicht finanziert wird, sondern aus vorhandenen Eigenmitteln erbracht werden kann.
Ein weiterer Pluspunkt ist, dass bei einer solchen Ablösung wohl keine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen dürfte, da das Darlehen ja nicht vorzeitig zurückgezahlt, sondern rechtlich einwandfrei beendet wurde.
Die KANZLEI GÖDDECKE ist beim Thema Widerrufsbelehrungen sehr versiert. Wir betreuen eine Vielzahl von Mandanten, die sich von Ihrem alten Darlehen lösen wollen, um die günstige Marktlage zu nutzen und neu zu finanzieren. Dabei ist ein Gang vor Gericht meist nicht erforderlich. Der Großteil der Streitigkeiten lässt sich schnell außergerichtlich regeln.
Die KANZLEI GÖDDECKE prüft gegen eine geringe Pauschalgebühr gerne, ob auch Ihr Darlehensvertrag ggfls. angreifbar ist. Sollten Sie Interesse haben, so füllen Sie bitte den Registrierungsbogen aus (s. o.). Herr Rechtsanwalt Corzelius wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Kosten fallen hierdurch noch nicht an.
Hartmut Göddecke
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 17 33 - 0
Telefax: 02241 / 17 33 - 44
https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_v/Verbraucherdarlehen_Ueber_Widerruf_guenstig_umschulden.shtml?navid=2
Nahezu jedes Darlehen, das von Privatleuten aufgenommen wird, ist ein sog. Verbraucherdarlehen. Bei solchen Darlehen besteht immer ein meist zweiwöchiges Widerrufsrecht. Der Gesetzgeber verlangt von den Banken, dass sie Ihren Kunden über dieses Recht belehren. Dies gelingt vielen Banken nicht immer. Die Krux ist jedoch, dass die Frist dann überhaupt nicht zu laufen beginnt, was dazu führt, dass die Darlehensverträge grundsätzlich auch noch nach mehreren Jahren widerrufen werden können.
Ist so ein Widerruf erfolgreich, führt er dazu, dass das Darlehen rückabgewickelt werden muss. Das heißt, der Kunde kann sich eine neue Bank suchen und sein Darlehen vorzeitig zurückzahlen. Natürlich funktioniert das Ganze auch, wenn die Ablösung nicht finanziert wird, sondern aus vorhandenen Eigenmitteln erbracht werden kann.
Ein weiterer Pluspunkt ist, dass bei einer solchen Ablösung wohl keine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen dürfte, da das Darlehen ja nicht vorzeitig zurückgezahlt, sondern rechtlich einwandfrei beendet wurde.
Die KANZLEI GÖDDECKE ist beim Thema Widerrufsbelehrungen sehr versiert. Wir betreuen eine Vielzahl von Mandanten, die sich von Ihrem alten Darlehen lösen wollen, um die günstige Marktlage zu nutzen und neu zu finanzieren. Dabei ist ein Gang vor Gericht meist nicht erforderlich. Der Großteil der Streitigkeiten lässt sich schnell außergerichtlich regeln.
Die KANZLEI GÖDDECKE prüft gegen eine geringe Pauschalgebühr gerne, ob auch Ihr Darlehensvertrag ggfls. angreifbar ist. Sollten Sie Interesse haben, so füllen Sie bitte den Registrierungsbogen aus (s. o.). Herr Rechtsanwalt Corzelius wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Kosten fallen hierdurch noch nicht an.
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