Clerical Medical: Kunde erhält durch GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE zusätzliches Geld aus Lebensversicherung
22.06.2017, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (177 mal gelesen)
- „Widerspruchsjoker“ bei Lebens- und Rentenversicherungen nutzen
- Hilfe durch Fachmann bringt schnell bares Geld
- Auch bereits beendete Lebensversicherungen bergen noch Guthaben
Während Lebensversicherungen früher noch aufgrund ihrer hohen Renditen als profitable Geldanlagen und Baustein zur Altersvorsorge galten, zeichnet die Praxis heute ein anderes Bild. Um jetzt noch das Maximum aus Ihrer Versicherung zu holen, lohnt es sich einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.
So lag es bei der CM-Lebensversicherung. Durch den Widerspruch erhält ein Lebensversicherungskunde oft mehr Geld als bei einer Kündigung. Das Gleiche gilt vielfach ebenso bei einer schon beendeten Lebensversicherung. Das bedeutet, der Mandant der GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE erhielt sämtliche eingezahlten Versicherungsbeiträge zurück zuzüglich einer attraktiven Verzinsung. Alles, was der Lebensversicherer „verdient“ hat, steht dem Versicherungsnehmer zu. Lediglich der Wert für den faktisch genossenen Versicherungsschutz wird dabei abgezogen. Dieser stellt jedoch erfahrungsgemäß nur einen vergleichsweise geringen Posten dar.
So kommen Sie schnell zu Ihrem Geld
Wer an den „wahren Wert“ seiner Lebensversicherung heran möchte, kann den „Widerspruchsjoker“ nutzen. Wer diesen Vorteil für sich nutzen will, kann dazu professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. So erhielt unser Mandant mit unserer Unterstützung sicher und schnell innerhalb von nur 2 Monaten sein Guthaben.
Das bekommen Lebensversicherungskunden wieder:
· den Sparanteil des Versicherungsnehmers
· die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers
· Zinsen
Bundesgerichtshof bestätigt ewiges Widerspruchsrecht
Hintergrund ist, dass zahlreiche Versicherer ihre Kunden in der Vergangenheit nicht richtig über ihr Widerspruchsrecht belehrt haben. Folge dessen ist, dass den betreffenden Versicherungsverträgen noch heute widersprochen werden kann. Der Bundesgerichtshof hat dies bereits mehrfach bestätigt.
Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Es lohnt sich seine alten Unterlagen in die Hand zu nehmen und sich von einem Experten beraten zu lassen. Dieser könnte in Ihren Unterlagen enormes Potenzial erkennen und bares Geld für Sie rausschlagen. Reichen Sie also Ihre Unterlagen zur kostenfreien Prüfung bei uns ein.
Punkte für Ihre Check-Liste
Prüfen Sie:
ob Sie Ihre Versicherung zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007 abgeschlossen haben
ob Ihre Vertragsunterlagen eine Widerspruchsbelehrung enthalten
oft enthalten die Unterlagen der Versicherer auch falsche Widerspruchsbelehrungen. Lassen Sie diese Widerspruchsbelehrung durch uns kostenfrei prüfen.
Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.
Hartmut Göddecke
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 17 33 - 0
Telefax: 02241 / 17 33 – 44
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https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_c/Clerical_Medical_Kunde_erhaelt_durch_GOEDDECKE_RECHTSANWAELTE_zusaetzliches_Geld_aus_Lebensversicherung.shtml?navid=2
- Hilfe durch Fachmann bringt schnell bares Geld
- Auch bereits beendete Lebensversicherungen bergen noch Guthaben
Während Lebensversicherungen früher noch aufgrund ihrer hohen Renditen als profitable Geldanlagen und Baustein zur Altersvorsorge galten, zeichnet die Praxis heute ein anderes Bild. Um jetzt noch das Maximum aus Ihrer Versicherung zu holen, lohnt es sich einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.
So lag es bei der CM-Lebensversicherung. Durch den Widerspruch erhält ein Lebensversicherungskunde oft mehr Geld als bei einer Kündigung. Das Gleiche gilt vielfach ebenso bei einer schon beendeten Lebensversicherung. Das bedeutet, der Mandant der GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE erhielt sämtliche eingezahlten Versicherungsbeiträge zurück zuzüglich einer attraktiven Verzinsung. Alles, was der Lebensversicherer „verdient“ hat, steht dem Versicherungsnehmer zu. Lediglich der Wert für den faktisch genossenen Versicherungsschutz wird dabei abgezogen. Dieser stellt jedoch erfahrungsgemäß nur einen vergleichsweise geringen Posten dar.
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· Zinsen
Bundesgerichtshof bestätigt ewiges Widerspruchsrecht
Hintergrund ist, dass zahlreiche Versicherer ihre Kunden in der Vergangenheit nicht richtig über ihr Widerspruchsrecht belehrt haben. Folge dessen ist, dass den betreffenden Versicherungsverträgen noch heute widersprochen werden kann. Der Bundesgerichtshof hat dies bereits mehrfach bestätigt.
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