AUTARK INVEST AG – Hinweis der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
07.11.2016, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (450 mal gelesen)
Manche Aufsichtsbehörden sind recht schnell im Eingreifen bei nach deren Auffassung widersprüchlichen Angeboten. So hat die Finanzaufsicht Liechtenstein (FMA) einen aktuellen Hinweis veröffentlicht. Ob deutsche Anleger davon betroffen sind, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Die AUTARK INVEST AG mit Sitz in Mauren hat ein auf den 24.09.2016 datiertes „Memorandum über das Angebot der AUTARK INVEST AG, Mauren zur Ausgabe von Aktien der AUTARK INVEST AG, Mauren“ herausgegeben. Nach dem Wortlaut des vorliegenden Memorandums richtet sich dieses Angebot ausschließlich an institutionelle Investoren gem. dem liechtensteinischen Wertpapierprospektgesetzt (WPPG).
Zu diesem Angebot hat die FMA auf ihrer Internetseite www.fma-li.li einen Hinweis veröffentlicht. Darin rät die FMA potentiellen Käufern der Aktien zur sorgfältigen Prüfung des Angebotes und allfälliger Rücksprache mit der Hausbank und/oder spezialisierten Beratern aufgrund teils widersprüchlicher Angaben. Es handele sich zum dem um keinen von der FMA gebilligten Prospekt gemäß dem liechtensteinischen Wertpapierprospektgesetz (WPPG).
Dieses Beispiel zeigt, dass Aufsichtsrecht und Verbraucherinformation zeitnah und schnell möglich sind. Geht man vom auf dem Memorandum genannten Datum vom 24.09.2016 aus, hat die FMA gerade einmal innerhalb eines Monats reagiert. Schnelle Reaktionen der staatlichen Aufsichtsbehörden sind unerlässlich bei einer funktionierenden Marktaufsicht.
Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Aus der Mitteilung selbst geht nicht hervor, inwiefern deutsche Anleger betroffen sind. Allerdings muss man die Hintergründe der AUTARK INVEST AG kennen. Auf AUTARK INVEST AG wurde die ehemalige AUTARK Vertrieb- und Beteiligung GmbH, Hannover, verschmolzen. Diese wiederum hatte Beteiligungen in Form von Nachrangdarlehen angeboten. Seit dem 31.12.2015 wird diese Form der Nachrangdarlehen nicht mehr angeboten.
Anleger, die diese Nachrangdarlehen gezeichnet haben sollen nun im Rahmen eines Aktientausches von der Noble House Europe B.V., Arnheim, Aktien der AUTARK INVEST AG zum Kurs 1:1 tauschen. Das bedeutet, für jeden EURO, der in ein Nachrangdarlehen der AUTARK Vertrieb- und Beteiligung GmbH investiert wurde, sollen die Anleger eine Vorzugsaktie im Nominalwert von 1,00 EURO erhalten und dann am wirtschaftlichen Erfolg der AUTARK INVEST AG partizipieren.
Anleger sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass ausweislich des schriftlichen Tauschangebotes ein Haftungsausschluss nach § 24 Abs. 4 Wertpapierprospekt (WpPG), Deutschland, enthalten ist. Danach haftet ein Emittent dann nicht für einen fehlenden Prospekt, wenn der Erwerber dies bei Erwerb der Aktien kannte. Die Folgen für einen Anleger sind mit einem Anspruchsausschluss erheblich.
Des Weiteren sollen Anleger im Tauschangebot bestätigen, genau dieses Memorandum erhalten zu haben. Daher sollte eine Zeichnung nicht ohne genaue Prüfung der damit verbundenen Folgen getätigt werden.
Hartmut Göddecke
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
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Telefax: 02241 / 17 33 – 44
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https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_a/AUTARK_INVEST_AG_Hinweis_der_Finanzmarktaufsicht_Liechtenstein_auf_Widersprueche.shtml?navid=2
Die AUTARK INVEST AG mit Sitz in Mauren hat ein auf den 24.09.2016 datiertes „Memorandum über das Angebot der AUTARK INVEST AG, Mauren zur Ausgabe von Aktien der AUTARK INVEST AG, Mauren“ herausgegeben. Nach dem Wortlaut des vorliegenden Memorandums richtet sich dieses Angebot ausschließlich an institutionelle Investoren gem. dem liechtensteinischen Wertpapierprospektgesetzt (WPPG).
Zu diesem Angebot hat die FMA auf ihrer Internetseite www.fma-li.li einen Hinweis veröffentlicht. Darin rät die FMA potentiellen Käufern der Aktien zur sorgfältigen Prüfung des Angebotes und allfälliger Rücksprache mit der Hausbank und/oder spezialisierten Beratern aufgrund teils widersprüchlicher Angaben. Es handele sich zum dem um keinen von der FMA gebilligten Prospekt gemäß dem liechtensteinischen Wertpapierprospektgesetz (WPPG).
Dieses Beispiel zeigt, dass Aufsichtsrecht und Verbraucherinformation zeitnah und schnell möglich sind. Geht man vom auf dem Memorandum genannten Datum vom 24.09.2016 aus, hat die FMA gerade einmal innerhalb eines Monats reagiert. Schnelle Reaktionen der staatlichen Aufsichtsbehörden sind unerlässlich bei einer funktionierenden Marktaufsicht.
Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Aus der Mitteilung selbst geht nicht hervor, inwiefern deutsche Anleger betroffen sind. Allerdings muss man die Hintergründe der AUTARK INVEST AG kennen. Auf AUTARK INVEST AG wurde die ehemalige AUTARK Vertrieb- und Beteiligung GmbH, Hannover, verschmolzen. Diese wiederum hatte Beteiligungen in Form von Nachrangdarlehen angeboten. Seit dem 31.12.2015 wird diese Form der Nachrangdarlehen nicht mehr angeboten.
Anleger, die diese Nachrangdarlehen gezeichnet haben sollen nun im Rahmen eines Aktientausches von der Noble House Europe B.V., Arnheim, Aktien der AUTARK INVEST AG zum Kurs 1:1 tauschen. Das bedeutet, für jeden EURO, der in ein Nachrangdarlehen der AUTARK Vertrieb- und Beteiligung GmbH investiert wurde, sollen die Anleger eine Vorzugsaktie im Nominalwert von 1,00 EURO erhalten und dann am wirtschaftlichen Erfolg der AUTARK INVEST AG partizipieren.
Anleger sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass ausweislich des schriftlichen Tauschangebotes ein Haftungsausschluss nach § 24 Abs. 4 Wertpapierprospekt (WpPG), Deutschland, enthalten ist. Danach haftet ein Emittent dann nicht für einen fehlenden Prospekt, wenn der Erwerber dies bei Erwerb der Aktien kannte. Die Folgen für einen Anleger sind mit einem Anspruchsausschluss erheblich.
Des Weiteren sollen Anleger im Tauschangebot bestätigen, genau dieses Memorandum erhalten zu haben. Daher sollte eine Zeichnung nicht ohne genaue Prüfung der damit verbundenen Folgen getätigt werden.
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