Solen AG: Sollen Anleger über den Leisten gezogen werden?
14.08.2013, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 5 Min. (1371 mal gelesen)
Die Situation bei Solen AG (früher Payom Solar AG) ist unübersichtlich. Liest man die Berichte genau, so drängt leicht die Vermutung auf, dass Anlegerinteressen unter den Teppich gekehrt werden sollen. Als gemeinsamer Vertreter für die Anlegerbelange wird ein Anwalt ins Spiel gebracht, der bereits gegen Anleger der Solen AG im Vorfeld dieses Wahlganges tätig war. Außerdem ist innerhalb weniger Wochen ein Millionenbetrag „verschwunden“.
Ein „alter Bekannter“ taucht plötzlich wieder auf – schadet das den Anlegern?
Wer zu der Versammlung der Anleihegläubiger am 19. August 2013 nach Meppen kommt, hat erfahren, dass Herr Dr. Thorsten Kuthe als Interessenvertreter für die Anleiheinhaber gewählt werden soll. So jedenfalls steht es in der Einladung, die das Amtsgericht Meppen versandt hat. Herr Kuthe ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Heuking, Kühn Lüer in Köln. Die Bereitschaft von Kuthe, sich zur Wahl zu stellen überrascht Kenner der Solen AG. Denn Anwalt Kuthe war für das inzwischen insolvente Unternehmen erste Wahl, wenn es um juristische Feinarbeit ging.
Der Kölner Berater kreierte das Konzept und die Bedingungen der Teilschuldverschreibung und er vertrat auch das Unternehmen, wenn es darum ging, sich gegen die Anleger zu stemmen. Er gilt – vertraut man der Aussage seines Profils, das auf der Internetseite der Kanzlei Heuking veröffentlicht ist – u. a. als klarer Stratege für Mittelstandsanleihen und die Position von kapitalhungrigen Unternehmen.
So wird Kuthe von einigen als verlängerter Arm des „alten Regimes“ von Solon AG bezeichnet. Ihm traut man von Anlegerseite nur schwerlich zu, dass er jetzt umschwenkt, um sich mit Energie für die bislang ungeschützten Kapitalgeber einzusetzen. Ein derartiger Schatten aus der Vergangenheit kann nach Ansicht der KANZLEI GÖDDECKE nur belastend sein. Anlegerschützer sehen Kuthe als einen klassischen Fall einer Fehlbesetzung für ein solches Amt.
Geht man davon aus, dass der Gesetzgeber dem gemeinsamen Vertreter der Anleger – also die Position, die Kuthe anstrebt – eine umfangreiche Machtposition einräumt, so kann nur eine Person das Vertrauen erhalten, die sich von Beginn an für die Anleger einsetzt. Jemand, der zuvor der Widersacher der Anleger war, kann dieses Vertrauen nicht ernsthaft für sich reklamieren. Deshalb wird sich die KANZLEI GÖDDECKE bei der Wahl des gemeinsamen Vertreters für Rechtsanwalt Dr. Franz Wagner, München, einsetzen. Denn Wagner ist bereits erfahrener gemeinsamer Vertreter für die Anleger der im letzten Jahr in Konkurs gefallenen Solar Millenium, Erlangen.
Die Entscheidung über den „richtigen“ Experten für die Anlegerinteressen ist wichtig, wenn man die Vorstellungen des Insolvenzverwalters kennt: Er plant einen Dept – Equity - Swap: also einen Eintausch der Schulden (= Anleihegelder) in Eigenkapital. Hier geht es um ganz handfeste Interessen der Kapitalgeber, die aus Sicht der KANZLEI GÖDDECKE nur Wagner auf Grund seiner Expertise zuzutrauen sind.
Die KANZLEI GÖDDECKE bietet interessierten Anleihegläubigern an, ihre Interessen auf der Versammlung am 19.08.2013 in Meppen zu vertreten und in der Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren am 20.08.2013 (siehe dazu auch weiter unten den Abschnitt: Der Gläubigerausschuss: Parlament der Gläubiger).
Das dafür vorgesehene Vollmachtsformular der Solen AG zur Vertretung in der Versammlung (Anleihegläubiger) am 19.08.2013 und insolvenzrechtlichen Gläubigerversammlung am 20.08.2013 erhalten Sie hier: (PDF)
https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_s/Solen_AG_Insolvenzverfahren___Glaeubigerversammlung.pdf
Sie können die Vollmacht und die (nachstehend beschriebene) Sperrbescheinigung an die KANZLEI GÖDDECKE senden, mailen (info@rechtinfo.de) oder faxen (0 22 41 / 1733-44).
Außerdem wird eine so genannte Sperrbescheinigung benötigt. Diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrer Bank, die Ihr Wertpapierdepot führt. Darunter versteht man einen in Textform erstellten besonderen Nachweis der Depotbank, welcher einen Sperrvermerk der Depotbank zugunsten einer Hinterlegungsstelle bis zum Ablauf der Gläubigerversammlung enthält. Die Anleihen müssen also bis einschließlich 20. August 2013 gesperrt gehalten werden. Die Bescheinigung muss den Inhaber der Anleihe (= also Ihren Namen), dessen Anschrift, die Anzahl und den Nennwert der Anleihen und den Sperrzeitraum unbedingt enthalten!
Die Spur des Geldes – Fragen müssen geklärt werden
Wie berichtet wurde, hat das Management noch Anfang April auf der so genannten zweiten Anlegerversammlung öffentlich erklärt, dass noch etwa 1,6 Mio. Euro auf den Konten seien. Liest man den Bericht des Insolvenzverwalters Stellmach aus Osnabrück, so fällt auf, dass zum Stichtag der Insolvenzeröffnung am 22.04.2013 (also nicht ganz drei Wochen nach der Anlegerversammlung) nur noch etwa 0,25 Mio. Euro auf der Bank gefunden werden. Was also ist in den wenigen Wochen mit fast 1,35 Mio. Euro passiert? Die drei Arbeitnehmer, die der Insolvenzverwalter Stellmach noch vorgefunden hat, können mit ihren Gehaltsansprüchen in der kurzen Zeit von wenigen Tagen nicht die Ursache für den aufzuklärenden Geldschwund sein.
Der Gläubigerausschuss: Parlament der Gläubiger
Am 20. August 2013 ist der zweite wichtige Termin für die Anleihegläubiger.
Denn neben der Versammlung am Vortag, um den gemeinsamen Vertreter zu bestimmen, geht es an diesem Tag um die „Geschäftspolitik im Insolvenzverfahren“. An diesem Tag soll der Gläubigerausschuss gewählt werden.
Das Gericht hat zunächst einen für so ein kleines Unternehmen sehr großen vorläufigen Gläubigerausschuss bestimmt. Sieben Personen sollen dem Insolvenzverwalter beratend zur Seite stehen; in vergleichbaren Fällen sind es deutlich weniger – drei oder fünf Personen in dem Gremium reichen erfahrungsgemäß aus.
Die KANZLEI GÖDDECKE, die auch in anderen Insolvenzverfahren Anlegerinteressen vertreten hat und noch vertritt, sieht in einem solch großen Gläubigerausschuss eher ein Hemmnis, denn einen Nutzen: Die Kosten für so viele Personen sind eindeutig zu hoch. Statt einer Vielzahl von Mitgliedern zu setzen, sollten wesentlich weniger Ratgeber diesem Gremium angehören. Die KANZLEI GÖDDECKE wird sich für einen kleineren Gläubigerausschuss einsetzen, nicht nur um Kosten zu senken, sondern auch der Effizienz wegen.
Das dafür vorgesehene Vollmachtsformular der Solen AG zur Vertretung in der Versammlung (Anleihegläubiger) am 19.08.2013 und insolvenzrechtlichen Gläubigerversammlung am 20.08.2013 erhalten Sie hier: (PDF)
https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_s/Solen_AG_Insolvenzverfahren___Glaeubigerversammlung.pdf
Der Weg zur Insolvenzeröffnung
Am 01.07.2013 hat das Amtsgericht Meppen als zuständiges Insolvenzgericht über das Vermögen der Solen AG das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Stellmach aus Osnabrück wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.
Der Eröffnung ging ein eigner Antrag der Solen AG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens im April voraus, kurz nachdem der Versuch des Unternehmens gescheitert ist, einseitig die Anleihegläubiger zu einem erheblichen Zinsverzicht zu bewegen. Denn in einer ersten Versammlung der Inhaber der Anleihe im März und einer zweiten Versammlung Anfang April ist das Vorhaben der Firmenleitung, zu Lasten der Anleihebesitzer Zugeständnisse zu erzwingen, misslungen.
Die Ursache für die Insolvenz ist bereits schon viel früher gelegt worden, denn statt der geplanten 50 Mio. Euro Anleihevolumen konnten nur etwas mehr als die Hälfte der Kapitalgeber gefunden werden, die ihr Geld in die 7,5 % Anleihe investierten. Der Insolvenzverwalter stellt in seinem Bericht fest, dass 2011 etwa für 26,9 Mio. Euro Anleihen an den Mann gebracht worden sind – also wesentlich weniger als geplant. Nach seinen Schätzungen soll es etwa 4.000 bis 5.000 Geldgeber geben.
Über die KANZLEI GÖDDECKE
Die im Rheinland ansässige KANZLEI GÖDDECKE zählt seit fast 20 Jahren zu den fest etablierten Rechtsanwaltsbüros in Deutschland, die sich für Anlegerinteressen einsetzen. Sie möchten unser Leistungsspektrum näher kennen lernen und Referenzen über uns erfahren? Dann können Sie sich über diesen Link auf unserer Internetseite www.kapital-rechtinfo.de informieren.
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Hartmut Göddecke
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
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Telefax: 02241 / 17 33 - 44
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https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_s/Solen_AG_Sollen_Anleger_ueber_den_Leisten_gezogen_werden.shtml?navid=2&r=1
Ein „alter Bekannter“ taucht plötzlich wieder auf – schadet das den Anlegern?
Wer zu der Versammlung der Anleihegläubiger am 19. August 2013 nach Meppen kommt, hat erfahren, dass Herr Dr. Thorsten Kuthe als Interessenvertreter für die Anleiheinhaber gewählt werden soll. So jedenfalls steht es in der Einladung, die das Amtsgericht Meppen versandt hat. Herr Kuthe ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Heuking, Kühn Lüer in Köln. Die Bereitschaft von Kuthe, sich zur Wahl zu stellen überrascht Kenner der Solen AG. Denn Anwalt Kuthe war für das inzwischen insolvente Unternehmen erste Wahl, wenn es um juristische Feinarbeit ging.
Der Kölner Berater kreierte das Konzept und die Bedingungen der Teilschuldverschreibung und er vertrat auch das Unternehmen, wenn es darum ging, sich gegen die Anleger zu stemmen. Er gilt – vertraut man der Aussage seines Profils, das auf der Internetseite der Kanzlei Heuking veröffentlicht ist – u. a. als klarer Stratege für Mittelstandsanleihen und die Position von kapitalhungrigen Unternehmen.
So wird Kuthe von einigen als verlängerter Arm des „alten Regimes“ von Solon AG bezeichnet. Ihm traut man von Anlegerseite nur schwerlich zu, dass er jetzt umschwenkt, um sich mit Energie für die bislang ungeschützten Kapitalgeber einzusetzen. Ein derartiger Schatten aus der Vergangenheit kann nach Ansicht der KANZLEI GÖDDECKE nur belastend sein. Anlegerschützer sehen Kuthe als einen klassischen Fall einer Fehlbesetzung für ein solches Amt.
Geht man davon aus, dass der Gesetzgeber dem gemeinsamen Vertreter der Anleger – also die Position, die Kuthe anstrebt – eine umfangreiche Machtposition einräumt, so kann nur eine Person das Vertrauen erhalten, die sich von Beginn an für die Anleger einsetzt. Jemand, der zuvor der Widersacher der Anleger war, kann dieses Vertrauen nicht ernsthaft für sich reklamieren. Deshalb wird sich die KANZLEI GÖDDECKE bei der Wahl des gemeinsamen Vertreters für Rechtsanwalt Dr. Franz Wagner, München, einsetzen. Denn Wagner ist bereits erfahrener gemeinsamer Vertreter für die Anleger der im letzten Jahr in Konkurs gefallenen Solar Millenium, Erlangen.
Die Entscheidung über den „richtigen“ Experten für die Anlegerinteressen ist wichtig, wenn man die Vorstellungen des Insolvenzverwalters kennt: Er plant einen Dept – Equity - Swap: also einen Eintausch der Schulden (= Anleihegelder) in Eigenkapital. Hier geht es um ganz handfeste Interessen der Kapitalgeber, die aus Sicht der KANZLEI GÖDDECKE nur Wagner auf Grund seiner Expertise zuzutrauen sind.
Die KANZLEI GÖDDECKE bietet interessierten Anleihegläubigern an, ihre Interessen auf der Versammlung am 19.08.2013 in Meppen zu vertreten und in der Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren am 20.08.2013 (siehe dazu auch weiter unten den Abschnitt: Der Gläubigerausschuss: Parlament der Gläubiger).
Das dafür vorgesehene Vollmachtsformular der Solen AG zur Vertretung in der Versammlung (Anleihegläubiger) am 19.08.2013 und insolvenzrechtlichen Gläubigerversammlung am 20.08.2013 erhalten Sie hier: (PDF)
https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_s/Solen_AG_Insolvenzverfahren___Glaeubigerversammlung.pdf
Sie können die Vollmacht und die (nachstehend beschriebene) Sperrbescheinigung an die KANZLEI GÖDDECKE senden, mailen (info@rechtinfo.de) oder faxen (0 22 41 / 1733-44).
Außerdem wird eine so genannte Sperrbescheinigung benötigt. Diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrer Bank, die Ihr Wertpapierdepot führt. Darunter versteht man einen in Textform erstellten besonderen Nachweis der Depotbank, welcher einen Sperrvermerk der Depotbank zugunsten einer Hinterlegungsstelle bis zum Ablauf der Gläubigerversammlung enthält. Die Anleihen müssen also bis einschließlich 20. August 2013 gesperrt gehalten werden. Die Bescheinigung muss den Inhaber der Anleihe (= also Ihren Namen), dessen Anschrift, die Anzahl und den Nennwert der Anleihen und den Sperrzeitraum unbedingt enthalten!
Die Spur des Geldes – Fragen müssen geklärt werden
Wie berichtet wurde, hat das Management noch Anfang April auf der so genannten zweiten Anlegerversammlung öffentlich erklärt, dass noch etwa 1,6 Mio. Euro auf den Konten seien. Liest man den Bericht des Insolvenzverwalters Stellmach aus Osnabrück, so fällt auf, dass zum Stichtag der Insolvenzeröffnung am 22.04.2013 (also nicht ganz drei Wochen nach der Anlegerversammlung) nur noch etwa 0,25 Mio. Euro auf der Bank gefunden werden. Was also ist in den wenigen Wochen mit fast 1,35 Mio. Euro passiert? Die drei Arbeitnehmer, die der Insolvenzverwalter Stellmach noch vorgefunden hat, können mit ihren Gehaltsansprüchen in der kurzen Zeit von wenigen Tagen nicht die Ursache für den aufzuklärenden Geldschwund sein.
Der Gläubigerausschuss: Parlament der Gläubiger
Am 20. August 2013 ist der zweite wichtige Termin für die Anleihegläubiger.
Denn neben der Versammlung am Vortag, um den gemeinsamen Vertreter zu bestimmen, geht es an diesem Tag um die „Geschäftspolitik im Insolvenzverfahren“. An diesem Tag soll der Gläubigerausschuss gewählt werden.
Das Gericht hat zunächst einen für so ein kleines Unternehmen sehr großen vorläufigen Gläubigerausschuss bestimmt. Sieben Personen sollen dem Insolvenzverwalter beratend zur Seite stehen; in vergleichbaren Fällen sind es deutlich weniger – drei oder fünf Personen in dem Gremium reichen erfahrungsgemäß aus.
Die KANZLEI GÖDDECKE, die auch in anderen Insolvenzverfahren Anlegerinteressen vertreten hat und noch vertritt, sieht in einem solch großen Gläubigerausschuss eher ein Hemmnis, denn einen Nutzen: Die Kosten für so viele Personen sind eindeutig zu hoch. Statt einer Vielzahl von Mitgliedern zu setzen, sollten wesentlich weniger Ratgeber diesem Gremium angehören. Die KANZLEI GÖDDECKE wird sich für einen kleineren Gläubigerausschuss einsetzen, nicht nur um Kosten zu senken, sondern auch der Effizienz wegen.
Das dafür vorgesehene Vollmachtsformular der Solen AG zur Vertretung in der Versammlung (Anleihegläubiger) am 19.08.2013 und insolvenzrechtlichen Gläubigerversammlung am 20.08.2013 erhalten Sie hier: (PDF)
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Der Weg zur Insolvenzeröffnung
Am 01.07.2013 hat das Amtsgericht Meppen als zuständiges Insolvenzgericht über das Vermögen der Solen AG das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Stellmach aus Osnabrück wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.
Der Eröffnung ging ein eigner Antrag der Solen AG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens im April voraus, kurz nachdem der Versuch des Unternehmens gescheitert ist, einseitig die Anleihegläubiger zu einem erheblichen Zinsverzicht zu bewegen. Denn in einer ersten Versammlung der Inhaber der Anleihe im März und einer zweiten Versammlung Anfang April ist das Vorhaben der Firmenleitung, zu Lasten der Anleihebesitzer Zugeständnisse zu erzwingen, misslungen.
Die Ursache für die Insolvenz ist bereits schon viel früher gelegt worden, denn statt der geplanten 50 Mio. Euro Anleihevolumen konnten nur etwas mehr als die Hälfte der Kapitalgeber gefunden werden, die ihr Geld in die 7,5 % Anleihe investierten. Der Insolvenzverwalter stellt in seinem Bericht fest, dass 2011 etwa für 26,9 Mio. Euro Anleihen an den Mann gebracht worden sind – also wesentlich weniger als geplant. Nach seinen Schätzungen soll es etwa 4.000 bis 5.000 Geldgeber geben.
Über die KANZLEI GÖDDECKE
Die im Rheinland ansässige KANZLEI GÖDDECKE zählt seit fast 20 Jahren zu den fest etablierten Rechtsanwaltsbüros in Deutschland, die sich für Anlegerinteressen einsetzen. Sie möchten unser Leistungsspektrum näher kennen lernen und Referenzen über uns erfahren? Dann können Sie sich über diesen Link auf unserer Internetseite www.kapital-rechtinfo.de informieren.
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