Hilfe! Mein Mieter ist gestorben - Was muss ich jetzt tun?

26.05.2023, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (606 mal gelesen)
Was muss man als Vermieter beachten, wenn der Mieter verstirbt? Alles Wissenswerte lesen Sie in den kommenden Zeilen.

Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind und Ihr Mieter ist verstorben, kann das zu einer komplizierten Situation führen. Besonders wenn kein Erbe ausfindig gemacht werden kann, stellen sich viele Fragen. In diesem Video erfahren Sie, was Sie in einer solchen Situation tun müssen.

Hier sind die wichtigsten Informationen für Sie:

Mietvertrag endet nicht automatisch:
Ein Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Stattdessen wird der Vertrag von den verbleibenden Mietern oder den Erben fortgesetzt. Diese werden zu den neuen Vertragspartnern des Vermieters.
Sonderkündigungsrecht bei alleinigem Mieter:
Wenn der verstorbene Mieter die Wohnung alleine bewohnt hat, haben sowohl die Erben als auch der Vermieter ein besonderes Kündigungsrecht. Dieses muss innerhalb eines Monats umgesetzt werden. Es ist wichtig, schnell zu handeln, da die Kündigungsfrist in diesem Fall besonders kurz ist.
Sorgfältige Kündigung:
Bei der Kündigung des Mietverhältnisses ist es entscheidend, dass Sie gegenüber der richtigen Person ausgesprochen wird. Andernfalls ist sie unwirksam und das Mietverhältnis läuft weiter, ohne dass Sie möglicherweise Mieteinnahmen erhalten. Vermeiden Sie kostspielige und langwierige Gerichtsverfahren, indem Sie die Kündigung korrekt durchführen.
Dilemma ohne Erben:
Wenn kein Erbe gefunden wird, geraten Sie als Vermieter in eine schwierige Situation. Die Immobilie ist immer noch mit dem Hab und Gut des Verstorbenen gefüllt und es ist unklar, wer dafür verantwortlich ist. Zusätzlich müssen die Nebenkosten weiterhin beglichen werden. Diese Situation birgt Risiken für Sie als Vermieter.

Fazit:

Ein Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters.
Bei einem alleinigen Mieter besteht ein besonderes Kündigungsrecht für die Erben und den Vermieter.
Die Kündigungsfrist ist in diesem Fall besonders kurz, daher ist schnelles Handeln erforderlich.
Achten Sie darauf, die Kündigung an die richtige Person zu richten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Ohne Erben kann die Situation komplizierter werden, daher ist professionelle Hilfe ratsam.
Checklist: Was Sie beachten müssen, wenn Ihr Mieter stirbt:

Suche nach möglichen Erben.
  • Informieren Sie sich über das Sonderkündigungsrecht bei einem alleinigen Mieter.

  • Kündigen Sie das Mietverhältnis innerhalb der kurzen Frist.

  • Achten Sie darauf, die Kündigung an die richtige Person zu richten.

  • Setzen Sie sich mit den Kosten und dem Hab und Gut des Verstorbenen auseinander.

  • Überlegen Sie, ob Sie rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.

  • Räumen Sie die Wohnung ordnungsgemäß, nachdem das Mietverhältnis beendet wurde.

  • Bereiten Sie die Neuvermietung vor, um weiterhin Mieteinnahmen zu erhalten.

Abschließend ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass das Mietverhältnis nach dem Todesfall korrekt aufgelöst wird. So können Sie vermeiden, dass Sie über einen längeren Zeitraum auf Kosten sitzen bleiben und Sie sich auf die Vermietung der Immobilie konzentrieren können.

Noch mehr Informationen zu diesem Sachverhalt finden Sie in unserem Blogbeitrag:
https://rechtinfo.de/blog/wohnungsaufloesung-nach-todesfall/

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
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