Juragent Prozesskostenfonds: Schadensersatz für Anleger wegen fehlerhafter Prospektangaben
09.02.2011, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 1 Min. (3200 mal gelesen)
Mit Urteil vom 12.01.2010 hat das Landgericht Berlin (LG Berlin) die Juragent AG und deren ehemaliges Vorstandsmitglied, Herrn Mirko Heinen, zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte ein Prozesskostenfonds-Anleger. Das Urteil stützt sich darauf, dass der Anleger durch die Angaben in dem Verkaufsprospekt zu dem Fonds getäuscht wurde.
Der Anleger kann demnach seine eingezahlte Einlage abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen von der Juragent AG und Herrn Heinen verlangen. Diese erhalten im Gegenzug die Beteiligung des Anlegers an dem Prozesskostenfonds. Ausweislich der Berichterstattung von Anlegeranwälten sind darüber hinaus weitere obsiegende Urteile gegen die Juragent AG und Herrn Heinen ergangen.
Die KANZLEI GÖDDECKE ist ebenfalls der Auffassung, dass die Anleger in dem Prospektmaterial unzureichend über wesentliche Tatsachen aufgeklärt worden sind und rät betroffenen Anlegern, sich an spezialisierte Rechtsanwälte zu wenden. Die KANZLEI GÖDDECKE hat im Mandantenauftrag bereits Klage vor dem Landgericht Berlin erhoben.
www.kapital-rechtinfo.de
Hartmut Göddecke
Der Anleger kann demnach seine eingezahlte Einlage abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen von der Juragent AG und Herrn Heinen verlangen. Diese erhalten im Gegenzug die Beteiligung des Anlegers an dem Prozesskostenfonds. Ausweislich der Berichterstattung von Anlegeranwälten sind darüber hinaus weitere obsiegende Urteile gegen die Juragent AG und Herrn Heinen ergangen.
Die KANZLEI GÖDDECKE ist ebenfalls der Auffassung, dass die Anleger in dem Prospektmaterial unzureichend über wesentliche Tatsachen aufgeklärt worden sind und rät betroffenen Anlegern, sich an spezialisierte Rechtsanwälte zu wenden. Die KANZLEI GÖDDECKE hat im Mandantenauftrag bereits Klage vor dem Landgericht Berlin erhoben.
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