SEB ImmoInvest: Gestern vor dem Abgrund, heute einen Schritt weiter
09.05.2012, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (2065 mal gelesen)
Anteilseigner und Fondsmanagement haben nach der Pressemitteilung der SEB Asset Management AG vom 07. Mai 2012 an diesem Tag gemeinsam über die Frage entschieden, ob der SEB ImmoInvest wieder eröffnet oder aufgelöst wird. Tatsache ist: die bis zu diesem Tag gesammelten Aufträge für Anteilsrückgaben fielen deutlich höher aus als die Liquidität des Fonds. Deswegen gab das Fondsmanagement die Auflösung bekannt.
Der nächste, ursprünglich offene, Immobilienfonds befindet sich jetzt in Abwicklung. Bei dem SEB ImmoInvest handelt es sich auch nicht um irgendeinen, sondern um „einen der ganz Großen in der Branche“. Nun wird versucht, bis zum 30. April 2017 die 132 Fondsimmobilien in 18 Ländern bestmöglich zu verkaufen und die Anleger auszuzahlen. Die erste Auszahlung von ca. 20 Prozent des Fondsvermögens soll schon im Juni 2012 stattfinden. Weitere Auszahlungen sollen im Halbjahrestakt erfolgen, so das Fondsmanagement in seiner Pressemitteilung.
Ein engagierter Plan. Es wird sich zeigen, ob der gute Vorsatz des Managements „(…) die 23-jährige Erfolgsgeschichte des SEB ImmoInvest auch im Rahmen seiner Auflösung fortzuschreiben“ tatsächlich umgesetzt werden kann.
STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Nach dem AXA Immoselect, dem DEGI International, dem KanAm grundinvest Fonds - um an dieser Stelle nur einige der in Abwicklung befindlichen Immobilienfonds zu nennen - wird jetzt auch der SEB ImmoInvest aufgelöst. Das lässt für die Zukunft des CS Euroreal nichts Gutes erahnen und die Anleger weiter zittern.
Sie als Anleger haben jetzt mehrere Möglichkeiten:
1. Sie harren der Dinge, die da kommen, und hoffen, durch den Ausverkauf der Fondsimmobilien wenigstens einen Teil Ihres ursprünglich investierten Kapitals zurück zu bekommen.
2. Sie verkaufen Ihre Anteile des Abwicklungsfonds am Zweitmarkt. Dort müssen Sie aktuell allerdings mit Abschlägen in einer Größenordnung von rund 30% rechnen.
3. Sie nutzen die Chance, Schadensersatzansprüche gegen das Kreditinstitut geltend zu machen, das Sie möglicherweise schon bei der Empfehlung des SEB ImmoInvest falsch beraten hat. Schadensersatzansprüche können beispielsweise dann bestehen, wenn Ihr Bankberater Sie in einem Beratungsgespräch nach der ersten Aussetzung der Anteilsrücknahme von Ende Oktober 2008 bis Ende Mai 2009 nicht über das Schließungsrisiko informiert hat.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir beraten Sie gerne!
www.kapital-rechtinfo.de
Hartmut Göddecke
Der nächste, ursprünglich offene, Immobilienfonds befindet sich jetzt in Abwicklung. Bei dem SEB ImmoInvest handelt es sich auch nicht um irgendeinen, sondern um „einen der ganz Großen in der Branche“. Nun wird versucht, bis zum 30. April 2017 die 132 Fondsimmobilien in 18 Ländern bestmöglich zu verkaufen und die Anleger auszuzahlen. Die erste Auszahlung von ca. 20 Prozent des Fondsvermögens soll schon im Juni 2012 stattfinden. Weitere Auszahlungen sollen im Halbjahrestakt erfolgen, so das Fondsmanagement in seiner Pressemitteilung.
Ein engagierter Plan. Es wird sich zeigen, ob der gute Vorsatz des Managements „(…) die 23-jährige Erfolgsgeschichte des SEB ImmoInvest auch im Rahmen seiner Auflösung fortzuschreiben“ tatsächlich umgesetzt werden kann.
STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Nach dem AXA Immoselect, dem DEGI International, dem KanAm grundinvest Fonds - um an dieser Stelle nur einige der in Abwicklung befindlichen Immobilienfonds zu nennen - wird jetzt auch der SEB ImmoInvest aufgelöst. Das lässt für die Zukunft des CS Euroreal nichts Gutes erahnen und die Anleger weiter zittern.
Sie als Anleger haben jetzt mehrere Möglichkeiten:
1. Sie harren der Dinge, die da kommen, und hoffen, durch den Ausverkauf der Fondsimmobilien wenigstens einen Teil Ihres ursprünglich investierten Kapitals zurück zu bekommen.
2. Sie verkaufen Ihre Anteile des Abwicklungsfonds am Zweitmarkt. Dort müssen Sie aktuell allerdings mit Abschlägen in einer Größenordnung von rund 30% rechnen.
3. Sie nutzen die Chance, Schadensersatzansprüche gegen das Kreditinstitut geltend zu machen, das Sie möglicherweise schon bei der Empfehlung des SEB ImmoInvest falsch beraten hat. Schadensersatzansprüche können beispielsweise dann bestehen, wenn Ihr Bankberater Sie in einem Beratungsgespräch nach der ersten Aussetzung der Anteilsrücknahme von Ende Oktober 2008 bis Ende Mai 2009 nicht über das Schließungsrisiko informiert hat.
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Hartmut Göddecke