Pfleiderer AG: Einladung zur Gläubigerversammlung
06.06.2011, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (2466 mal gelesen)
Die Pfleiderer Finance B.V. als Finanzierungsgesellschaft der Pfleiderer AG hat nun zu einer Gläubi-gerversammlung eingeladen. Diese findet bereits am 14.06.2011 in München statt. Eingeladen sind alle Gläubiger der Hybridanleihe (ISIN XS0297230368). In der Gläubigerversammlung soll über die Umwandlung der Anleihe in Aktienerwerbsrechte abgestimmt werden.
Auch die Hybridanleihe (ISIN XS0297230368) soll in die bereits angekündigte Restrukturierung der Pfleiderer AG einbezogen werden. Vorgesehen ist, dass deren Gläubiger (Emissionsvolumen der An-leihe nominal € 275 Mio.) mit lediglich 4 % an dem künftigen Grundkapital der Pfleiderer AG (maximal € 52 Mio.) beteiligt werden. Nach einer Mitteilung der Pfleiderer AG entspricht dies inklusive der aufgelaufenen nicht gezahlten Zinsen einer Verzichtsleistung von insgesamt rund € 340 Mio.
Die Anleihe soll hierzu in sog. Erwerbsrechte umgetauscht werden. Mit diesen Erwerbsrechten erhält der Gläubiger einen Anspruch auf Lieferung von Aktien oder einen – voraussichtlich äußerst geringen – Barausgleich.
Die Gläubiger der Pfleiderer-Hybridanleihe sollen diesen Maßnahmen auf der Versammlung am 14.06.2011 zustimmen. Die Zustimmung setzt aber voraus, dass die Gläubiger überhaupt beschlussfä-hig sind. Hierzu müssen 75 % der Stimmen (d.h. des nominalen Anleihevolumens) vertreten sein. Dem Vernehmen nach wird ein erheblicher Anteil der Anleihe von einem Großgläubiger gehalten. Es ist daher nicht auszuschließen, dass bereits am 14.06.2011 in die Rechte der Anleihegläubiger der Pfleiderer AG eingegriffen wird.
Die Gläubiger der Hybridanleihe der Pfleiderer Finance B.V. bzw. der Pfleiderer AG (ISIN XS0297230368) sollten die Eingriffe in ihre Gläubigerrechte nicht passiv beobachten, sondern sich gerade anlässlich der anstehenden Gläubigerversammlung engagieren. Insbesondere sollten die Gläubiger auf Transparenz und vollständige Information pochen, bevor ihnen möglicherweise unwiederbringlich Rechte genommen werden.
In diesem Zusammenhang fällt auf, dass in der Einladung zur Gläubigerversammlung ein „Informati-onsmemorandum zur Gläubigerversammlung“ auf der Internetseite der Pfleiderer AG (www.pfleiderer.de) angepriesen wird. Dieses Memorandum ist dort bislang aber nicht verfügbar. Ins-besondere enthält die Unterseite „Investors Relations / Hybridanleihe“ keine aktuellen Informationen.
Die Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist die Vorlage eines Sperrvermerks der Depotbank er-forderlich, wonach die Hybridanleihe bis zum Ende der Gläubigerversammlung gesperrt verwahrt wird.
www.kapital-rechtinfo.de
Hartmut Göddecke
Auch die Hybridanleihe (ISIN XS0297230368) soll in die bereits angekündigte Restrukturierung der Pfleiderer AG einbezogen werden. Vorgesehen ist, dass deren Gläubiger (Emissionsvolumen der An-leihe nominal € 275 Mio.) mit lediglich 4 % an dem künftigen Grundkapital der Pfleiderer AG (maximal € 52 Mio.) beteiligt werden. Nach einer Mitteilung der Pfleiderer AG entspricht dies inklusive der aufgelaufenen nicht gezahlten Zinsen einer Verzichtsleistung von insgesamt rund € 340 Mio.
Die Anleihe soll hierzu in sog. Erwerbsrechte umgetauscht werden. Mit diesen Erwerbsrechten erhält der Gläubiger einen Anspruch auf Lieferung von Aktien oder einen – voraussichtlich äußerst geringen – Barausgleich.
Die Gläubiger der Pfleiderer-Hybridanleihe sollen diesen Maßnahmen auf der Versammlung am 14.06.2011 zustimmen. Die Zustimmung setzt aber voraus, dass die Gläubiger überhaupt beschlussfä-hig sind. Hierzu müssen 75 % der Stimmen (d.h. des nominalen Anleihevolumens) vertreten sein. Dem Vernehmen nach wird ein erheblicher Anteil der Anleihe von einem Großgläubiger gehalten. Es ist daher nicht auszuschließen, dass bereits am 14.06.2011 in die Rechte der Anleihegläubiger der Pfleiderer AG eingegriffen wird.
Die Gläubiger der Hybridanleihe der Pfleiderer Finance B.V. bzw. der Pfleiderer AG (ISIN XS0297230368) sollten die Eingriffe in ihre Gläubigerrechte nicht passiv beobachten, sondern sich gerade anlässlich der anstehenden Gläubigerversammlung engagieren. Insbesondere sollten die Gläubiger auf Transparenz und vollständige Information pochen, bevor ihnen möglicherweise unwiederbringlich Rechte genommen werden.
In diesem Zusammenhang fällt auf, dass in der Einladung zur Gläubigerversammlung ein „Informati-onsmemorandum zur Gläubigerversammlung“ auf der Internetseite der Pfleiderer AG (www.pfleiderer.de) angepriesen wird. Dieses Memorandum ist dort bislang aber nicht verfügbar. Ins-besondere enthält die Unterseite „Investors Relations / Hybridanleihe“ keine aktuellen Informationen.
Die Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist die Vorlage eines Sperrvermerks der Depotbank er-forderlich, wonach die Hybridanleihe bis zum Ende der Gläubigerversammlung gesperrt verwahrt wird.
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Hartmut Göddecke