Donner & Reuschel AG: Jubiläumszertifikate sollen geändert werden

31.10.2012, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (1731 mal gelesen)
Wie die Donner & Reuschel AG am 8. Oktober 2012 im Bundesanzeiger mitteilte, will sie die Bedingungen der von ihr emittierten Signal Iduna Jubiläumszertifikate 1 (ISIN DE000A0NN4A5) und 2 (ISIN DE 000A0NN4B3) ändern. Donner & Reuschel ruft daher alle Inhaber dieser Zertifikate auf, in einer so genannten Abstimmung ohne Versammlung nach dem Schuldverschreibungsgesetz von 2009 einer Änderung der Zertifikatsbedingungen zuzustimmen.

Die Entwicklung der betroffenen Zertifikate hängt von der Wertentwicklung dreier Investmentfonds ab. Die Hanseatische Investment-GmbH hatte die Verwaltung eines dieser Fonds, des offenen Immobilienfonds HANSAimmobilia, langfristig gekündigt. Die Rücknahme dieser Anteile ist seit dem 4. Oktober 2012 ausgesetzt. Nun will Donner & Reuschel diesen auslaufenden Fonds durch den gemischten Fonds D&R MSF Stiftungsfonds C ersetzen.

Hintergrund dieser Entwicklung ist der Umstand, dass die Hanseatische Investment-GmbH sich aufgrund der veränderten regulatorischen Anforderungen im Bereich der offenen Immobilienfonds aus dieser Verwaltungstätigkeit zurückziehen möchte. Diese Möglichkeit ist bereits in den Zertifikatsbedingungen berücksichtigt worden. Die Bedingungen sehen für Donner & Reuschel die Möglichkeit vor, im Falle der Auflösung eines der zu Grunde liegenden Fonds das Zertifikat insgesamt zu kündigen.

Diese Möglichkeit spricht Donner & Reuschel in ihren aktuellen Mitteilungen auch an. Die Bank will von einer Kündigung jedoch in dem Fall absehen, dass die betroffenen Anlieger nun einer Änderung der Zertifikatsbedingungen zustimmen. Dabei verschweigt Donner & Reuschel allerdings, dass sie infolge der Kündigung einen angemessenen, von einem unabhängigen Sachverständigen zu ermittelnden Marktwert an die Anleger auszuzahlen hätte.

Bei dem künftig für die Zertifikatsentwicklung maßgeblichen Fonds D&R MSF Stiftungsfonds C handelt es sich um einen gemischten Fonds, der stark in Anleihen, aber auch in Aktien investiert. Für die betroffenen Anleger bedeutet dies eine Änderung der Geschäftsgrundlage. Denn dann spielen die Entwicklungen des Immobilienmarkts künftig eine deutlich geringere Rolle als ursprünglich vorgesehen.

Ohnehin ist nicht zu erkennen, warum der für die künftige Wertentwicklung ausfallende Immobilienfonds überhaupt durch einen anderen Basiswert ersetzt werden soll. Da zwei weitere Basiswerte zur Bemessung der Zertifikatspreise zur Verfügung stehen, erscheint es nicht erforderlich, diesen Fonds zu ersetzen. Der Grund könnte darin liegen, dass der nun ausgewählte Fonds D&R MSF Stiftungsfonds C auf diese Weise von Donner & Reuschel gefördert werden soll. Insgesamt bleiben die wirtschaftlichen Beweggründe für diese Entscheidung aber unklar. Die Auswahl des Fonds D&R MSF Stiftungsfonds C wird auch von Donner & Reuschel nicht erläutert.

Anleger der Signal Iduna Jubiläumszertifikate 1 und 2 sollten die weiter Entwicklung intensiv beobachten und insbesondere an der Abstimmung ohne Versammlung zwischen dem 23. Oktober und 2. November 2012 teilnehmen. Dies geschieht anhand der von Donner & Reuschel auf deren Internetseite bereitgestellten Formulare.

Worauf Donner & Reuschel nicht hinweist: darüber hinaus haben die Anleger die Möglichkeit, nach rechtzeitiger Erklärung die Zertifikate einzulösen und die den Wertentwicklungen entsprechenden Beträge am letzten Bankarbeitstag im Juni jeden Jahres bei der Donner & Reuschel zu beziehen.

Die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE haben Anlegern von Zertifikaten schon in der Vergangenheit oft zu ihrem Recht verholfen. Auch hinsichtlich der Änderung der Signal Iduna Jubiläumszertifikate 1 (ISIN DE000A0NN4A5) und 2 (ISIN DE 000A0NN4B3) helfen Ihnen gerne.

Hartmut Göddecke
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