Erbe vorenthalten? Pflichtteil einfordern!

13.10.2023, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 3 Min. (55 mal gelesen)
Es passiert häufiger als man denkt, dass Menschen von ihrem Erbe ausgeschlossen werden. Auf den Pflichtteil hat grundsätzlich dennoch jeder Anspruch! Rechtsanwalt Hartmut Göddecke erklärt in diesem Video, wie Sie den Wert Ihres Anteils am Erbe maximieren können.

Falls Sie durch ein Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden und nun darüber nachdenken, wie Sie Ihren Pflichtteil beanspruchen können, oder falls Sie Zweifel an der Richtigkeit eines von den Erben in Auftrag gegebenen Gutachtens haben, dann sind Sie hier genau richtig.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie den Wert Ihres Anteils am Erbe maximieren und sich gegen möglicherweise unfair ausgestellte Gutachten zur Wehr setzen können. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Recht durchsetzen und den Pflichtteil erhalten, den Sie rechtmäßig verdienen.

Lassen Sie uns gemeinsam die wichtigsten Schritte und Überlegungen durchgehen.

Erstens, was genau ist der Pflichtteil? Wenn Sie durch ein Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden, haben Sie dennoch einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Erbes, den sogenannten Pflichtteil. Es ist die Pflicht des Erben, Ihnen diesen Ausgleichsbetrag zu zahlen. Weitere Informationen und Tipps dazu finden Sie in unserem Video zum Pflichtteil und wie Sie ihn geltend machen können.

Allerdings liegen oft die Tücken im Detail, insbesondere wenn es darum geht, den Wert von Immobilien, Kunstgegenständen oder anderen Vermögenswerten zu ermitteln. Diese Fragen sind nicht nur fesselnd, sondern können auch zu zahlreichen Meinungsverschiedenheiten führen, insbesondere im Detail.

Als Pflichtteilsberechtigter sind Sie darauf angewiesen, dass Ihnen der Erbe vollständige und korrekte Informationen über den Nachlass zur Verfügung stellt. Sie haben das Recht, ein notarielles Nachlassverzeichnis zu verlangen und Wertgutachten für bestimmte Vermögenswerte anzufordern.

In der Regel ist es die Pflicht des Erben, diese Gutachten in Auftrag zu geben und die Kosten aus dem Nachlass zu tragen. Der Erbe wählt also den Gutachter aus und kommt auch für die Kosten auf! Dies kann verständlicherweise Einfluss auf das Gutachten haben.

Die Bewertung von Vermögenswerten, sei es von Immobilien oder Kunstgegenständen, kann zu Konflikten zwischen Ihnen und den Erben führen, insbesondere wenn es unterschiedliche Auffassungen über die Bewertung gibt.

Falls Sie denken, dass der vom Erben ausgewählte Gutachter den Wert zu Ihren Ungunsten falsch eingeschätzt hat, sollten Sie Ihre Bedenken frühzeitig und klar äußern. Erklären Sie ausführlich, was Sie für unrichtig halten. Auf diese Weise hat der Gutachter die Möglichkeit, seine Entscheidung zu überdenken und zu korrigieren.

Wenn der Gutachter jedoch bei seiner Meinung bleibt, stehen Ihnen verschiedene Optionen offen.

Sie können das Gutachten akzeptieren, auf eigene Kosten ein neues Gutachten erstellen lassen oder vor Gericht ziehen und Klage erheben.

Die Wahl der geeigneten Option hängt von den jeweiligen Chancen und Risiken ab, vor allem im Hinblick auf die Kosten. Gutachten können teuer sein. Hierbei gilt der Grundsatz, dass die Partei, die den Gutachter beauftragt hat, die Kosten tragen muss. Dies ist sowohl bei einem Privatgutachten des Erben als auch bei einem Gegengutachten des Pflichtteilsberechtigten der Fall. Daher empfehlen wir eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse.

Unser rechtinfo-Tipp: Verzichten Sie nicht leichtfertig auf eine professionelle Bewertung, nur weil Sie die Kosten fürchten oder das Ergebnis im Voraus nicht kennen. In den meisten Fällen überwiegen die Vorteile der Klarheit die Kosten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die besten Schritte für Ihre Situation zu ermitteln und hilft Ihnen bei der Auswahl des richtigen Gutachters, um sicherzustellen, dass Sie den gesetzlich zustehenden Betrag erhalten.

Unser oberstes Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie Ihren rechtmäßigen Anteil erhalten. Es handelt sich um Ihr gutes Recht, das Sie nicht aufgeben sollten. Falls Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, finden Sie ausführliche Details auf unserer Website.

Ihr Hartmut Göddecke.

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