Euro Grundinvest: Staatsanwaltschaft durchsucht bei Hartwieg und seinen Unternehmen
06.08.2014, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (697 mal gelesen)
Mitte Juli ließ die Staatsanwaltschaft München die Geschäftsräume der Emissionshäuser Euro Grundinvest, Selfmade Capital, New Capital Invest (NCI) und Panthera Asset Management durchsuchen. Auch die Privat-räume des Gründers dieser Emissionshäuser, Malte Hartwieg, waren durchsucht worden, so die „Wirt-schaftsWoche“ am 04.08.2014.
Ende vergangenen Jahres waren mehrere Strafanzeigen gegen Hartwieg und andere bei der Staatsanwalt-schaft eingegangen. Nach einer umfassenden Vorprüfung ist nun das Ermittlungsverfahren eingeleitet wor-den. Gegen Hartwieg und weitere Personen wird nun unter Anderem wegen Kapitalanlagebetruges ermittelt.
In mehreren Fonds klaffen bereits finanzielle Löcher, wie den NCI 11, 16 und 19 und einigen Fonds aus dem Hause Selfmade Capital. Auszahlungen an die Anleger sind in Millionenhöhe unbezahlt, viele Betroffene bereiten bereits Klagen gegen Hartwieg und seine Unternehmen vor.
In den letzten Monaten hat Hartwieg sich vermehrt aus dem Geschäft zurück gezogen und die Vertriebsplatt-form „Dima24.de“ sowie das Emissionshaus Euro Grundinvest verkauft. Das wird ihn aber weder von einer Strafverfolgung noch von einer zivilrechtlichen Haftung entbinden. Deshalb ist es kein Wunder, dass er nun auch ins Visier der Anleger gerät.
Anleger, die ihr Kapital in einen der betroffenen Fonds sollten hellhörig werden. Ihr angelegtes Kapital könn-te bereits in den Untiefen der Gold- und Silberraffinerien in Dubai oder gar in Ölquellen versickert sein.
Für die Anleger ist noch nicht aller Tage Abend, insbesondere Prospekte einzelner Anlagen geben Anhalts-punkte für die Begründung von Schadensersatzansprüchen. Die Anleger sind nicht allein darauf angewiesen, eine mögliche Kündigungsfrist abzuwarten. Betroffene Anleger sollten sich fachkundig beraten lassen, um ihr investiertes Kapital zu schützen bzw. zu retten.
Anleger, die weitere Informationen über das Vorgehen der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE er-halten wollen, können sich für weitere kostenlose Informationen registrieren lassen. Wir werden die Anleger dann per E-Mail über die weiteren Schritte der Kanzlei informieren. Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE verfügt bereits seit vielen Jahre über besondere Erfahrung mit Dubai Investments.
Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien telefonischen Erstkontakt unter 02241 – 1733-24 mit Rechts-anwältin Bahrig.
Hartmut Göddecke
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 17 33 - 0
Telefax: 02241 / 17 33 – 44
https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_e/Euro_Grundinvest_Staatsanwaltschaft_durchsucht_bei_Hartwieg_und_seinen_Unternehmen.shtml?navid=2
Ende vergangenen Jahres waren mehrere Strafanzeigen gegen Hartwieg und andere bei der Staatsanwalt-schaft eingegangen. Nach einer umfassenden Vorprüfung ist nun das Ermittlungsverfahren eingeleitet wor-den. Gegen Hartwieg und weitere Personen wird nun unter Anderem wegen Kapitalanlagebetruges ermittelt.
In mehreren Fonds klaffen bereits finanzielle Löcher, wie den NCI 11, 16 und 19 und einigen Fonds aus dem Hause Selfmade Capital. Auszahlungen an die Anleger sind in Millionenhöhe unbezahlt, viele Betroffene bereiten bereits Klagen gegen Hartwieg und seine Unternehmen vor.
In den letzten Monaten hat Hartwieg sich vermehrt aus dem Geschäft zurück gezogen und die Vertriebsplatt-form „Dima24.de“ sowie das Emissionshaus Euro Grundinvest verkauft. Das wird ihn aber weder von einer Strafverfolgung noch von einer zivilrechtlichen Haftung entbinden. Deshalb ist es kein Wunder, dass er nun auch ins Visier der Anleger gerät.
Anleger, die ihr Kapital in einen der betroffenen Fonds sollten hellhörig werden. Ihr angelegtes Kapital könn-te bereits in den Untiefen der Gold- und Silberraffinerien in Dubai oder gar in Ölquellen versickert sein.
Für die Anleger ist noch nicht aller Tage Abend, insbesondere Prospekte einzelner Anlagen geben Anhalts-punkte für die Begründung von Schadensersatzansprüchen. Die Anleger sind nicht allein darauf angewiesen, eine mögliche Kündigungsfrist abzuwarten. Betroffene Anleger sollten sich fachkundig beraten lassen, um ihr investiertes Kapital zu schützen bzw. zu retten.
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