Kunden Luxemburger Sparkasse stehen unter Steuerhinterziehungsverdacht
18.11.2015, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (461 mal gelesen)
Deutsche Kunden der Luxemburger Sparkasse Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat (BECC) befürchten Hausdurchsuchungen der Steuerfahndung Wuppertal und Köln. Nach Medienberichten von Anfang November 2015 stehen viele Sparkassenkunden unter Verdacht Steuern hinterzogen zu haben. Die Strafverfolgungsbehörden sollen von etwa 54.000 deutschen Kunden der BCEE Kontounterlagen besitzen. Wie betroffene BCEE-Kunden reagieren können.
Wer mehr als Euro 300.000,00 bei der BCEE in dem Großherzogtum deponiert hat, läuft Gefahr, dass die Steuerfahndung bei ihm zu Hause nach Unterlagen sucht, da mehr als 100 Ermittler dem Verdacht auf Hinterziehung von Steuern nachgehen. Im Zentrum der Strafverfolgungsbehörden stehen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Damit wird klar: Der Ankauf von Datenträgern durch die Finanzbehörden hat noch kein Ende gefunden. Nicht nur Bürger mit Konten in der Schweiz, die seit Jahren im Visier der Steuerfahnder stehen, sind betroffen, wenn es um Indiskretionen im Banksektor geht, sondern auch die von anderen europäischen Bankplätzen. Wenn aktuell von Luxemburg die Rede ist, können in Zukunft auch von Quellen österreichischer Banken oder von Finanzplätzen in Staaten außerhalb Europas Datensätze mit Kundenangaben angekauft werden. Da die Gerichte dieser Ankaufspraxis ihre Zustimmung in mehreren Urteilen gegeben haben, macht es für jeden Betroffenen Sinn, der im Ausland Geld und Vermögenswerten – zu denen auch Immobilien gehören – besitzt, sich steuerstrafrechtlich rein vorsorglich beraten zu lassen.
Die Finanzbehörden greifen zu immer schärferen Mitteln, um den – in manchen Fällen nur vermeintlichen – Steueranspruch zu realisieren. Denn anders ist die Aussage des nordrhein-westfälischen Finanzministern Norbert Walter-Borjans zu verstehen, der sagte, dass der Staat Zähne zeigen müsse, um dem ungehemmten Steuerbetrug entgegen zu wirken. Mit anderen Worten, das Land Nordrhein-Westfalen wird auch Steuer-CDs ankaufen.
Ende Oktober 2015 haben die Europäische Union und das Fürstentum Lichtenstein den automatisierten Datenaustausch von Bankangaben beschlossen; die deutschen Heimatfinanzämter erhalten künftig ganz automatisch eine vollständiger Übersicht über das Geldvermögen der Bundesbürger im Ausland.
Wer Gelder in Luxemburg deponiert hat und noch keine Hausdurchsuchung über sich hat ergehen lassen müssen, sollte sich unbedingt fachlich beraten lassen. Das trifft nicht nur denjenigen, der aktiv Geld dort angelegt hat, sondern auch denjenigen, der z. B. im Rahmen eines empfangenen Erbes dubioses Vermögen oder gar Schwarzgeld vorgefunden hat. Eine solche Beratung bezieht nicht nur die strafrechtlichen Aspekte – z. B. die Selbstanzeige – mit ein, sondern auch alle Fragen der persönlichen Haftung und wie man sie begrenzen kann.
Hartmut Göddecke
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
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Wer mehr als Euro 300.000,00 bei der BCEE in dem Großherzogtum deponiert hat, läuft Gefahr, dass die Steuerfahndung bei ihm zu Hause nach Unterlagen sucht, da mehr als 100 Ermittler dem Verdacht auf Hinterziehung von Steuern nachgehen. Im Zentrum der Strafverfolgungsbehörden stehen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Damit wird klar: Der Ankauf von Datenträgern durch die Finanzbehörden hat noch kein Ende gefunden. Nicht nur Bürger mit Konten in der Schweiz, die seit Jahren im Visier der Steuerfahnder stehen, sind betroffen, wenn es um Indiskretionen im Banksektor geht, sondern auch die von anderen europäischen Bankplätzen. Wenn aktuell von Luxemburg die Rede ist, können in Zukunft auch von Quellen österreichischer Banken oder von Finanzplätzen in Staaten außerhalb Europas Datensätze mit Kundenangaben angekauft werden. Da die Gerichte dieser Ankaufspraxis ihre Zustimmung in mehreren Urteilen gegeben haben, macht es für jeden Betroffenen Sinn, der im Ausland Geld und Vermögenswerten – zu denen auch Immobilien gehören – besitzt, sich steuerstrafrechtlich rein vorsorglich beraten zu lassen.
Die Finanzbehörden greifen zu immer schärferen Mitteln, um den – in manchen Fällen nur vermeintlichen – Steueranspruch zu realisieren. Denn anders ist die Aussage des nordrhein-westfälischen Finanzministern Norbert Walter-Borjans zu verstehen, der sagte, dass der Staat Zähne zeigen müsse, um dem ungehemmten Steuerbetrug entgegen zu wirken. Mit anderen Worten, das Land Nordrhein-Westfalen wird auch Steuer-CDs ankaufen.
Ende Oktober 2015 haben die Europäische Union und das Fürstentum Lichtenstein den automatisierten Datenaustausch von Bankangaben beschlossen; die deutschen Heimatfinanzämter erhalten künftig ganz automatisch eine vollständiger Übersicht über das Geldvermögen der Bundesbürger im Ausland.
Wer Gelder in Luxemburg deponiert hat und noch keine Hausdurchsuchung über sich hat ergehen lassen müssen, sollte sich unbedingt fachlich beraten lassen. Das trifft nicht nur denjenigen, der aktiv Geld dort angelegt hat, sondern auch denjenigen, der z. B. im Rahmen eines empfangenen Erbes dubioses Vermögen oder gar Schwarzgeld vorgefunden hat. Eine solche Beratung bezieht nicht nur die strafrechtlichen Aspekte – z. B. die Selbstanzeige – mit ein, sondern auch alle Fragen der persönlichen Haftung und wie man sie begrenzen kann.
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