GSM AG: Insolvenz als Alternative und außerordentliche Kündigungen

12.04.2012, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (2244 mal gelesen)
Nachdem die Anleger der GSM AG darüber informiert wurden, dass weitere Auszahlungen vorerst nicht erfolgen würden, kämpft die Gesellschaft gegen den Vertrauensverlust. Sie sieht die Insolvenz als Alternative zu außerordentlichen Kündigungen. Für Anleger gilt es zu retten, was noch zu retten ist. Welche Aspekte müssen Investoren jetzt beachten?

Die schlechten Nachrichten aus Greiz nehmen für Vertragspartner der GSM AG kein Ende. Nun bekommen die Vertragspartner der GSM AG wieder Post und es kommt wirklich schlimm. Nach eigenen Aussagen sieht sich die GSM AG Forderungen einiger Anleger ausgesetzt, die ihre Ansprüche aus den Kaufverträgen geltend machen. Angeblich gäbe es anonyme Drohungen.

Aus diesem Grund sieht sich die GSM AG nach eigenen Aussagen gezwungen, sämtliche Kaufverträge mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen. Daraus resultiere für die Vertragspartner ein Kündigungsguthaben, welches sich aus dem Ankaufswert der Lebensversicherung und den bisherigen Ratenzahlungen errechnet. Der Differenzbetrag stelle das Kündigungsguthaben dar. Dieses könne aus dem Immobilienvermögen der GSM AG und dem entsprechenden Verkauf der Immobilien realisiert werden. Wann die Anleger mit Zahlungen rechnen können, wird nicht gesagt.

Die Insolvenz des Unternehmens wird von der Geschäftsführung als Alternative zu den geplanten Verkäufen dargestellt

Erst Anfang März wurden die Vertragspartner darüber informiert, dass die Kriminalpolizei München die Geschäftsräume der Haupt- und Zweigniederlassung der Steuerberatungsgesellschaft der GSM AG aufgesucht hätte. Grundlage hierfür war ein entsprechender Beschluss des AG München. Weiter wurden die Anleger darüber informiert, dass bis auf weiteres keine Auszahlungen im Hinblick auf die Ratenzahlungen aus den Kaufverträgen erfolgen würden.

Das Schreiben wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet. Ein wichtiger Grund für die geltend gemachte außerordentliche Kündigung liegt nach unserer Auffassung nicht vor. Ein solcher ist regelmäßig nur dann gegeben, wenn das Festhalten am Vertrag für einen der Vertragspartner unter keinen Umständen weiter zumutbar ist. Ob das bei der Geltendmachung der Kaufpreisraten einzelner Anleger der Fall ist, ist mehr als fraglich.

Ob das dargestellte „Kündigungsguthaben“ einen realen Wert darstellt oder nur „heiße Luft“ ist vermögen wir derzeit nicht zu sagen, da bisher nicht bekannt ist, in welchem Umfang die GSM AG in welche Immobilienprojekte investiert hat. Hierzu dürften jedoch bald weitere Informationen vorliegen, ein entsprechendes Akteneinsichtsgesuch der Kanzlei liegt der Staatsanwaltschaft München vor. Des Weiteren steht die KANZLEI GÖDDECKE Rechtsanwälte in der Sache in Kontakt mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Anleger sollten jetzt aktiv werden. Sollte sich die GSM AG dazu entschließen, statt einer Verwertung der Immobilien die Insolvenz vorzuziehen, bleibe den Anlegern nur noch die Möglichkeit, ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Ob, wann und in welchem Umfang die Verkäufer von Lebensversicherungen dann mit Zahlungen rechnen können, ist unklar. Die KANZLEI GÖDDECKE Rechtsanwälte prüft daher auch direkte Ansprüche gegen die Verantwortlichen Personen bei der GSM AG. Da die Kaufverträge den meisten Verkäufern als sichere Anlage für einen Zeitraum von 10 Jahren dargestellt wurden, wird geprüft, ob Anlageberater auf sämtliche Risiken hingewiesen haben.

Im letzten Jahr konnte die KANZLEI GÖDDECKE Rechtsanwälte außergerichtlich bereits Zahlungen von der GSM AG erhalten. Die Kunden des GSM AG sollten ihre Ansprüche prüfen lassen.


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