Was sollen Anleger mit Containern im chinesischen Meer?
02.06.2016, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 3 Min. (457 mal gelesen)
Tausende Anleger haben in Schiffscontainer der MAGELLAN Maritime Services GmbH investiert. Jetzt ist das Hamburger Unternehmen insolvent – und die jüngste "Innovation" des Grauen Kapitalmarkts geplatzt. Doch was sollen die Anleger mit ihren Containern anstellen?
Der Graue Kapitalmarkt hat wieder zugeschlagen. Ein großer Anbieter von so genannten "Direktinvestments" in Schiffscontainer hat die MAGELLAN Maritime Services GmbH (MMS) in Hamburg einen Insolvenzantrag gestellt." Jetzt müssen sich mehr als 10.000 Anleger fragen, was sie mit ihren Containern anstellen, die im chinesischen Meer herum schippern. So ein Problem hatten Kapitalmarktanleger selbst auf dem Grauen Kapitalmarkt noch nie", sagt Rechtsanwalt Marc Gericke von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg. Nach ersten Schätzungen stehen möglicherweise bis zu 400 Millionen Euro auf dem Spiel.
Mangelnder Anlegerschutz: Mitschuld an Verlusten mit "Direktinvestments"
Hintergrund: Direktinvestments in Schiffscontainer gehören zu den jüngsten Erfindungen des Grauen Kapitalmarkts. Dabei beteiligen sich Anleger nicht wie früher an einer Fondsgesellschaft, sondern kaufen direkt die Container. Die Anbieter solcher Direktinvestments versprechen den Anlegern, dass sie die Container an Reedereien vermieten, dabei eine Mindestmiete kassieren und die Container von den Anlegern nach z.B. fünf Jahren zurückkaufen.
"Natürlich wurden die Anleger – wie bei Produkten des Grauen Kapitalmarkts üblich – mit fetten Renditen geködert", sagt Marc Gericke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und einer der frühen Kritiker dieser unbeaufsichtigten Anlageprodukte. "Bei der Platzierung dieser Kapitalanlagen hatten die Anbieter auch deshalb ein einfaches Spiel, weil sie eine Regelungslücke im Anlegerschutz ausnutzen konnten." Tatsache ist, dass die Anbieter für ihre "Direktinvestments" bisher keine Anlageprospekte erstellen müssen. "Das will der Gesetzgeber zwar jetzt ändern", sagt Gericke, "aber für die Anleger der MAGELLAN Maritime Services kommt diese geplante Gesetzesänderung zu spät."
Anleger mit Schiffscontainern haben zwei Handlungsoptionen
Fakt ist, dass die Anleger der MMS die wahren Eigentümer der Container sind. Diese Container kann der Insolvenzverwalter der MMS also nicht einfach verkaufen, um mit dem Erlös seine Kriegskasse aufzufüllen und die Forderungen anderer Gläubiger zu bedienen. Die Anleger der MMS haben laut Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte jetzt zwei Handlungsoptionen:
1. Option: Herausgabe der Container fordern
Die Anleger können vom Insolvenzverwalter verlangen, dass er ihre Container aus der Insolvenzmasse herauslöst und dem Anleger herausgibt. Doch was sollen Kapitalanleger mit Containern? "Wir arbeiten daran, für Anleger eine Möglichkeit zu finden, dass diese ihre Container zu einem akzeptablen Preis an einen Investor verkaufen können", sagt Rechtsanwalt Gericke von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg.
2. Option: Kaufvertrag widerrufen und rückabwickeln
Alternativ können Anleger ihre Kaufverträge für Container widerrufen. Das geht, sofern sie den Kaufvertrag über das Internet abgeschlossen haben, was laut Kanzlei Göddecke nach den bisher bekannten Informationen auf die meisten Anleger zutreffen dürfte.
Die Widerrufsbelehrung zu den Kaufverträgen der MMS hat die Kanzlei Göddecke bereits einer ersten Prüfung unterzogen. "Diese Widerrufsbelehrung entsprach nicht dem gesetzlichen Muster", stellt Gericke fest. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung gibt Anlegern das Recht, den Kaufvertrag mit der MMS im Nachhinein zu widerrufen. Die materiellen Folgen des Vertragswiderrufs erklärt der Siegburger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht so: "Der Anleger hat dann keinen Container mehr, sondern eine Forderung gegenüber dem insolventen Unternehmen. Er wird also zum Gläubiger und später aus der Insolvenzmasse bedient."
Was tun? Container behalten und verkaufen? Oder Gläubiger werden?
Alles hängt davon ab, wer zur Liste der Gläubiger von MMS gehört und wie hoch ihre Forderungen sind. Ist der Fall wie bei Prokon gelagert, rät Anlegeranwalt Gericke den Anlegern tendenziell dazu, den Vertragswiderruf zu prüfen.
Anders fällt die Entscheidung aus, wenn der Insolvenzverwalter zu einer Überschuldung wie bei German Pellets kommt. Dann könnte es für die Anleger besser sein, wenn Sie ihre Container zunächst behalten und an versuchen, diese an Investoren zu verkaufen. "Das wird den Anlegern am besten gelingen, wenn sie sich zusammentun und ihre wirtschaftlichen Interessen bündeln", rät Rechtsanwalt Gericke.
Die Kanzlei Göddecke prüft derzeit alle Handlungsoptionen für die Anleger und bemüht sich bereits jetzt um eine für Anleger günstige Verhandlungsposition für einen möglichen Verkauf. Alternative sollten Anleger frühzeitig ihr Recht auf Widerruf des Kaufvertrages prüfen lassen.
Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Die Kanzlei Göddecke berät und vertritt seit 20 Jahren die Kunden von Banken, Anlageberatern, Vermögensverwaltern und Versicherungen bei Rechtsfragen und Streitfällen vor Gericht. Die Siegburger Rechtsanwälte sind auf Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Börsenrecht, Wertpapierrecht, Versicherungsrecht und Erbrecht spezialisiert.
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Der Graue Kapitalmarkt hat wieder zugeschlagen. Ein großer Anbieter von so genannten "Direktinvestments" in Schiffscontainer hat die MAGELLAN Maritime Services GmbH (MMS) in Hamburg einen Insolvenzantrag gestellt." Jetzt müssen sich mehr als 10.000 Anleger fragen, was sie mit ihren Containern anstellen, die im chinesischen Meer herum schippern. So ein Problem hatten Kapitalmarktanleger selbst auf dem Grauen Kapitalmarkt noch nie", sagt Rechtsanwalt Marc Gericke von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg. Nach ersten Schätzungen stehen möglicherweise bis zu 400 Millionen Euro auf dem Spiel.
Mangelnder Anlegerschutz: Mitschuld an Verlusten mit "Direktinvestments"
Hintergrund: Direktinvestments in Schiffscontainer gehören zu den jüngsten Erfindungen des Grauen Kapitalmarkts. Dabei beteiligen sich Anleger nicht wie früher an einer Fondsgesellschaft, sondern kaufen direkt die Container. Die Anbieter solcher Direktinvestments versprechen den Anlegern, dass sie die Container an Reedereien vermieten, dabei eine Mindestmiete kassieren und die Container von den Anlegern nach z.B. fünf Jahren zurückkaufen.
"Natürlich wurden die Anleger – wie bei Produkten des Grauen Kapitalmarkts üblich – mit fetten Renditen geködert", sagt Marc Gericke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und einer der frühen Kritiker dieser unbeaufsichtigten Anlageprodukte. "Bei der Platzierung dieser Kapitalanlagen hatten die Anbieter auch deshalb ein einfaches Spiel, weil sie eine Regelungslücke im Anlegerschutz ausnutzen konnten." Tatsache ist, dass die Anbieter für ihre "Direktinvestments" bisher keine Anlageprospekte erstellen müssen. "Das will der Gesetzgeber zwar jetzt ändern", sagt Gericke, "aber für die Anleger der MAGELLAN Maritime Services kommt diese geplante Gesetzesänderung zu spät."
Anleger mit Schiffscontainern haben zwei Handlungsoptionen
Fakt ist, dass die Anleger der MMS die wahren Eigentümer der Container sind. Diese Container kann der Insolvenzverwalter der MMS also nicht einfach verkaufen, um mit dem Erlös seine Kriegskasse aufzufüllen und die Forderungen anderer Gläubiger zu bedienen. Die Anleger der MMS haben laut Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte jetzt zwei Handlungsoptionen:
1. Option: Herausgabe der Container fordern
Die Anleger können vom Insolvenzverwalter verlangen, dass er ihre Container aus der Insolvenzmasse herauslöst und dem Anleger herausgibt. Doch was sollen Kapitalanleger mit Containern? "Wir arbeiten daran, für Anleger eine Möglichkeit zu finden, dass diese ihre Container zu einem akzeptablen Preis an einen Investor verkaufen können", sagt Rechtsanwalt Gericke von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg.
2. Option: Kaufvertrag widerrufen und rückabwickeln
Alternativ können Anleger ihre Kaufverträge für Container widerrufen. Das geht, sofern sie den Kaufvertrag über das Internet abgeschlossen haben, was laut Kanzlei Göddecke nach den bisher bekannten Informationen auf die meisten Anleger zutreffen dürfte.
Die Widerrufsbelehrung zu den Kaufverträgen der MMS hat die Kanzlei Göddecke bereits einer ersten Prüfung unterzogen. "Diese Widerrufsbelehrung entsprach nicht dem gesetzlichen Muster", stellt Gericke fest. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung gibt Anlegern das Recht, den Kaufvertrag mit der MMS im Nachhinein zu widerrufen. Die materiellen Folgen des Vertragswiderrufs erklärt der Siegburger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht so: "Der Anleger hat dann keinen Container mehr, sondern eine Forderung gegenüber dem insolventen Unternehmen. Er wird also zum Gläubiger und später aus der Insolvenzmasse bedient."
Was tun? Container behalten und verkaufen? Oder Gläubiger werden?
Alles hängt davon ab, wer zur Liste der Gläubiger von MMS gehört und wie hoch ihre Forderungen sind. Ist der Fall wie bei Prokon gelagert, rät Anlegeranwalt Gericke den Anlegern tendenziell dazu, den Vertragswiderruf zu prüfen.
Anders fällt die Entscheidung aus, wenn der Insolvenzverwalter zu einer Überschuldung wie bei German Pellets kommt. Dann könnte es für die Anleger besser sein, wenn Sie ihre Container zunächst behalten und an versuchen, diese an Investoren zu verkaufen. "Das wird den Anlegern am besten gelingen, wenn sie sich zusammentun und ihre wirtschaftlichen Interessen bündeln", rät Rechtsanwalt Gericke.
Die Kanzlei Göddecke prüft derzeit alle Handlungsoptionen für die Anleger und bemüht sich bereits jetzt um eine für Anleger günstige Verhandlungsposition für einen möglichen Verkauf. Alternative sollten Anleger frühzeitig ihr Recht auf Widerruf des Kaufvertrages prüfen lassen.
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