Penell GmbH: Haften Banken für Anlegerschäden?

06.05.2015, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (401 mal gelesen)
Hatten Anleger überhaupt eine Chance, die in dem Wertpapierprospekt vorgesehenen Sicherheiten für ihr Anleihegeld zu erhalten? An erster Stelle sollten die Anleihegläubiger stehen, nachdem die Volksbank Modau eG die Freigabe erklärte. Aber da gab es noch ein weiteres, leider unüberwindliches Hindernis. Welche Forderungen Anleger deshalb stellen können, haben die Anwälte von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE analysiert.

Geldanlage ohne Risiko! So hätte die Überschrift bei der Geldanlage in Penell-Teilschuldverschreibungen lauten können; jedenfalls, wenn man dem Prospekt glauben mochte. Nach dem Konzept sollte ausreichend Lagerbestand an Kupfer über den Sicherheitentreuhänder MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatergesellschaft (MSW) für die Sicherheit der Kapitalanleger sorgen.

 

Vertrauen war der Anfang vom Ende

 

In ihrer Rolle als Sicherheitentreuhänder verließ sich MSW anscheinend von Anfang an auf die Angaben, die ihr gegeben worden sind. Danach sollte der Bestand an Kupfer, der für die Anleger als Zugriffsressource zur Verfügung stand, in jedem Falle deutlich ausreichend sein, um im Krisenfall vollkommenen Schutz zu bieten. Dieses Sicherheitsnetz für die Penell-Anleihe hatte allerdings – wie sich inzwischen herausstellte – große Löcher. Das zur Verfügung gestellte Zahlenmaterial war falsch und auch Vereinbarungen, die die Anleger ins Leere laufen lassen scheinen, gaukelten eine Fata Morgana des Schutzes vor.

 

Tricksen mit Zahlen
 

Wie sich inzwischen auf Grund aktueller Prüfungen ergab, wichen die IST-Bestände sehr deutlich zu Lasten der Anleger von den gebuchten Beständen ab (Penell GmbH: Anleihegläubiger entsetzt – Sicherheitenloch in Millionenhöhe; https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_p/Penell_GmbH_Anleiheglaeubiger_entsetzt_Sicherheitenloch_in_Millionenhoehe.shtml?navid=2 ) . Auch stellte sich der Verdacht, dass an anderen  Stellen des Zahlenwerks getrickst wurde. (Penell GmbH: Verdacht erhärtet – Strafanzeige gestellt; https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_p/Penell_GmbH_Verdacht_erhaertet_Strafanzeige_gestellt.shtml?navid=2)

 

Tricksen mit Verträgen
 

Außerdem haben nicht die Anleger den ersten Zugriff auf die Kabelbestände, die sich im Lager befinden, sondern nach aktuell vorliegenden Informationen die DZ Bank. Das Bankinstitut hatte sich schon seit Längerem bessere Rechte an dem Materiallager gesichert.

 

Handlungsoptionen für Inhaber der Schuldanleihe

 

Diese Informationen kommen für den Anleger, der im Vertrauen auf den richtigen Prospekt und korrekt abgeschlossene Verträge investierte, zu spät. Er kann jetzt handeln; denn für falsche Angaben wird gehaftet.

 

 
  

 

Der Gedanke, dass sich die Investoren mit dem Verlust abfinden müssen, ist nur dann zwangsläufig, wenn sie nichts unternehmen. Denn Haftungsadressaten sehen die Anwälte von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE schon jetzt. Wenn eine Bank, die von den frischen Anlegergeldern im Sommer 2014 profitierte, faktisch duldet, dass falsche Angaben in den Prospekt gelangen, so müssen sie dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Der klare Vorteil für die Anleger: So schnell kann einer Bank das Geld nicht ausgehen.

 

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

 

Die Penell-Anleihe mit der ISIN: DE 000 A11 QQ8 2 ist nichts mehr wert, die Ersatzansprüche jedoch können Anlegern ihr Geld wieder zurück bringen. Wie Ansprüche fachgerecht gestellt werden, beantwortet Rechtsanwalt Ralf Koch (0 22 41 / 17 33 – 25).


Hartmut Göddecke
www.kapital-rechtinfo.de
info@rechtinfo.de
02241/1733-0




https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_p/Penell_GmbH_Haften_Banken_fuer_Anlegerschaeden.shtml?navid=2

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